Aus der Schule geplaudert
von Hans-U. Jakob
Schwarzenburg, 21.Februar 2014
Aargau
Der Regierungsrat des Kantons Aargau befürchtet nach 10 Jahren UMTS eine Flut von Kündigungen bei Mietverträgen seitens der Standortgeber für Mobilfunkantennen.
Weil der Grundeigentümer und nicht der Mieter für Strahlenschäden haftbar ist, die von einem Grundstück ausgehen, kaufen die Mobilfunkbetreiber bekanntlich keinen einzigen Quadratmeter Boden, um ihre Anlagen aufzustellen, sondern platzieren diese mit Vorliebe auf Hausdächern, wofür sie Mietverträge abschliessen, die erstmals nach 10 Jahren, mit einer Frist von 5 Jahren kündbar sind. Somit benötigen sie für Strahlenschäden keinerlei Haftpflichtversicherung, die ihnen wegen des zu grossen Risikos sowieso keine Versicherungsgesellschaft gewähren würde. Siehe unter /einer-der-groessten-rueckversicherer-warnt-vor-emf/
Nun wollen offenbar zu viele Grund- und Hauseigentümer nach 10 Jahren ihren Mietvertrag kündigen und der Regierungsrat des Kantons Aargau sieht schon grosse Löcher im aargauischen Mobilkommunikationsnetz entstehen.
Dem pflichtete jüngst das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau bei und wusste sofort Abhilfe, indem es Kündigungen von Mietverträgen für Standorte von Mobilfunkantennen kurzerhand als missbräuchliche Kündigungen erklärte. Wenn sich der Mieter stets an die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte halte und die Miete pünktlich bezahle, gebe es keinen Grund, das Mietverhältnis aufzulösen. Krankheitserscheinungen in der Nachbarschaft seien sowieso nur Einbildung und entsprechende Reklamationen beim Standortvermieter seien als Nötigung strafrechtlich zu ahnden.
Mietvertrag ist unkündbar
Wer einmal einen Mietvertrag mit einem Mobilfunkbetreiber abgeschlossen hat, wird die Antenne in seinem ganzen Leben nie mehr los. Selbst dann nicht wenn er sein Haus oder Grundstück an einen neuen Eigentümer verkauft oder überschreibt. Denn die Mobilfunkbetreiber haben den Braten längst gerochen und lassen solche Mietverträge jeweils im Grundbuch eintragen, damit auch ein allfälliger Rechtsnachfolger, sprich neuer Eigentümer, daran gebunden bleibt.
Also liebe Haus- und Grundeigentümer, überlegt es euch 10mal ob ihr einen solchen Pakt eingehen wollt. Der Hunger nach Antennenstandorten hat keineswegs nachgelassen. Wegen des sich alle 7 Monate unnötigerweise verdoppelnden, durch die Luft zu übertragenden Datenvolumens, werden noch mindestens die 10-fache Anzahl an neuen Antennenstandorten benötigt.
Luzern
Ein weiteres interessantes Verwaltungsgerichtsurteil erreichte uns aus dem Kanton Luzern.
Einige Mobilfunk-angefressene Gemeindeverwaltungen haben damit angefangen, Einsprachen gegen Baugesuche von Mobilfunkantennen nicht mehr selber zu beantworten, sondern dies von Beginn weg einer externen, möglichts teuren Anwaltskanzlei zu überlassen. Mit dem Ziel, den Einsprechenden mit möglichst hohe Gerichtskosten Angst einzujagen und sie zudem mittels einer Juristensprache zu verunsichern, die Otto Normalbürger gar nicht mehr versteht.
Solche Gemeindeverwaltungen, dürften sich nach dem neuesten Urteil aus dem Kanton Luzern indessen schaurig getäuscht haben.
