5G: Berner Kantonsverwaltung muss 380 5G-Sendeantennen stilllegen.
Es handelt sich dabei um diejenigen 380 Antennenstandorte in 127 Berner Gemeinden, in welchen nachträglich, mittels einer Bagatellbewilligung der sogenannte Korrekturfaktor aufgeschaltet wurde. Weitere Kantone werden wohl folgen müssen. Siehe auch: https://www.gigaherz.ch/5g-endlich-klartext-aus-lausanne/
von Hans-U. Jakob
Schwarzenburg, 15.6.2024
Bild oben: Einen gewaltigen Bock geschossen hat die Berner Regierung mitsamt ihrem Amt für Umwelt und Energie, indem sie den Mobilfunkbetreibern hunderte von Bagatellbewilligungen ausstellte. Zu Unrecht sagt jetzt das Bundesgericht. Hier unser Vorschlag für das neue Kantonswappen.
Der Korrekturfaktor erlaubt den Mobilfunkbetreibern ihre adaptiven 5G-Sendeantennen kurzzeitig, je nach Antennentyp, mit dem 2.5 bis 10-fachen der bewilligten Sendeleistung zu betreiben. Das heisst so kurzzeitig, dass dann der Strahlungsgrenzwert (AGW) an den Orten empfindlicher Nutzung (OMEN) über 6 Minuten gemittelt wieder eingehalten sein sollte. Was an den OMEN, dank einer freiwilligen Leistungsbegrenzung zu kurzen Spitzen bis zum 3.2-Fachen des Strahlungsgrenzwertes (AGW) führen darf. Das heisst Kurzzeitig 16 statt nur 5V/m. Biologisch gesehen ein massiver Volksbeschiss.
Pflichtlektüre dazu: https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2022/08/Faktenblatt-2022-1.pdf
Die Bagatellbewilligung ist eine Baubewilligung, zu welcher die betroffene Anwohnerschaft keinerlei Einsprache- oder Beschwerderechte hat. Ja nicht einmal benachrichtig werden muss. Alles wird von kantonalen Amtsstellen im Auftrag der Kantonsregierungen, in seltsamer freundschaftlicher Zusammenarbeit mit den Betreiberfirmen, heimlich und hinterrücks organisiert.
Diesem Voksbeschiss, von den Kantonsregierungen angerdnet, setzt nun das Bundesgericht im Fall der Stadt Wil (SG) mit Grundsatzurteil 1C_506/2023 vom 23.April 2024 ein jähes Ende. Im Stadtrat von Will (SG) sass zufällig einer der 4 von Tausenden Schweizer Miliz-Politikern, die noch gerade etwas von Funktechnik verstehen und nicht bereit war, einfach sang- und klanglos alles den Mobilfunkbetreibern und ihren Helfern auf den kantonalen Umweltämtern abzuschreiben, sondern sein eigenes Hirn einschaltete und die Sache bis vor Bundesgericht laufen liess. Und siehe da!
Nun verkündet das Bundesgericht:
Zitat: Die Anwendung des Korrekturfaktors auf bisher nach dem „Worst-Case-Szenario“ bewilligte adaptive Antennen führt zu Leistungsspitzen, die deutlich (je nach Korrekturfaktor bis zu 10 mal) über der bisherigen maximalen Sendeleistung liegen können. Die bewilligte Sendeleistung muss nur noch im Mittelwert über 6 Minuten eingehalten werden. Dies hat zur Folge, dass die für ein OMEN berechnete elektrische Feldstärke kurzfristig um maximal einen Faktor 3 übertroffen werden kann. Diese faktische Änderung des Betriebs begründet regelmässig ein Interesse der Anwohnerschaft und der Öffentlichkeit an einer vorgängigen Kontrolle, ob die Bewilligungs-Voraussetzungen erfüllt sind (so auch VG Zürich, Urteile VB.2021.00740 und 00743 vom 27. Oktober 2022 E. 3.3).
