Rechtsverweigerung bei SRF1 und Schweizer-Familie
Das Schweizer Fernsehen und die zweitgrösste Schweizer Wochenzeitschrift „Schweizer Familie“ weigern sich, trotz rechtskräftigem Gerichtsurteil und trotz eingetretenen katastrophalen gesundheitlichen Folgen, die grösste je von ihnen verbreitete Falschmeldung zurückzuziehen und zu widerrufen.
von Hans-U. Jakob
Schwarzenburg, 25.6.2015
Die Rückblende, um was es genau geht:
Im Frühjahr 2008 wiesen in einem Labor der Medizinischen Universität Wien Zellkerne die zuvor unter nichtionisierender elektromagnetischer Strahlung lagen, gegenüber den Unbestrahlten, bei deren Auszählung eine zu hohe Anzahl an Beschädigten auf. Weil beschädigte Zellkerne erbgutverändernde Wirkungen und somit auch Krebs zur Folge haben können, wäre das für die Mobilfunk- und Stromnetzbetreiber der Supergau gewesen.
Als Retter in der Not erschien Prof. Dr. Alexander Lerchl, Dekan an der privaten Jacobs-Universität in Bremen und Vorsitzender des Ausschusses Nichtionisierende Strahlung der Deutschen Strahlenschutzkommission auf der Bildfläche und stellte die kühne Behauptung auf, die Daten seien allesamt gefälscht worden. Lerchl liess sich auch durch 2 unabhängige Untersuchungskommissionen, welche die Fälschungsvorwürfe nicht erhärten konnten, nicht von seinen Verleumdungen abbringen und veröffentlichte laufend entsprechende Artikel in der Fach- sowie in der Tagespresse. Dabei ging er bis zur Veröffentlichung eines Buches.
Die Mobilfunk- und Stromnetzbetreiber sorgten ausgiebig und eifrig dafür, dass diese Diffamierungen weltweit in den Medien verbreitet wurden. So auch in der Schweiz und hier sogar im öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Sendung PULS.
In der Sendung PULS vom 2. Juni 2008 des Schweizer Fernsehens wurden folgende „Sensationsmeldungen“ verbreitet:
Zitat aus dem gesprochenen O-Ton: Das Handy am Ohr ist gefährlich. Das zumindest behaupteten 2 viel beachtete Studien der Universität Wien. Nun kam ans Licht: die Labordaten waren reihenweise gefälscht, die Warnung somit voreilig. Dass Strahlen aus dem Handy das Erbgut schädigen und somit Krebs verursachen, war wissenschaftlicher Betrug. Doch Achtung, dass Strahlen für Vieltelefonierer deshalb harmlos sind, beweist der Wissenschaftsskandal ebenso wenig.
Zitat aus dem Online-Text zur Sendung: Zwei Wiener Studien, die in den letzten drei Jahren für Schlagzeilen gesorgt haben, sind gefälscht. Eine Laborantin der Universität Wien hat reihenweise Daten erfunden. Jetzt hat eine Untersuchungskommission der Universität Wien die Fälschungen aufgedeckt. Die Studien behaupteten, Handystrahlung schädige das Erbgut und verursache eventuell Krebs. Beweise dafür gibt es also keine. Dass Handystrahlung völlig harmlos ist, wurde allerdings auch noch nicht bewiesen.
In der zweitgrössten Wochenzeitschrift der Schweiz der „Schweizer Familie“ stand in der Ausgabe Nr. 23 vom 5. Juni 2008 folgender „Knüller“ Orginaltext in Kursivschrift
Titel: Gefälschte Studien:
Zwei aufsehenerregende Studien über die Gefahren der Handystrahlen waren gefälscht. Jahrelang war das niemandem aufgefallen.
von Gerald Tippelmann, Arzt und Redaktionsleiter der Sendung PULS
Die Laien staunten und die Fachleute wunderten sich. Wissenschaftler von der Universität Wien hatten bewiesen, dass Handystrahlen schädlich sind. Auch in Mengen die weit unterhalb der als unschädlich geltenden Grenzwerte liegen. In Zellkulturen war das bestätigt worden und auch unsere Sendung hatte sich des Themas angenommen.
