5G: Brief an 2200 Schweizer Gemeinden
Was Swisscom und Co. kann, können wir schon lange. Nämlich Informationen an alle 2200 Schweizer Gemeinden verschicken. Diesmal in Form einer handlichen 16-Seitigen Broschüre im A5-Format.
Nicht mit hochtechnischen und hochwissenschaftlichen Flskeln und Argumenten, sondern auf möglichst einfache, aber konsequente Art versuchten wir darin, den Baubewilligungsbehörden aus der riesigen Flut von Falschinformationen herauszuhelfen, welche zur Zeit von den Mobilfunkbetreibern und ihren Helfern auf den Bundesämtern und den kantonalen Umweltfachstellen zum Besten gegeben werden.
Der Brief an die Gemeinden kann hier gelesen oder heruntergeladen werden:
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2021/09/Brief-an-die-Gemeinden-Nr2-2021.pdf
oder französisch
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2021/09/Lettre-aux-communes-No2-2021.pdf
sogar noch italienisch
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2021/09/Lettra-alle-cpomunita-No2-2021.pdf
Der Bund hat in Form von Konzessionsgebühren für die Verstrahlung unseres Luftraumes hunderte von Millionen eingenommen und darf nun den Strahlungsverursachern nicht im Nachhinein das Geschäft vermiesen. Um die aufgebrachte Bevölkerung ruhig zu stellen verbreiten Mobilfunkbetreiber, kräftig unterstützt von unseren Bundes- und kantonalen Ämtern, zur Zeit jeden nur erdenklichen höheren technischen Blödsinn über den neuen Mobilfunkdienst 5G.
Das Schlimmste an der Sache ist, dass unsere Justizbehörden, die möglicherweise noch aus qualifizierten Juristen bestehen mögen, von Funktechnik insbesondere von 5G, gelinde gesagt, keine Ahnung haben. Geschweige denn von Biologie und Medizin. In den meisten Abschmetterungen von Baubeschwerden ist, trotz Einreichung von umfangreichem Beweismaterial deshalb zu lesen: «Es besteht überhaupt kein Grund, an den Ausführungen der kantonalen- oder der Bundesämter nur im Geringsten zu zweifeln.» Dann wird einfach kräftig abgeschrieben, nicht nur bei den Kantons- und Bundesämtern, sondern vielfach auch noch gerade bei den Mobilfunkbetreibern. Sie nennen das «das antizipierte Beweisverfahren», welches ihnen angeblich erlaubt, nur diejenigen Beweismittel zu berücksichtigen, die der offiziellen, vorgegebenen Amtsmeinung entsprechen.
Das muss aufhören! Mobilfunkkritiker verfügen heute in Sachen Funktechnik und Biologie über ebenbürtige, wenn nicht sogar bessere Fachleute als Bund und Kantone.
Weil demnächst im Ständerat 5G auch wieder ein Diskussionsthema ist, voraussichtlich am 28. September werden verschiedene Standesinitiativen, Postulate und Interpellationen behandelt (die gefährliche Motion von NR Wasserfallen ist noch nicht dabei), haben wir unseren Brief an die Gemeinden auch noch per Post an alle Ständerätinnen und Ständeräte verschickt. Ob die Lektüre wirkt, wird sich zeigen.
Dann ist am Donnerstag, 23. September grosse Tagung der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren. Das ist ein Verein von kantonalen Regierungsrätinnen und Regierungsräten, die schon in der Vergangenheit oft versucht haben, das in der Verordnung über nichtionisierende Strahlung, der NISV festgeschriebene Bundesrecht, gewaltig auszuhebeln. Da auch die sogenannte BPUK ein Gremium von Juristinnen und Juristen ist, grossmehrheitlich ohne jegliches funktechnisches Fachwissen, haben wir zu Wochenbeginn in einer «Feuerwehrübung» auch noch deren Mitglieder mit der guten alten A-Post mit dem Gemeindebrief von Gigaherz beliefert. Die Damen und Herren der BPUK sollen nur wissen, was in der Bevölkerung draussen so läuft.
Da jede von den 2200 Schweizer Gemeinden unseren Brief nur einmal per Post erhalten hat, rufen wir unsere Leserinnen und Leser dazu auf, diesen auszudrucken und nochmals an alle Gemeinderätinnen, Gemeinderäte, Regierungs- und Parlamentsmitglieder sowie Baukommissionsmitglieder usw. zu verteilen.
Wenn auch älteren Datums, aber auch nicht ganz Ohne ist unser 116. Rundbrief vom 2.Quartal 2021
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2021/09/116.-Rundbrief.pdf
Kommentare sind ausgeschaltet