News

Keine Ruhe im Departement Umwelt-Verkehr-Kommunikation

Nachdem es der Umweltministerin Doris Leuthard nicht gelungen ist, den Schmiergeldskandal im Bundesamt für Umwelt (BAFU) unter dem Deckel zu halten – die Berner Zeitung berichtete am 29. Juli erneut darüber, wie sich ein BAFU-Projektleiter massiv hat bestechen lassen –  versucht sie erneut ihre schützende Hand über diesem Bundesamt zu halten. Diesmal will sie die Zusammenarbeit des BAFU mit einer kriminellen Organisation vertuschen und auf eine Aufsichtsbeschwerde des Vereins Gigaherz.ch gar nicht erst eintreten.

Von Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)

Um die Messunsicherheit bei amtlichen Abnahmemessungen von Mobilfunkbasisstationen, trotz eindeutigem Auftrag des Bundesgerichts nicht verbessern zu müssen und weiterhin Ungenauigkeiten toleriert werden sollen, dass einem darob schlecht werden könnte, dazu scheint nun dem BAFU wirklich jedes Mittel recht zu sein. Sogar die aktive Zusammenarbeit mit einer kriminellen Organisation.

Die Vorgeschichte:

MobilfunkantenneStellen Sie sich vor sie haben das Pech, dass Ihnen ein Mobilfunksender vor die Nase, resp. vor Ihre Wohnung gestellt wurde. Die Prognose-Berechnungen im Standortdatenblatt haben für Ihre Wohnung für die zu erwartende Strahlung einen Wert von 4.98V/m (Volt pro Meter) ergeben. Dies bei einem erlaubten Grenzwert von 5V/m. Keine Angst, für alle Wohnungen welchen über 80% des Grenzwertes, also über 4V/m prognostiziert wurde, müssen anlässlich einer amtlichen Abnahmemessung nachgemessen werden, damit mit Sicherheit an keinem Ort empfindlicher Nutzung über 5V/m entstehen. So viel tun unsere Behörden für Sie. Ist doch super dieser Service, der da geboten wird.

Bei näherer Betrachtung ist das lediglich Folklore, Wahrsagerei und Kaffeesatzlesen. Denn diese Messungen weisen eine Unsicherheit von ±45% auf, Das heisst, wenn Ihnen der Messtechniker anlässlich der Abnahmemessung in Ihrer Wohnung ein Resultat von 4.95V/m vorflunkert, könnten das entweder nur 2.7V/m oder, was natürlich viel schlimmer ist, auch 7.2V/m sein. Das kann und darf doch in einem Hochtechnologiestaat wie der Schweiz im Jahr 2015 nicht mehr länger akzeptiert werden.

Dieser Meinung war auch das Bundesgericht. in Urteil 1C_661/2012 vom 5.9.2013 Punkt 4.3. Das Bundesgericht möchte solche Ungenauigkeiten auch nicht mehr länger tolerieren und logischerweise auch keine Baubewilligungen mehr erteilen, falls in den Standortdatenblättern OMEN aufgeführt sind, die über 80% des Anlagegrenzwertes aufweisen und damit der Nachmesspflicht unterstehen.

Das Bundesgericht schreibt wörtlich:
„Sollte es mit modernen Messeinrichtungen und Techniken möglich sein, die Messunsicherheit deutlich zu verringern, müsste deren Verwendung in der Baubewilligung vorgeschrieben werden.“

Mit diesem Satz wurde das Baugesuch Schützenmatte Murten für ungültig erklärt und zur Abklärung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Sämtliche Kosten wurden den Baugesuchstellern aufgebürdet. Deutlicher hätte sich das Bundesgericht wohl kaum noch ausdrücken können.
Die obsiegenden Beschwerdeführenden wurden übrigens von der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch beraten und ans Bundesgericht begleitet.

Erst nach 9 Monaten des Ignorierens und erst nach Anmahnung durch das Bundesgericht bequemte sich das Eidg. Institut  für Metrologie und Akkreditierung METAS (vormals Amt für Mass und Gewicht) dazu, einen Bericht darüber abzugeben, ob es ev. möglich wäre im Hochtechnologiestaat Schweiz genauer als ±45% zu Messen.