Dumm gelaufen, stellt man jetzt fest. Ein Grossteil der Daten, auf denen die Schlüsse beruhen, scheint gefälscht worden zu sein. Alle die den Mobilfunk schon immer für harmlos hielten, lachten sich ins Fäustchen. Aber Vorsicht, wenn sich die Daten auch als Hirngespinst herausgestellt haben, heisst das nicht, dass das Gegenteil wahr ist. Dass nämlich das mobile Telefonieren auf Dauer der Gesundheit und dem Wohlbefinden nichts anhaben können.
Nur eines beweist diese Wissenschaftsposse mit grosser Zuverlässigkeit: Nicht überall wo Wissenschaft draufsteht ist auch Wissenschaft drin. Hier wurden nicht nur zwei Professoren und eine Universität blamiert, hier wurde das Vorurteil genährt, mit wisswenschaftlichen Methoden liesse sich jedes gewünschte Resultat belegen. Ein schlimmes Ergebnis ist das und völlig verkehrt.
Der Urheber der obenstehenden Falschmeldungen wurde nach 7 Jahren wegen Verleumdung gerichtlich verurteilt.
<<<Bild links: Landgericht Hamburg
Mit Urteil Nr. AZ.:354 O 511/14 des Landgerichts Hamburg vom 13.3.2015 wurde es Prof. Dr. Alexander Lerchl, Dekan der privaten Jacobs-UNI Bremen und langjährigen Vorsitzender des Ausschusses Nichtionisierende Strahlung der Deutschen Strahlenschutzkommission ausdrücklich verboten, gegen Busse bis €250‘000 oder bei Nichtbezahlung bis 6 Monate Ordnungshaft im Einfachen- und bis zu 2 Jahren im Wiederholungsfall, Nachfolgendes weiterhin zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen:
Die Laborantin aus Wien erfand jahrelang Daten für etwa 10 Publikationen.
Dennoch schaffte es Kratochvil (die Laborantin Red) über viele Jahre, ihren Chef, den Arbeitsmediziner Hugo Rüdiger, die gefälschten Daten unterzujubeln.
Unmittelbar nach einer laborinternen Überprüfung im Jahr 2008 kündigte die Laborantin ihre Anstellung an der medizinischen Universität Wien (MUW) – ihr Betrug war aufgeflogen.
Alle Autoren, bis auf die Fälscherin natürlich, haben nicht gesehen oder wollten nicht sehen, dass die Daten viel zu gut waren, um stimmen zu können. Sie waren geradezu „phantastisch“ – was ja auch stimmt, weil die Fälscherin sie zusammenphantasiert hatte.
Kommentar:
Das Gericht hat es sich bei der Urteilsfindung wahrlich nicht einfach gemacht und hat dem Bremer Professor sogar noch 30 zusätzliche Tage Zeit eingeräumt um weitere Beweise für seine ungeheuerlichen Behauptungen zu beschaffen. Auch nach dieser Frist hat das Gericht die angeblichen Beweise für eine Datenfälschung nicht anerkennen können und diese auf über 6 Seiten arg zerpflückt.
Das Gericht stellt weiter fest, dass selbst wenn der Labortechnikerin der Verblindungscode der Bestrahlungsboxen bekannt gewesen sein sollte, dies noch lange kein Beweis dafür sei, dass die Labortechnikerin die Ergebnisse der Zählung von beschädigten resp. unbeschädigten Zellkernen erfunden oder gefälscht habe.
Auch sei es kein Beweis für eine Datenfälschung, wenn die von Prof. Rüdiger und der Labortechnikerin durchgeführten Experimente bis dato angeblich nicht hätten repliziert werden können.
