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5G: BAFU fälscht BERENIS Schlussfolgerungen

Das haben wir erwartet: Nämlich dass der Sondernewsletter von BERENIS vom Januar 2021 über den Oxydativen Zellstress von den Mobilfunkbetreibern und den Bundesämter zum Verschwinden gebracht oder zumindest bis zum geht nicht mehr verfälscht werden muss, um die Milliardeninvestitionen in den Funkdienst 5G noch irgendwie zu retten. BERENIS ist die vom Bundesrat eingesetzte wissenschaftliche Arbeitsgruppe in Sachen nichtionisierender Strahlung. (sprich Elektrosmog)

Von Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 22.2.2022

Nachdem das offensichtlich vom Mobilfunk völlig begeisterte, voreingenommene Bundesgericht im Urteil 1C_375/2020 vom 5.Mai 2021 den BERENIS Sonderewsletter vom Januar 2021 hochkant aus den Akten geworfen hat, da angeblich zu spät eingereicht (!), schrieb Gigaherz am 24.Nov. 2021 unter https://www.gigaherz.ch/konzernanwaelte-schmeissen-faule-eier-nach-berenis/
Zitat: Lange wird sich das Bundesgericht, von frustrierten Anwälten etwa auch «Lotterie Romande» genannt, diese böswillige Praxis nicht mehr leisten können, denn es sind unterdessen mehrere Verfahren mitsamt «rechtzeitig» eingebrachtem BERENIS-Sondernewsletter unterwegs. Ende Zitat.


Bild oben: Archiv für unliebsame Studien am Haupteingang des Bundesamtes für Umwelt in Ittigen bei Bern.

Das Erwartete ist nun eingetroffen
Das durchaus in Sachen Funktechnik, Biologie und Medizin nicht besonders fachkundige Bundesgericht macht nun, was es in solchen Fällen immer tut, es frägt das BAFU (Bundesamt für Umwelt) resp dessen Abteilung Recht, was da ins Urteil zu schreiben ist.
Dessen Abteilungsleiter, ein Dr. jur, ein in Sachen Funkstrahlung, Biologie und Medizin kaum Fachkundigder, dafür schätzungsweise in der 34.Lohnklasse des Bundes (mit Monatslohn Fr. 20’000) macht aus dem BERENIS Sondernewsletter kurzerhand Kleinholz. Entlöhnt mit dem Geld vom Volk, welches er eigentlich schützen sollte.

Das Gutachten des BAFU vom 28, Januar liegt Gigaherz in voller Länge vor. Der Bundesjurist, dem der Dr.hc (Honoraris Causa) so gut wie sicher ist, kommt nach langen Erwägungen in Kapitel 3.1 zu folgenden Schlüssen.

Zitat:
In den erwähnten Publikationen kommen die Autorin und der Autor jeweils zu denselben Schlüssen: Sie halten fest, dass die Mehrzahl der Zell- und Tierstudien Hinweise auf vermehrten oxydativen Stress bei Exposition mit nichtionisierender Strahlung liefert. Auch unter Berücksichtigung methodischer Schwächen der beurteilten Studien zeichnet sich somit der Trend ab, dass die Exposition durch nichtionisierende Strahlung, auch im niedrigen Dosisbereich, zu zumindest vorübergehenden Veränderungen des oxydativen Gleichgewichts führen kann. Ob damit auch langfristige oder gesundheitliche Auswirkungen für den Menschen verbunden sind, lässt sich aus den Studien nicht ableiten. Das Vorhandensein und die Produktion von reaktiven oxydativen Molekülen, die mit oxydativem Stress zusammenhängen, ist nicht per se als schädlich zu bezeichnen. Dazu kommt auch, dass Organismen und Zellen in der Lage sind, auf oxydativen Stress zu reagieren. Um die Beobachtungen besser zu verstehen und zu bestätigen und eine verlässliche Evaluation bezüglich gesundheitsrelevanter Effekte vorzunehmen sind weitere Untersuchungen erforderlich. (vergl. BERENIS-Newsletter Sonderausgabe vom Januar 2021 Seite 8) Ende Zitat

Wieviel von obigen Zeilen tatsächlich in irgendwelchen Studien steht und wie viel der hochkarätige Bundesjurist selber dazugedichtet hat, ist nicht ersichtlich. Ganz klar ersichtlich ist jedoch, dass im zitierten Sondernewsletter von BERENIS vom Januar 2021 etwas komplett anders steht. Nämlich Zitat:

