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Es ist nur noch eine Frage der Zeit…..
NJW: Warum tun sich Strahlenopfer von Mobilfunkmasten so schwer, Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen?
Schöndorf: In erster Linie geht es darum die Grenzwerte auf das medizinisch Erforderliche zu senken. Andere Länder haben das längst getan. In Deutschland meint man darauf verzichten zu können weil die Betreiber dadurch Kosten sparen. Darüber hinaus wäre in jedem Fall eine bessere Aufklärung der Bevölkerung vor den Gefahren des Elektrosmogs dringend geboten. Auch bei reduzierten Belastungen bleiben beispielsweise für Handybenutzer erhebliche Risiken bestehen.
NJW: Besteht die staatliche Pflicht, Schutzzonen für Strahlenopfer einzuführen?
Schöndorf: Selbstverständlich, und zwar in einer Größe von 357.000 qkm, was haargenau der Fläche unseres Landes entspricht. Mal allen Ernstes: Amerikanische Verhältnisse wollen wir doch nicht, wo bedrohte Indianerstämme in Reservate gepfercht werden, mit den bekannten Folgen.
NJW: In den USA gab das Arbeitsgericht einer Arbeitnehmerin Recht, die ihren Gehirntumor auf den arbeitsbedingten Handygebrauch zurückführte. Werden solche Prozesse auch in Deutschland kommen?
Schöndorf: In Deutschland gibt es alles was es in Amerika auch gibt, nur mit einer entsprechenden Zeitverzögerung. Gegenwärtig steht die Justiz noch geschlossen hinter ihrer abweisenden Linie. Aber schon sind hochkompetente Initiativen dabei die Zusammenhänge deutlich zu machen. Sie tragen dabei eine Unmasse an belastenden Indizien zusammen, deren gewaltiger Überzeugungskraft sich kein Gericht auf Dauer entziehen kann. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis die Front zusammenbricht.
NJW: Kann nach den heutigen medizinischen Erkenntnissen der Nachweis gelingen, dass eine Gesundheitsschädigung auf den Elektrosmog zurückzuführen ist?
Schöndorf: Der Kausalitätsnachweis ist die Achillesferse der modernen Produkthaftung. Das hat damit zu tun dass die Zusammenhänge sehr komplex sind, viel mit Naturwissenschaften zu tun haben, die den Juristen bekanntlich nicht besonders liegen und die Justiz immer noch in ihrem alten Denkschema verhaftet ist: Körperverletzungen begeht man mit Fäusten oder Knüppeln, manchmal auch mit einem Auto, aber niemals mit einem Handy. Damit macht man etwas ganz anderes: Telefonieren, Fotografieren, SMS schreiben und im Internet surfen. Alles schöne Dinge die nichts Anrüchiges haben. Für große Teile der kritischen Medizin ist der Kausalitätsnachweis aber schon längst geführt.
1958 - 1966 Besuch des Gymnasiums Weilburg/Lahn danach Studium der Rechtswissenschaften in Gießen/Lahn und Frankfurt/Main 1. Staatsexamen 1974 2. Staatsexamen 1977 Promotion 1979 bei Professor Spiros Simitis in Frankfurt/Main Thema: Allgemeine Arbeitsbedingungen 1977 - 1996 Staatsanwalt in Frankfurt/Main. Die letzten zehn Jahre im Umweltdezernat tätig. Zwischen 1984 und 1996 in der Hauptsache mit dem “Holzschutzmittel-Verfahren” befasst. Seit 1996 Professor für Umweltrecht und öffentliches Recht an der Fachhochschule Frankfurt/Main. Seit vielen Jahren kreativ im Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) tätig; Schwerpunkt Klimaschutz Seit 1998 Mitherausgeber des Magazins “Business Crime” Seit 2002 Mitglied des Vorstands von Business Crime Control e.V. |
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