Prof. Dr. Lerchl hat es vorgezogen, gegen dieses Urteil nicht in die Berufung zu gehen. Das Urteil ist rechtskräftig und endgültig.
Die Reaktion der „Schweizer Familie“
Der Chefredaktor der „Schweizer Famile“, Daniel Dunkel, reagierte auf die Aufforderung von Gigaherz.ch, die grösste je von seinem Blatt verbreitete Unwahrheit vom Juni 2008 zurückzunehmen und in einem mindestens gleich grossen Artikel zu widerrufen und richtigzustellen, äusserst gereizt und arrogant.
Für einen Widerruf der Kolummne, wie von Ihnen verlangt, gibt es weder rechtlich noch publizistisch einen Anlass.
Darum bitte ich Sie, keine weitere Korrespondenz in dieser Sache mit mir zu führen.
Hoppla. Jetzt wird die Sensationsmeldung plötzlich auf eine Kolummne herabgestuft. Und vielleicht sollte Herr Dunkel vorerst einmal die erhellende Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalisten in der Schweiz nachlesen. Gigaherz.ch kann auch mit andern Stellen korrespondieren. Fortsetzung folgt
Und die Reaktion des PULS von SRF
Gerald Tippelmann Arzt und Chefredaktor der Sendung PULS des Schweizer Fernsehens doppelte gleich mit einer weiteren Lüge nach:
Mit e-mail vom 2.Juni 2015 liess er ausrichten:
Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 25. Mai 2015 teilen wir Ihnen mit, dass auf unserer Webseite bereits seit Langem kein Online-Text zur Sendung aus dem Jahr 2008 mehr abrufbar ist. Aus Ihrem Schreiben bzw. den darin enthaltenen – offenbar aus einem Gerichtsurteil zitierten Stellen – ist nicht ersichtlich, dass die im „Pulsmix“ vom 2. Juni 2008 erwähnten Studien ihren wissenschaftlichen Wert wieder vorbehaltlos erlangt hätten oder andere Arbeiten die Ergebnisse der Wiener Studien im Wesentlichen bestätigen würden. Es besteht keine Veranlassung, im Rahmen einer Sendung einen Widerruf zu tätigen.
Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass im „Pulsmix“ vom 2. Juni 2008 folgender Hinweis enthielt: „Doch Achtung: dass Strahlen für Viel-Telefonierer deshalb harmlos sind, beweist der Wissenschaftsskandal ebenso wenig“
.
Herr Tippelmann irrt sich gewaltig. Die Wiener Studien haben ihren wissenschaftlichen Wert gar nie verloren. Diese wurden weder zurückgezogen, noch aus der wissenschaftlichen Literatur entfernt. Die Frage nach einer Wiedererlangung stellt sich nicht im Entferntesten.
Der Schlusssatz, Doch Achtung: dass Strahlen für Vieltelefonierer deshalb harmlos sind, beweist der Wissenschaftsskandal ebenso wenig, vermag in keiner Weise die über 7 Jahre lang ausgestreuten Verleumdungen des Bremer Professors herabzumindern. Herr Tippelmann geht offensichtlich nach wie vor von einer Fälschung der Wiener Studien aus.
Gigaherz.ch wird nicht dulden dass der Chefredaktor einer Gesundheitssendung des Schweizer Fernsehens die von ihm angestossenen, seit 7 Jahren in den Medien immer wieder neu ausgestreuten Verleumdungen und Fälschungslügen nicht widerrufen muss. Fortsetzung folgt
https://www.gigaherz.ch/urteil-gegen-prof-alexander-lerchl/
https://www.gigaherz.ch/luegen-haben-lange-beine/
https://www.gigaherz.ch/der-perfekte-bumerang/
Und hier das Urteil im Original in voller Länge http://www.stiftung-pandora.eu/downloads/150320_prozess_kratochvil-vs-lerchl.pdf
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