5G: Angriff auf Strahlungs-Grenzwerte gescheitert
Der Bundesrat hat heute Vormittag 22.4.2020 entschieden:
Das Wichtigste zuerst. Ein Zitat aus der Pressemitteilung aus dem Bundeshaus:
Beibehalten möchte der Bundesrat zurzeit die geltenden Anlagegrenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung. Die Arbeitsgruppe hat sich in diesem Punkt nicht auf eine gemeinsame Empfehlung einigen können. Das Parlament hat es in jüngerer Vergangenheit zweimal abgelehnt, die Grenzwerte für die Strahlenbelastung zu lockern. Ende Zitat
Kommentar von Hans-U. Jakob
Präsident von Gigaherz.ch
Schwarzenburg, 22.April 2020
All die Erpressungsversuche aus Wirtschaftskreisen, wenn die Anlage-Grenzwerte nicht unverzüglich um das 4-Fache, das heisst auf 20V/m erhöht würden, sei eine Einführung des Mobilfunkstandards 5G innerhalb von 3 Jahren nicht möglich, was den Bau von 16mal stärkeren Mobilfunksendern erlaubt hätte, sind vorerst kläglich gescheitert. Besonders stark gemacht für diese «bescheidene» Lockerung hatten sich in letzter Zeit nebst der «Denkfabrik» Avenir Suisse vorab das Sprachrohr der Wirtschaft und Hochfinanz die Neue Zürcher Zeitung mit allen möglichen abstrusen Lügengeschichten über Mobilfunkkritiker. Und natürlich die Mobilfunkbetreiber selbst, mit ihren unsäglichen, als redaktionellen Beiträgen getarnten PR-Artikeln.
Bei der Beibehaltung des Status Quo, welcher nun eingetreten ist, würde es bis zur flächendeckenden Einführung von 5G dreissig Jahre dauern, 26’500 zusätzliche Antennenstandorte wären erforderlich und kosten würde das Ganze rund 7.7 Milliarden, liessen die Mobilfunker im Bericht der Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» verlauten, welche der Bundesrat eingesetzt hatte. Der Bericht wurde am 28.November 2019 veröffentlicht. Die erpresserischen Zahlen finden sich auf Seiten 11 und 82.
Wir werden ja sehen, ob die Mobilfunker nochmals 26’500 Idioten finden, welche sich eine 5G-Antenne aufs Dach stellen lassen. Und von uns aus darf es auch 300 Jahre oder mehr dauern und 770Milliarden kosten, bis das 5G-Wunder eintritt.
Weiter heisst es in der Pressemitteilung: Der Bundesrat habe am 22. April 2020 das weitere Vorgehen bezüglich der fünften Generation des Mobilfunks (5G) festgelegt. Er habe dabei berücksichtigt, dass 5G bei der Digitalisierung eine wichtige Rolle zukommen könne. Gleichzeitig habe er dem Umstand Rechnung getragen, dass die Einführung des 5G-Standards sowie der Ausbau des 5G-Netzes in den Kantonen und in Teilen der Bevölkerung Vorbehalte wecken.
Kommentar: «Vorbehalte wecken» ist gut. Volksaufstand wäre wohl das bessere Wort dafür gewesen. 5 geplante Volksinitiativen, 2 davon bereits am Sammeln von Unterschriften, 2 eingereichte Standesinitiativen auf Bundesebene, 5 kantonale Moratorien gegen 5G. So etwas ist in der Geschichte der Schweiz noch gar nie vorgekommen.
Vollzugshilfe für adaptive Antennen
Zum weiteren Vorgehen gehöre zunächst, so der Bundesrat weiter, dass das UVEK eine Vollzugshilfe für den Umgang mit den neuen adaptiven Antennen erarbeiten werde. Adaptive Antennen senden Signale gezielt in Richtung der Nutzerinnen und Nutzer. Um Transparenz zu schaffen, wie stark die Bevölkerung durch adaptive Antennen tatsächlich belastet werde, seien zunächst Testmessungen notwendig. Gestützt auf die Ergebnisse der Testmessungen werde das UVEK die Vollzugshilfe erarbeiten. Bis dahin, seien adaptive Antennen wie konventionelle Antennen zu beurteilen. Damit sei der Schutz der Bevölkerung jederzeit gewährleistet, meint der Bundesrat.
Da liegt der Bundesrar allerdings komplett falsch, denn im oben erwähnten Bericht der Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» ist Unakzeptables festgehalten. Auf Seite 67 dieses Berichtes befindet sich nämlich eine «wunderschöne» Grafik für welche Gesundheitsrisiken und Gesundheitsschäden die Mobilfunkstrahlung bereits heute verantwortlich ist.
mit ausreichend begründet ist dargestellt:
Die Veränderung der Hirnströme.
Und mit begrenzt begründet sind dargestellt:
Hirntumore, krebsfördernd (im Tierversuch), verminderte Spermienqualität, Durchblutungsstörungen im Gehirn, Schädigung des Erbgutes (DNS), programmierter Zelltod, oxydativer Zellstress.
Sehen sie dazu: https://www.gigaherz.ch/5g-die-osterhasen-von-der-nzz/
Wann soll denn die Vollzugshilfe zu diesem kriminellen Tun kommen?
Auch darüber weiss der Bundesrat etwas. Zitat: Als weiteres Element für den Umgang mit Mobilfunk und 5G will das UVEK die Arbeiten zur Beantwortung des Postulats 19.4043 Häberli-Koller «Nachhaltiges Mobilfunknetz» rasch vorantreiben. Das UVEK wird dem Bundesrat bis Ende 2021 einen Bericht über die Möglichkeiten zur nachhaltigen Ausgestaltung der Mobilfunknetze vorlegen. Dieser Bericht soll eine bessere Entscheidungsgrundlage auch für zukünftige Mobilfunktechnologien liefern. Ende Zitat.
Da kommt mir doch immer noch der Bericht der ersten parlamentarischen Untersuchungskommission in den Sinn, welcher erstellt wurde, nachdem am Haupteingang des Bundeshauses ein Neugeborenes aufgefunden wurde. Der Bericht bestätigte nämlich, dass das aufgefundene Baby unmöglich von einem Bundesbeamten abstammen könne, denn im Bundeshaus sei erstens noch nie eine Angelegenheit innert 9 Monaten erledigt worden, und zweitens sei dabei noch nie etwas herausgekommen was Hand und Fuss habe.
Abschliessend möchte ich meiner grossen persönlichen Freude darüber Ausdruck geben, dass unsere und die Arbeit der weiteren mobilfunkkritischen Vereine und Arbeitsgruppen der letzten 18 Monate derart schöne Früchte getragen hat, so dass sich der Bundesrat der Erpressung der Industrie und Hochfinanz nicht beugen musste. Ganz herzlichen Dank allen stillen und lauten Helferinnen und Helfern!
Kommentare sind ausgeschaltet