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5G ist immer noch nicht messbar

Das geht aus einer Umfrage des Kantons Zug bei den andern Schweizer Kantonen hervor, welche uns kürzlich zugespielt wurde.

Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 27.April 2023

Ziemlich genau 2 Jahre nachdem der Bundesrat, das Bundesamt für Umwelt und das Bundesamt für Kommunikation grossspurig behauptet hatten, adaptive 5 G-Strahlung lasse sich jetzt dank dem technischen Bericht von METAS Vom 18.Februar 2020, «Messmethode für 5G-NR-Basisstationen bis zu 6 GHz», rechtsgenügend messen, wollte das Amt für Umweltschutz des Kantons Zug von den geschätzten Kolleginnen und Kollegen der andern 25 Kantone und grösseren Städten, respektive von deren NIS-Fachstellen wissen, welche Erfahrungen sie denn mit dieser Messmethode anlässlich von amtlichen Abnahmemessungen gemacht hätten.
Bild oben: Aufnahme einer 5G-Testmessung der Französischen Aufsichtsbehörde ANFR. Einem völlig anderen Verfahren als demjenigen von METAS.

Zu diesem Zweck wurden vom Amt für Umwelt des Kantons Zug Anfangs Februar 2022 insgesamt 30 Fragebogen mit folgenden Fragen verschickt:

1) Wurden in Ihrem Kanton bereits Abnahmemessungen von Mobilfunkanlagen mit adaptiven Antennen durchgeführt?

Wenn JA, wie viele Anlagen und wie viele OMEN wurden gemessen?

2) Entsprechen die Resultate der bereits erfolgten Abnahmemessungen von in Betrieb genommenen adaptiven Anlagen den im Standortdatenblatt prognostizierten Werten?

Bei wie vielen OMEN wurden Werte über dem AGW  gemessen (und die Anlagen mussten in der Folge einreguliert werden)?

Wie hoch ist die durchschnittliche Abweichung (+/-) gegenüber den prognostizierten Werten?

Andreas der Grosse von Morgarten, ein versierter Eloktrosmog-Bekämpfer, musste von dieser Aktion irgendwie Witterung bekommen haben und verlangte vom Amt für Umwelt des Kantons Zug auf Grund des Gesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung, im Dezember 22 und nochmals im Januar 23 die Herausgabe der eingegangenen Antworten.

Nach 3-monatiger Belagerung der Stadt Zug durch Ritter Andreas den Grossen mit seinen tapferen Mitstreiterinnen und Mitstreitern vom Morgarten wurde dem Begehren schliesslich stattgegeben. Die geheimen  Geheimdokumente fanden auf etwas weniger wundersame Weise auch noch den Weg nach Schwarzenburg zum zur Zeit dienstältesten Querulanten auf diesem Gebiet, zwecks eines Auswertungsversuches.

Um es vorwegzunehmen, das Resultat ist ernüchternd und beschämend.
Beschämend deshalb, weil es von 30 angeschriebenen lieben Kolleginnen und Kollegen der kantonalen Zuger Fachstelle nur gerade 11 für nötig fanden auf die Umfrage zu reagieren.
Beschämend deshalb, weil keine der antwortenden Fachstellen in der Lage war, den Fragebogen vollständig auszufüllen.
Ernüchternd deshalb, dass offensichtlich selbst 2 Jahre nach Erscheinen des technischen Berichts von METAS «Messmethode für 5G-NR-Basisstationen bis zu 6 GHz», die Messbarkeit von adaptiver 5G-Strahlung, immer noch im Argen liegt und der METAS-Bericht, wie 5G-Strahlung gemessen werden soll, tatsächlich nicht praxistauglich ist.

Nachstehend ein Versuch zur Auswertung der Zuger Umfrage:

Ausgeteilte Fragebogen: 30
Rückmeldungen: 11

Davon haben 2 Jahre nach Erscheinen der Messanleitung von METAS:
5 Fachstellen noch keine Abnahmemessungen durchführen lassen.
6 Fachstellen haben bereits Abnahmemessungen durchführen lassen.
2 von diesen 6 Rückmeldungen sind für die Auswertung unbrauchbar, da diese nur Andeutungen statt Zahlen enthalten.

Verbleiben 4 auswertbare Antworten.

In diesen 4 Antworten wurden 123  OMEN (Orte mit empfindlicher Nutzung gemessen.

Davon lagen 15 OMEN oder 12% über dem AGW  (Anlagegrenzwert) von 5V/m.
Die kleinste Übertretung betrug 1% und die höchste 25%.

Eine Fachstelle mit nicht auswertbaren Daten meldete: Schon Messungen bei adaptiven Antennen durchgeführt zu haben, aber darüber nicht Buch zu führen.

Und die Zweite mit nicht auswertbaren Daten meldete: Bei ihnen seien bis dato 250 OMEN gemessen worden. Dabei sei der AGW oft aber nicht immer überschritten gewesen.

Und was ist mit den 19 von 30 angeschriebenen Fachstellen welche die Umfrage einfach ignoriert haben?
War da der AGW oft aber nicht immer überschritten,haben sie darüber nicht Buch geführt oder die gesetzlich vorgeschriebenen Abnahmemessungen, spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme einer neuen Basisstation, einfach verschlampt? Alle 3 Varianten sind nicht akzeptabel.

FAZIT: Das Resultat dieser Umfrage ist dermassen niederschmetternd, dass nach wie vor davon ausgegangen werden muss, dass adaptive 5G-Strahlung gar nicht gemessen werden kann oder eventuell gar nicht gemessen werden darf.

Übrigens: Die Umfrageergebnisse wurden dermassen eingeschwärzt, dass weder die Verfasser der Antworten, noch deren Fachstelle, noch deren Kanton erkennbar sind. Rückfragen sind also unmöglich.

Wer das gesamte, stark eingeschwärzte  Zuger Umfragedossier als Beweismaterial verwenden möchte, kann dieses bei der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch anfordern: prevotec@bluewin.ch

Diese Meldung ist zu vergleichen mit:
https://www.gigaherz.ch/5g-abnahme-messberichte-sind-geheimsache/
und
https://www.gigaherz.ch/5g-nur-das-bakom-waescht-noch-weisser/
oder
https://www.gigaherz.ch/5g-frau-sommarugas-schnuderbuben/

Von Hans-U. Jakob

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