Gemeindeverwaltungen haben keine Parteirechte
Da Gemeindeverwaltungen und Baukommissionen in einem Rechtsstreit um Mobilfunkantennen keine Parteirechte besitzen, und nicht, wie hier geschehen, die Interessen der Mobilfunkbetreiber wahrnehmen dürfen, stehe ihnen keinerlei Parteientschädigung zu, sagt das Verwaltungsgericht.
Die Gemeindeverwaltung darf nun die Hälfte der Gerichtskosten und die Rechnung der von ihr engagierten externen Anwaltskanzlei, alles in Allem ca. Fr. 10‘000 selber bezahlen.
Die externe Anwaltskanzlei hatte sich, ganz im Stil der in München beheimateten Auftrags-Mobbingagentur von Stephan und Heidrun Schall, über die Strahlungsberechnungen des Sachverständigen von Gigaherz lustig gemacht. Ziemlich beschämt musste man dann vom Verwaltungsgericht erfahren, dass der Sachverständige der Beschwerdeführenden doch besser rechnen kann, als die Swisscom und das Amt für Umwelt des Kantons Luzern. Und dass man bei der NIS-Fachstelle von Gigaherz unterdessen auch ganz gut Juristen-Chinesisch versteht.
Fazit: Die Antenne konnte zwar (noch) nicht verhindert, aber die Sendeleistung musste in der gerügten Senderichtung um die Hälfte reduziert werden. Der Gang ans Bundesgericht steht noch offen.
St. Gallen
Ähnliches ereignete sich in einer Gemeinde des Kantons St. Gallen, die sich so gerne Stadt nennt. Hier hatte man zwar keine externe Anwaltskanzlei beigezogen, aber der Bauverwalter übte sich in juristischen Floskeln, dass den Einsprechenden bald Hören und Sehen verging. Und die Kontrolle und die Resultate der Nachberechnung durch den Sachverständigen von Gigaherz befand er gar als Verleumdung und üble Nachrede. Da hätten sogar noch die Betreiber der Münchner Auftrags-Mobbingagentur von Stephan und Heidrun Schall etwas dazulernen können.
Fazit: Als die Sache an die nächste Instanz (Regierungsrat) ging, bat man höflichst um eine Sistierung des Verfahrens und reichte jetzt, nach fast 12 Monaten, ein neues Baugesuch ein. Und siehe da, in der vom Sachverständigen gerügten Senderichtung hatte man die Sendeleistung wiederum um 1/3 zurücknehmen müssen. Wohl auch nur wieder deshalb, weil man angeblich auf der NIS-Fachstelle von Gigaherz nicht rechnen kann und kein Juristen-Chinesisch versteht.
In allen 3 Fällen kann die Sache infolge weiterer Beanstandungen noch bis an das Bundesgericht weitergezogen werden, weshalb vorläufig, wegen des zu erwartenden Internet-Mobbings keine näheren Angaben zu Orten und Personen gemacht werden.
Wegen der rasant steigenden Nachfrage nach Antennenstandorten und weil sich kein halbwegs vernünftiger Haus- und Grundeigentümer mehr zu einem Mietvertrag überreden lässt, reichen die Mobilfunkbetreiber in jüngster Zeit immer mehr Baugesuche für Antennenstandorte ein, die funktechnisch schlecht geeignet sind. Was früher technisch gar nicht möglich war, ist nun eingetreten. Sie kommen mit den Schweizer Grenzwerten in Konflikt.
Kantonale Vollzugsbeamte, die oft nur zu 30 oder 50% ihrer Arbeitszeit für Mobilfunk aufwenden dürfen, weil sie noch andere Aufgaben haben, sind dem Ansturm schlecht gewachsen und winken Baugesuche oft kurzerhand durch.
Die NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch hilft betroffenen Anwohnern gerne weiter. Alles Wissenswerte erfahren Sie unter /anleitung-fuer-einsprachen-gegen-baugesuche-von-mobilfunkantennen/
oder rufen Sie uns einfach an: 031 731 04 31
Sie erreichen uns auch bei prevotec@bluewin.ch
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