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5G: Frau Sommarugas Schnuderbuben

Kann jetzt 5G-Strahlung endlich rechtskonform gemessen werden oder immer noch nicht? Wer die Räubergeschichten rund um die amtlichen Abnahmemessungen an neu erstellten Mobilfunk-Sendeanlagen kennt, muss zum Schluss kommen: Ganz sicher NICHT.

Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 13.November 2021

Der Tanz rund um die Abnahmemessungen.
Kommt in den Baugesuchsunterlagen für eine Mobilfunk-Sendeanlage laut rechnerischer Prognose ein OMEN (Ort empfindlicher Nutzung) über 80% des Anlage Grenzwertes zu liegen, so hat spätestens 3 Monate nach deren Inbetriebnahme durch eine dafür zertifizierte Messfirma eine Abnahmemessung die rechnerische Prognose zu bestätigen.

Da stellen sich bereits die ersten Fragen:
Sind diese zertifizierten Messfirmen neutral und unabhängig?
Antwort: In den meisten Fällen handelt es sich um nette kleine Aktiengesellschaften. Und Sie müssen sicher nicht 3mal raten, wer dort die Aktienmehrheit hat.
Wer stellt die Zertifikate aus?
Antwort: Das SECO, das Staatssekretariat für und nicht gegen die Wirtschaft.
Wie kommt man zu einem Zertifikat?
Antwort: Nebst Fachkenntnissen nur dann wenn man als erstes eine Erklärung unterschreibt, nie gegen andere Akkreditierte oder das Akkreditierungswesen etwas zu sagen, insbesondere die Messberichte anderer Akkreditierter wie die eigenen zu begutachten. Ansonsten man die Akkreditierung postwendend verliert.
Kann die Abnahmemessung ohne Wissen des entsprechenden Mobilfunkbetreibers durchgeführt werden?
Antwort: NEIN, der Messtechniker muss die Steuerzentrale des Betreibers anrufen und verlangen, dass der Strahlenkegel ferngesteuert in den für die Messung ergiebigsten vertikalen Winkel gefahren wird, falls dieser nicht bereits schon dort ist. Die Betreiber sind also vorgewarnt. Und der Messtechniker hat nicht die geringste Kontrolle darüber, ob die verlangte Einstellung auch stimmt.

Zu Zeiten von 3G und 4G (UMTS und LTE) erhielten die Bewohner auf Verlangen vom kantonalen Amt für Umwelt, resp. von dessen NIS-Fachstelle immer problemlos das vollständige Messprotokoll, mit sämtlichen Bildern, Grafiken und der Rechnungsgänge der Hochrechnungen vom gemessenen Wert bei Sendeleistung zur Zeit der Messung auf den Wert, der bei bewilligter Sendeleistung entstehen würde.

Bei Abnahmemessungen in welchen der Funkdienst 5G involviert ist, geht das jetzt nicht mehr. Da werden vom kantonalen Amt für Umwelt resp, dessen NIS-Fachstelle alle Seiten mit den Bildern, Grafiken und Hochrechnungen zu 5G-Messungen aus dem Original-Messbericht entfernt, es fehlen oft mehr als die Hälfte der 60 Seiten. Auf den noch verbliebenen Seiten sind praktisch alle Stellen, welche eventuell eine Fehl- oder Falschmessung zu 5G betreffen könnten, schwarz eingefärbt.

Angefangen mit dieser Schindluderei hat das Amt für Umwelt des Kantons Thurgau. Nachgezogen haben praktisch alle deutschsprachigen Kantone.
https://www.gigaherz.ch/5g-so-misst-der-kanton-thurgau/
Der NIS-Verantwortliche des Thurgauer Amtes für Umwelt, hat jetzt, eingebracht von gigaherz.ch, eine Klage wegen Urkundenfälschung am Hals. Denn da hört der Spass jetzt wirklich auf. Gemäss Art. 251 Strafgesetzbuch wird nicht nur mit Gefängnis bis zu 3 Jahren bestraft wer eine Urkunde fälscht, sondern bereits wer diese verfälscht oder sonstwie unbrauchbar macht. Ob das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau auch noch dieses Delikt schützt, wie so manches andere, wenn Mobilfunk auf dem Aktendeckel steht, wird sich weisen. Verwundern täte dies uns nicht.