Das Bundesinstitut kommt darin zum Schluss: Zitat: Nach Ansicht des METAS besteht derzeit (2014) keine Möglichkeit mit modernen Messeinrichtungen und Techniken, die gesamte erweiterte Messunsicherheit U von ±45% bei der experimentellen Bestimmung des örtlichen Höchstwertes der elektrischen Feldstärke in Innenräumen zu verringern. Ende Zitat
Der gesamte METAS Bericht ist zu finden unter http://www.metas.ch/dam/data/metas/Dokumentation/METASPublikationen/BerichteMETASPublikationen/Bericht_Messunsicherheit.pdf

METAS lässt darin nicht die geringsten Bemühungen erkennen, die Messunsicherheit verbessern zu wollen oder andere Messverfahren zu evaluieren und zu vergleichen. METAS wiederholt darin lediglich das Handling, oder auf altdeutsch, die Gebrauchsanweisung für das bisherige, vom Bundesgericht als zweifelhaft empfundene Messverfahren.
Dafür droht METAS resp. SAS allen privaten akkreditierten Instituten mit dem Entzug der Akkreditierung, falls sie etwas veröffentlichen das dem Ansehen und den Ansichten von METAS resp. der Akkreditierungsstelle SAS zuwiderläuft. Siehe Dokument 707d von SAS unter http://www.seco.admin.ch/sas/00032/00065/index.html?lang=de und hier speziell in folgenden Abschnitten:
Zitat: „Die akkreditierte Stelle verpflichtet sich, keine Dokumente oder Werbung zu veröffentlichen, welche Zweifel über den akkreditierten Bereich aufkommen lassen könnten, oder für den Ruf der Akkreditierung schädlich sein könnte“.
und
Im akkreditierten Bereich verpflichtet sich die akkreditierte Stelle, Prüfberichte, sowie Kalibrier- und Konformitätszertifikate, die durch andere Stellen ausgestellt worden sind, den gleichen Stellenwert beizumessen, wie den eigenen Dokumenten, soweit diese Stellen durch ein Mitglied der multilateralen Abkommen (MLA) der EA oder IAF akkreditiert sind. Ende Zitat.

Im Klartext:
Keine akkreditierte Messfirma darf etwas gegen andere Akkreditierte oder gegen METAS selbst aussagen, ohne ihre existenzsichernde Akkreditierung zu riskieren. Das geht auch aus einer intensiven Korrespondenz hervor, welche Gigaherz bereits im Mai 2002 mit METAS und dem eidg. Justitz-und Polizeidepartement geführt hat. Es wird demnach praktisch unmöglich, ein Institut zu finden, welches sich getraut, METAS in irgendeiner Form zu kritisieren oder gar anzugreifen.
Eine Zusammenfassung der METAS-Story findet sich auch unter https://www.gigaherz.ch/weiterhin-wahrsagen-und-kaffeesatzlesen-bei-abnahmemessungen-an-mobilfunk-basisstationen/

Zur Hauptsache des Beschwerdeverfahrens:

Um das so praktische Abnahmemessverfahren – eher Wahrsagen und Kaffeesatzlesen als Messen zu nennen – mit welchem man schliesslich jedes gewünschte Resultat hinbekommt, weiterhin praktizieren zu können, scheut das Schweizer Bundesamt für Umwelt nicht einmal vor der Zusammenarbeit mit einer kriminellen Organisation zurück, welche die Kritiker dieses unmöglichen Messverfahrens im Internet lächerlich machen und mit Rufmord zum Schweigen bringen soll. Die Agentur Stephan und Heidrun Schall in München, wo nebst den beiden bereits schon einmal rechtskräftig verurteilten Inhabern noch 3 weitere, wegen Mobbing und Verleumdung rechtskräftig Verurteilte in Teilzeit mitarbeiten, lebt von solchen Aufträgen.

Nachdem Schall auf seiner Internetseite und in seinem Forum mehrmals mit einer vorzüglichen Zusammenarbeit mit dem BAFU geprahlt hatte (!), warnte Gigaherz am 31. Mai 2014 das BAFU per E-Mail dringend vor einer weiteren Zusammenarbeit mit dieser Organisation und wies gleichzeitig auf deren Mobbing- und Rufmordauftrag hin. Das BAFU hat den Erhalt dieser Warnung mit Unterschrift des Vizedirektors sogar schriftlich bestätigt.

