Petition für weniger Funkstrahlung

Aufrufe und Aktionen
Posted by Administrator (yeti) on 02.12.2009
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11 mobilfunkkritische Organisationen der Schweiz haben sich letzten Herbst zu einem Petitionskomitee zusammengeschlossen und anlässlich des 7. Nationalen Elektrosmog-Kongresses vom 21.11.09 in Olten die offizielle Unterschriftensammlung zur Unterstützung der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Christian van Singer gestartet.

Für Unterschriftenbogen bitte hier anklicken

Weitere stets aktuelle Erläuterungen erhalten Sie unter http://www.funkstrahlung.ch

  Unterschriftensammlung.JPG

Bild oben: Die Unterschriftensammlung läuft und stösst auch bei der Jugend auf reges Interesse. Denn die meisten jungen Frauen von heute möchten später einmal gerne gesunde Kinder zur Welt bringen. Sehen Sie dazu unter http://www.gigaherz.ch/1291 nach.
Die Leute vom Petitionskomitee (in gelben Jacken und Schutzhelmen) wurden zeitweise vor der Gesundheitsmesse in St. Gallen regelrecht belagert.

Der Bau von Mobilfunkantennen im Wohngebiet beruht lediglich auf dem Ermessensspielraum eines Bundesrichters.(!)

Anlässlich einer Informationsveranstaltung vom 24.1.08 für Gemeinde- und Kantonsfunktionäre im Hotel Banana in Winterthur (es heisst tatsächlich so) las Bundesrichter Dr. Heinz Aemisegger den Gemeindevertretern gehörig die Leviten und machte sie darauf aufmerksam, dass man am Bundesgericht bei jedem Fall von Baureglementsänderung einer Gemeinde jeweils zuerst die Vorgeschichte studiere.  Sollte diese Aenderung den Ursprung in einer Gemeindeinitiative mit dem Zweck haben - auch wenn dies aus dem Aenderungstext nicht direkt hervorgehe - den Bau von Antennen einzuschränken oder gar zu verunmöglichen, das Bundesgericht diese ablehnen würde.  Umweltschutzgesetz, Fernmeldegesetz, Fernmeldeverordnung und Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) liessen ihm genügend Ermessensspielraum dazu.   Aemisegger verstieg sich einmal sogar dazu, die Bezeichnung „dumme Initiativen“ zu gebrauchen. Sehen Sie dazu unter http://www.gigaherz.ch/1269 nach


Aemisegger1.JPG<<<Bild links: Bundesrichter Dr. Heinz Aemisegger, pflegt und hegt mit unermüdlichem  Einsatz den helvetischen Antennenwald

Das vielgerühmte und oft zitierte Bundesrecht, welches angeblich den Aufbau des Antennenwaldes inmitten von Wohnquartieren erlaube, ja die Mobilfunkbetreiber sogar dazu verpflichte, beruht demnach lediglich auf dem Ermessensspielraum eines Bundesrichters. Es sind nämlich immer, ohne Ausnahme die Bundesrichter Aemisegger und sein Sozius Ferroud, welche am Bundesgericht die Mobilfunkfälle behandeln.

Nur so war es möglich im Laufe der letzten 10 Jahre den Gemeinden in Sachen Mobilfunkantennen ihre Planungshoheit sukzessive wegzunehmen und schön Schritt für Schritt auf angeblich übergeordnetes Bundesrecht umzubiegen. Dabei kam es oft zu grotesken juristischen Ergüssen, wie etwa diesem, dass Antennenmaste, die auf einem Hausdach stehen nicht als Gebäudeteil zu betrachten seien, die dazugehörenden Schaltschränke mit den Sende- und Empfangsapparaturen dagegen schon.  Damit wurden klare Richtlienen in den Gemeindebaureglementen hinterlistig ausgehebelt.  Mit der Argumentation, freistehende Antennenmaste seien keine Gebäude und würden weder Höhenbeschränkungen noch Grenzabständen unterliegen, ging es dann weiter. 

Kurzum: Heute sind wir so weit, dass die Gemeinden in Sachen Mobilfunkplanung sozusagen nichts mehr zu sagen haben. Der Grund für dieses bundesgerichtliche Aushebeln von Gemeindebaureglementen war, dass hunderte von Gemeinderäten den in der NISV festgeschriebenen Strahlungsgrenzwerten überhaupt nicht trauten und mit Gemeindebauvorschriften ihre Bürger und Bürgerinnen vor Strahlenschäden schützen wollten.

Van_Singer_2.jpg<<<Bild links: Nationalrat Christian van Singer, Hoffnungsträger für alle Elektrosmog-Betroffenen der Schweiz


Mit einer parlamentarischen Initiative möchten Nationalrat Christian van Singer und 55 Mitunterzeichner den Gemeinden per Gesetzes- oder Verordnungsänderung ihre angestammte Planungshoheit in Sachen Mobilfunkantennen zurückgeben.
Den genauen Wortlaut der parlamentarischen Initiative und die Liste der Mitunterzeichner finden Sie unter:
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20090438

Etwas über die Vorgeschichte der Initiative mit Kommentar unter http://www.gigaherz.ch/1507

 

Van Singer verlangt gleichzeitig auch noch, dass auf allen Gräten, die elektromagnetische Strahlung erzeugen, die exakte Strahlenbelastung aufgedruckt werden muss. Konsumenten sollen ihre Strahlenbelastung so auswählen können.

Den Elektrosmog-Betroffenen der Schweiz bietet sich nun die einmalige Chance, ja geradezu die Pflicht, diese Gelegenheit zu nutzen und NR Christian van Singer in seinem Anliegen mit einer landesweiten Petition so zu unterstützen, dass er in den vorberatenden Kommissionen und später in den Räten selbst, Ernst genommen werden muss.
Van Singer braucht dazu nicht nur die Unterstützung von 55 Rastkollegen und Kolleginnen, sondern auch noch Tausende von Unterschriften aus der ganzen Bevölkerung.

11 mobilfunkkritische Organisationen der Schweiz haben sich letzten Herbst zu einem Petitionskomitee zusammengeschlossen und anlässlich des 7. Nationalen Elektrosmog-Kongresses vom 21.11.09 in Olten die offizielle Unterschriftensammlung gestartet.


Die häufigsten Befürchtungen aus den eigenen Reihen sind:
Die Petition gehe viel zu wenig weit in ihren Forderungen. Auch die von van Singer geforderten Grenzwerte würden Elektrosmog-Kranke nicht genügend schützen.

 

Antwort: Extreme Forderungen haben im Parlament keine Chance. Ziel der Initiative ist es, das Machbare und Mögliche durchzubringen und nicht gleich von Beginn weg zu scheitern

Die Initiative van Singer verlagere den Bau von Mobilfunkantennen in Quartiere mit den meisten Sozialwohnungen und schütze die Wohnlagen von Reichen.

Antwort: Diese Gefahr besteht tatsächlich und als erster Kanton der Schweiz versucht Zürich den Gemeinden das sogenannte Plebeyermodell aufzuschwatzen. Siehe unter http://www.gigaherz.ch/1377
Dazu ist zu sagen, dass in den meisten Gemeinden der Schweiz die Hintersassen und Plebeyer eine Mehrheit bilden und diese halt an den Gemeindeversammlungen ausnützen müssen. Bei der Abstimmung Händchen in die Höhe halten genügt. Aber hingehen muss Mann oder Frau halt schon selbst.

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