Schlussfolgerungen:
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF und NF-MF gibt. Dies beruht auf Beobachtungen bei einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosierungen (SAR oder Feldstärken), auch im Bereich der Anlagegrenzwerte. Gewiss sind einige Studien mit methodischen Unsicherheiten bzw. Schwächen behaftet oder sind wenig umfassend betreffend Expositionszeit, Dosis, Anzahl und quantitativer Analyse der verwendeten Biomarker, um nur einige zu nennen.
Es zeichnet sich aber ein Trend ab, der auch unter Berücksichtigung dieser methodischen Schwächen deutlich wird, nämlich, dass EMF-Exposition, sogar im niedrigen Dosisbereich, durchaus zu Veränderungen des oxidativen Gleichgewichtes führen kann. Organismen und Zellen sind in der Lage auf oxidativen Stress zu reagieren und auch nach Befeldung war in vielen Studien eine Adaptation nach einer Erholungsphase zu sehen. Vorschädigungen, wie Immunschwächen oder Erkrankungen (Diabetes, neurodegenerative Erkrankungen), kompromittieren die Abwehrmechanismen inklusive der antioxidativen Schutzmechanismen des Organismus und es ist daher zu erwarten, dass bei Individuen mit solchen Vorschädigungen vermehrt Gesundheitseffekte auftreten. Zudem zeigen die Studien, dass sehr junge oder auch alte Individuen weniger effizient auf oxidativen Stress reagieren können, was selbstverständlich auch für andere Stressoren gilt, die oxidativen Stress hervorrufen. Weiterführende Untersuchungen unter standardisierten Bedingungen sind aber notwendig, um diese Phänomene und Beobachtungen besser zu verstehen und zu bestätigen.
Ende Zitat. Der vollständige sondernewsletter von BERENIS vom Januar 2021 kann hier angesehen werden. https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2021/07/BERENIS-Sondernewsletter-Januar-2021.pdf
Die Schlussfolgerungen befinden sich auf Seite 8:

Hoppla:
Unterschlagen wird da vom Bundesjuristen offensichtlich mit Absicht, das schwerwiegendste Argument: «alles auch im Bereich der Anlage-Grenzwerte». Bei der in diesem Fall behandelten Anlage beträgt der Anlagegrenzwert 5V/m (Volt pro Meter). Der Anlagegrenzwert ist der höchst zulässige Strahlungswert an Orten empfindlicher Nutzung. Orte empfindlicher Nutzung sind Wohnungen, Schulzimmer, Krankenzimmer und Innenraum Arbeitsplätze. Aussen-Arbeitsplätze geniessen keinen derartigen Schutz, denn Bauern, Gärtner und Bauarbeiter sind gemäss NISV keine Menschen.

Nach dem BERENIS-Sondernewsletter zu schliessen, sind sämtliche bisher erlassenen Bundesgerichtsurteile in Sachen Gesundheitsschädigung durch Mobilfunkstrahlung endgültig zu Makulatur verkommen. Was gar nicht mehr geduldet wird, ist die Mär von sogenannten ideellen, das heisst rein psychologischen Auswirkungen von Mobilfunksendern. Diese gehören fortan ins Kapitel Mobbing und Rufschädigung.
Laut BERENIS-Sondernewsletter sind diese keine Vorsorgewerte nach Umweltschutzgesetz mehr, sondern jetzt neu Gefährdungswerte auf hoher Stufe.  Infolgedessen dürfen weitere Mobilfunksender gar nicht mehr bewilligt werden.

Denn BERENIS schreibt: Es zeichnet sich aber ein Trend ab, der auch unter Berücksichtigung dieser methodischen Schwächen deutlich wird.
Und weiter:
Es ist daher zu erwarten, dass bei Individuen mit solchen Vorschädigungen vermehrt Gesundheitseffekte auftreten.
Zudem zeigen die Studien, dass sehr junge oder auch alte Individuen weniger effizient auf oxidativen Stress reagieren können, was selbstverständlich auch für andere Stressoren gilt, die oxidativen Stress hervorrufen.

Mit Individuen sind nicht etwa Krokodile gemeint, sondern Menschen wie Du und ich.

Anzumerken ist: Der Nachsatz, weiterführende Untersuchungen seien unbedingt nötig, steht ohne Ausnahme am Schluss jeder wissenschaftlichen Studie. Egal was die Studie aussagt und egal von wem finanziert. Denn niemand fürchtet sich mehr vor Arbeitslosigkeit als Wissenschaftler.

Von Hans-U. Jakob

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