Nichtsdestotrotz erschien am 10.4.2015 auf der Internetseite der Agentur Schall, die sich zu zwecks arglistiger Täuschung ihrer Leser zu allem andern Unfug sogar noch  „Informationszentrum gegen Mobilfunk“ nennt, ein Artikel mit dem Titel „Gibt es in der Schweiz rechtlich geduldete Grenzwertüberschreitung?“, worin der Präsident der grössten Schweizerischen Schutzorganisation gegen nichtionisierende Strahlung  einmal mehr als unwissender Laie und wider besseres Wissen als pensionierter Elektriker dargestellt und der Bundesgerichtsentscheid 1C_661/2012 so ziemlich ins Gegenteil verdreht wird. Und er, Schall, müsse jetzt der Schweizer Bevölkerung und dem Schweizer Bundesgericht den seit 15 Jahren bestehenden Unterschied zwischen Immissions- und Anlagegrenzwerten erklären, weil diese offenbar keine Ahnung von deren Bedeutung hätten.
Als Krönung des Ganzen Unfugs erklärt dann Schall noch den 10mal höheren Grenzwert für Orte für kurzfristigem Aufenthalt, der nirgends in der Schweiz zu mehr als 30% ausgenutzt wird, zum Gegenstand von Abnahmemessungen (!) anstatt den für Abnahmemessungen einzig relevanten Grenzwert für Orte empfindlicher Nutzung (wie Wohnungen).
Siehe unter http://www.izgmf.de/Aktionen/Meldungen/Archiv_15/emf-messempfehlung/emf-messempfehlung.html
der aktuell auch unter http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?mode=index

Über die Anmassungen und Irrungen eines Deutschen möchtegern-Journalisten, könnte man eigentlich nur lachen und die Sache als Witz weiterverbreiten. Wenn nicht im Laufe der Recherchen von Gigaherz.ch herausgekommen wäre, diesmal sogar vom Direktor des BAFU schriftlich bestätigt, dass das BAFU diesen Mobbing- und Rufmordartikel sogar gegengelesen und Zitat, wo rechtlich erforderlich auch noch korrigiert hat.

Diese skandalöse Zusammenarbeit des BAFU mit einer deutschen Mobbing- und Rufmordagentur führte denn am 29. Juni 2015 zu einer Aufsichtsbeschwerde des Vereins Gigaherz.ch bei der Vorsteherin des Departementes Umwelt-Verkehr-Kommunikation, Frau Bundesrätin Doris Leuthard.

Die Antwort hätte einem die Sprache verschlagen können, wenn man etwas Intelligenteres erwartet hätte.
Frau Leuthard liess ausrichten, die Aufsichtsbeschwerde beruhe lediglich auf privaten Differenzen zwischen dem Präsidenten des Vereins Gigaherz.ch und dem Autor des zitierten Artikels und das Gegenlesen und Korrigieren eines Artikels sei keine Zusammenarbeit, sondern entspreche der behördlichen Auskunftspflicht.
Das sich diese Auskunftsplicht indessen nur auf Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger und bei Ausländern nur auf Berufs-Journalisten bezieht, was beides auf Schall ganz eindeutig nicht zutrifft, verschweigt Frau Leuthard wohlweislich.

Doris_LeuthardDas Nichteintreten von Frau Leuthard (im Bild links) auf unsere Aufsichtsbeschwerde kommt uns im Hinblick auf kommende Baurechtsverfahren vor dem Bundesgericht eigentlich noch recht gelegen.
Denn die Weigerung von BAFU und METAS den bundesgerichtlichen Auftrag das skandalöse Messverfahren bei Abnahmemessungen von Mobilfunk-Basisstationen zu verbessern, wird beim Bundesgericht schon einmal nicht gut ankommen. Diese Weigerung ist bereits Gegenstand von  mehreren Baurechtsverfahren, die unterdessen bereits wieder ans Bundesgericht unterwegs sind.
Wenn dem Bundesgericht nun zusätzlich noch dargelegt werden kann, dass das BAFU jetzt noch eine Mobbing- und Rufmordagentur zu Hilfe nehmen muss, um der Bevölkerung vorzugaukeln mit Messverfahren, die Messunsicherheiten von ±45% zulassen, könne die Einhaltung von berechneten Strahlungswerten, die oft nur gerade 1% oder weniger unter dem erlaubten Grenzwert liegen, voll garantiert werden…..

Wir werden im Laufe der nächsten 12 Monate erfahren, was das Bundesgericht dazu meint.

Von Hans-U. Jakob

Kommentare sind ausgeschaltet