Der Aargauer NIS’ler fährt jetzt eine andere Masche.
Offensichtlich alarmiert durch den Thurgauer, schreibt dieser jetzt den betroffenen Anwohnern, Zitat: Die Beurteilung über die Messergebnisse können Sie bei der kantonalen NIS-Fachstelle nach Abschluss der Auswertung anfragen. Ende Zitat.
Der Aargauer macht sich also nicht einmal mehr die Finger schmutzig, um eine Urkunde zu verfälschen. Er schreibt vorsichtshalber lieber gleich selber eine Beurteilung über das umfangreiche Messprotokoll. Damit kann er einer eventuellen strafrechtlichen Verfolgung elegant ausweichen. Zudem kann er vorerst einmal verhindern, dass kritische Fachleute zu einer ganz anderen Beurteilung kommen könnten.
Es ist erschütternd festzustellen, welch windige Manöver da stattfinden, nur um relevante Details und vor allem die Rechnungsgänge bei 5G-Abnahmemessungen vor der Bevölkerung und vor kritischen Fachleuten zu verstecken.

Was muss da versteckt werden?
Das ist nicht schwierig zu erraten. Dazu gibt es nur eine Möglichkeit. Es kann sich nur um die Messmethode gemäss dem technischen Bericht «Messmethode für 5G-NR-Basisstationen im Frequenzbereich bis 6GHz V2.1 vom 20.April 2020» von METAS .handeln, von welchem kritische Messtechniker und selbst ETH-Ingenieure verlauten lassen, dass dieser gar nicht praxistauglich sei.
Die schönste Kritik eines dipl. Ing. ETH, die Gigaherz vorliegt lautet, Zitat:
«Die akkreditierten Messfirmen sind mit den Vorgaben von METAS klar nicht in der Lage, eine Abnahmemessung durchzuführen, die auch nur annähernd die Anforderungen an den Schutz von Leib und Leben der Anwohner und die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse führen kann.» Ende Zitat

Dazu muss man wissen wer METAS ist und wie METAS funktioniert.
MEtAS ist das Bundes-Institut für METROLOGIE (nicht Meteorologie) , welches früher Eidg. Amt für Mass und Gewicht hiess, dann aber von einem Bundesamt zu einem Bundes-Institut degradiert wurde. Der dort oberste Verantwortliche für NIS-Messungen ist ein ETH-Ingenieur der Swisscom, welcher bis zu seiner Pensionierung dorthin «ausgeliehen» wurde. (Name der Redakion bekannt)
Bitte nicht aufregen, der weiss doch am Besten wie das geht!


Bild oben:
Etwas fragwürdige Kontrollmessung durch das BAKOM vom 21.5.2021. Die gemessene 5G-Antenne in einer Entfernung von 422m ist ganz weit im Hintergrund, durch die Lücke in der Hecke noch ganz knapp sichtbar. Die gelbe Kugel Im Vordergrund ist die Sonde der Messeinrichtung. Durch die dichte Hecke wird das EM-Feld schon mal ziemlich stark gedämpft. Und das stark reflektierende Auto rechts im Bild, ist einer verzerrungsfreien Messung auch nicht gerade förderlich. (Bild BAKOM)

Dass die von METAS entwickelte Messmetode für 5G nicht praxistauglich ist, bewies sehr schön im Mai dieses Jahres das BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) welches mit Abnahmemessungen an 3 verschiedenen Basisstationen von SALT, Sunrise und Swisscom, den Nachweis erbringen wollte, dass die bei den neuerdings vorgesehenen 6-Minuten- Mittelwertmessungen die vorgeschriebene automatische Begrenzung der Sendeleistung auch eingebaut ist und tatsächlich anspricht.
Sehen sie dazu nach bei: https://www.gigaherz.ch/5g-fantastisches-aus-dem-bakom/

Das Messkonzept nach METAS, erwies sich indessen zu diesem Zweck als unbrauchbar. Es musste auf das Test-Konzept der französischen Aufsichtsbehörde ANFR ausgewichen werden, beschrieben in deren Bericht: Evaluation de l’exposition du public aux ondes électromagn-étiques 5G, Volet 2: premiers résultats de mesures sur les pilotes 5G dans la bande 3400-3800 MHz, Avril 2020. Bei uns beschrieben unter: https://www.gigaherz.ch/5g-alarmierende-resultate-erster-testmessungen/

FAZIT: So lange diese dubiosen Zustände andauern, gilt: Strahlung aus adaptiven 5G-Sendeantennen kann auch am 13.November 2021 immer noch nicht rechtsgenügend gemessen werden.

Von Hans-U. Jakob

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