Dies gilt auch dann, wenn die Strahlungsbelastung von adaptiven Antennen in der Umgebung der Anlage insgesamt tiefer liegt als bei konventionellen Antennen, da gerade die Strahlungsspitzen in breiten Teilen der Bevölkerung Besorgnis erregen. Siehe Punkt 4.2 der Erwägungen.
Und weiter geht es in Punkt 4.3. Zitat: Die Durchführung eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens erscheint geboten, um das rechtliche Gehör und den Rechtsschutz der betroffenen Personen in zumutbarer Weise zu gewährleisten (Art. 29 und 29a BV). Ende Zitat.
Übrigens: BV heisst Bundesverfassung und OMEN heisst Ort empfindlicher Nutzung, wie Wohn- und Schlafraum, Schul- und Krankenzimmer sowie Innenraum-Arbeitsplatz.
Erste Reaktion aus Bern
Mit Stellungnahme vom 4.Juni 2024 teilt das Amt für Umwelt und Energie (AUE) des Kantons Bern der Gemeindeverwaltung Steffisburg mit, dass der Kanton Bern dieses Bundesgerichtsurteil zu respektieren gedenke und bei bestehenden adaptiv betreibbaren Antennen für die nachträgliche Gewährung des Korrekturfaktors künftig ein ordentliches Baugesuch verlangen werde. Die Stellungnahme liegt Gigaherz.ch vor.
Weiter schreibt das AUE: Um sich einen gewaltigen Imageverlust und haufenweise aufwendige baupolizeiliche Verfahren zu ersparen empfehle das AUE den Mobilfunkbetreibern statt einer Stilllegung aller Bagetell-bewilligten Anlagen, lediglich den Korrekturfaktor auszuschalten.
Mit ausgeschaltetem Korrekturfaktor funktioniert unseres Erachtens eine adaptive 5G Sendeantenne nicht mehr. Dazu wurde ja dieser, aus unserer Sicht betrügerische Korrekturfaktor, auch erfunden und dem nicht fachkundigen Bundesrat im Dezember 2021 untergejubelt.
Komplett abschalten oder die Anlage lediglich ohne Korrekturfaktor betreiben, kommt auf das Selbe hinaus: Die Anlage ist tot.
Ein Beispiel dazu:
Eine adaptive 5G-Sendeantenne muss, infolge ausgeschaltetem Korrekturfaktor auf die im Zusatzblatt 2 deklarierte Sendeleistung von 300Watt ERP heruntergefahren werden. Das macht bei einem typischen Antennengewinn von 21dB oder Faktor 125 am Antenneneingang noch gerade 2.4Watt. Diese müssen noch auf 4 Such- und 8 Datenbeams aufgeteilt werden. Macht noch gerade 0.2Watt pro Beam. Das ist, verglichen mit der Sendeleistung eines Handys von 2 Watt, absolut hoffnungslos.
Wer konrolliert das?
Die Antwort ist verblüffend einfach: NIEMAND. Alle Details dazu sind beschrieben im Faktenblatt Nr.4 von Gigaherz.ch
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2022/08/Faktenblatt-2022-4.pdf
Das Gemeinschaftswerk:
Die baupolizeilichen Anzeigen wegen «Bauen ohne Baubewilligung» an 380 Antennenstandorten in 127 Berner Gemeinden, welche den kanton Bern zur vorläufigen Stillegung dieser 5G-Sendeantennen zwingen, sind ein Gemeinschaftswerk der Firma «D.Laubschers Plannetzwerk» und den mobilkfunkkritischen Vereinen «WIR» und «Gigaherz.ch»
In weiteren Kantonen werden weitere hunderte von Anzeigen wegen Bauen ohne Baubewilligung folgen oder sind bereits unterwegs. Dafür sorgt auch der landesweit tätige Verein «Schutz-vor-Strahlung»
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