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Die NIS-Verordnung des Bundesrates lässt 27’000 mal höhere Strahlungswerte zu, als zum telefonieren notwendig

Die NISV, das heisst die Verordnung des Bundesrates über nichtionisierende Srahlung oder elektromagnetische Felder, erlaubt Strahlungsintensitäten die 27’000 mal höher sind als zum Telefonieren notwendig.

Autor: Hans-U.Jakob, Schwarzenburg 11.07.2000

Letzte Woche hatte ich erstmals Gelegenheit in die Konzessionsbestimmungen Einsicht zu nehmen, welche das Bundesamt für Kommunikation den Mobilfunkbetreibern auferlegt hat.

Hier steht, dass 100% Flächenabdeckung dann erfüllt sei, wenn die nutzbare E-Feld-stärke einer 900MHz-Gesellschaft mindestens 150uV/m (Mikrovolt pro Meter) und für eine 1800MHz-Gesellschaft mindestens 300uV/m betrage.

Das sind 0.00015V/m resp. 0.0003V/m.


Alle Masseinheiten sind von mir zum klaren Vergleich in V/m umgerechnet worden. In den Konzessionsbestimmungen wird zur Verschleierung die Einheit dB verwendet

Demgegenüber erlaubt die Bundesrätliche NIS-Verordnung E-Feldstärken von 4 resp. 6V/m für den Daueraufenthalt in sogenannten Räumen mit empfindlicher Nutzung.

Das ist 27’000 mal resp. 20’000mal höher als zur Konzessionserfüllung und zum Telefonieren notwendig.

Mit andern Worten, es wäre technisch absolut möglich und wirtschaftlich tragbar, sämtliche Mobilfunkantennen über mehrere Kilometer weit aus bewohnten Gebieten zu entfernen.

Dass das nicht gemacht wird liegt in der Anzahl Verbindungen die maximal pro Mast und pro Senderichtung angeboten werden kann. Diese Zahl liegt in der Regel bei 28, das heisst bei 56 zwischen 2 Masten. Ist die Nachfrage für eine Fläche zwischen 2 Masten grösser als 56, gibt es keine andere Möglichkeit als einen weiteren Sendemast in die Mitte dazwischen zu stellen. Jetzt können auf derselben Fläche 128 Verbindungen angeboten werden.Genügt das wiederum nicht mehr, müssen weitere Maste jeweils in die Mitte zwischen 2 bestehende gestellt werden, so dass am Schluss alle 300Meter ein Mast steht. Und das bei 3 bestehenden und 7 neu konzessionierten Gesellschaften. Zu den 8000 in der Schweiz bestehenden Sendemasten, sollen in den nächsten 3 Jahren nochmals 20’000 weitere dazukommen.

Das Brisante an den Konzessionsbestimmungen ist nun, dass über die Anzahl der anzubietenden Verbindungen keine Silbe steht, sondern lediglich Angaben über die nutzbaren Feldstärken zu finden sind.

Das sind vielleicht etwas viele Zahlen auf einmal. Ich hoffe aber, Ihnen damit eine kleine Unterstützung geben zu können und verbleibe mit freundlichen Grüssen,

Hans-U.Jakob

Von Hans-U. Jakob

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