5G: Kanton Neuenburg stoppt Bagatelländerungen
Die Neuenburger Grossrätinnen und Grossräte haben genug davon, noch länger angelogen und nach Noten getäuscht zu werden. An ihrer Sitzung vom 6. November beschlossen sie, die Regierung anzuweisen, den Unfug mit den angeblichen «Bagatelländerungen» zu stoppen und für jegliche Änderungen an Mobilfunk-Sendemasten ein ordentliches Baugesuch durchzuführen.
Bild oben: Neuenburg / Neuchâtel
Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 9.November 2019
Die Bau- Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz, ein Verein von hochrangigen Politikern, aber ohne jeden funktechnischen Sachverstand, masste sich im letzten Jahr an, die Verordnung über nichtionisierende Strahlung des Bundesrates (NISV) soweit auszuhebeln, dass die Hochrüstung bestehender Mobilfunk-Sendemaste mit zusätzlichen 5G-Antennen ohne Baubewilligung hätte erfolgen können. Das heisst, die Anwohnerschaft sollte um ihr Einsprache- und Beschwerderecht regelrecht betrogen werden.
Der unter dem Namen BPUK operierende Verein aus kantonalen Regierungsräten und Regierungsrätinnen erliess Weisungen an die ihnen unterstellten kantonalen Umweltämter und die dort integrierten Vollzugsstellen, die in Art. 4.1 im Nachtrag zur Vollzugsempfehlung zur NISV (Verordnung des Bundesrates über nichtionisierende Strahlung) vom März 2013 genau festgelegten Kriterien, was nebst einer Erhöhung der Sendeleistung NICHT als Bagatelländerung durchgehen kann, zu umgehen.
Es sind dies:
a) die Änderung der Lage von Sendeantennen
b) der Ersatz von Sendeantennen mit einem andern Antennendiagramm
c) Die Erweiterung eines Sendemastes mit zusätzlichen Antennen
d) Die Änderung von Senderichtungen über den bewilligten Winkelbereich hinaus.
Alle 4 Kriterien (a-d) treffen für die Hochrüstung auf 5G mittels sogenannten adaptiven Antennen zu und können demnach nicht als Bagatelländerung gehandelt werden.
Auch dann nicht, wenn die bisher abgestrahlten Sendeleistungen nicht überschritten werden. Denn die oben unter den Punkten a-d beschriebenen Parameter bewirken in einer Wohnzone eine andere Verteilung der Strahlung. Das heisst, manche Anwohner sehen sich plötzlich mit einer höheren Strahlung konfrontiert, als bisher. Und es kann sogar zu geringfügigen Grenzwertüberschreitungen kommen.
Zu massiven Grenzwertüberschreitungen bis zu Distanzen von 220m kommt es aber dann, wenn die für 5G in den Standortdatenblättern zwecks arglistiger Täuschung der Bevölkerung mit nur 100-250Watt ERP deklarierten Sendeleistungen ferngesteuert auf «full Power», das heisst bis auf 25’000Watt ERP hochgefahren werden. Bei SALT sind sogar 32’000Watt ERP möglich. https://www.gigaherz.ch/5g-das-osterei/
Dass das angeblich als Sicherung eingebaute sogenannte «Qualitätssicherungssystem» nicht funktioniert, hat jetzt sogar das Bundesgericht begriffen und landesweite rigorose Kontrolle angeordnet. https://www.gigaherz.ch/schweizer-mobilfunknetze-voellig-ausser-kontrolle/
Ob das aus funktechnischen Laien bestehende Bundesgericht die Ergebnisse dieser Untersuchung überhaupt wird bewerten können, muss leider ernsthaft bezweifelt werden.
Nun haben die Neuenburger Grossrätinnen und Grossräte genug davon, noch länger angelogen und nach Noten getäuscht zu werden.
An ihrer Sitzung vom 6. November beschlossen sie, die Regierung anzuweisen, den Unfug mit den angeblichen «Bagatelländerungen» zu stoppen und für jegliche Änderungen an Mobilfunk-Sendemasten ein ordentliches Baugesuch durchzuführen.
Die Neuenburger folgen damit ihren Kolleginnen und Kollegen aus dem Kanton Freiburg, welche dieses Obligatorium bereits im Juni dieses Jahres eingeführt haben. Siehe https://www.gigaherz.ch/5g-stand-der-dinge-per-mitte-august-2019/
Möchten auch Sie etwas gegen Bagatelländerungen an Ihrem Wohnort unternehmen? Bitte sehr, hier ist die Gebrauchsanweisung:
https://www.gigaherz.ch/5g-der-musterbrief-zum-baustopp/
Französische Version:
https://www.gigaherz.ch/5g-le-modele-de-lettre-sur-larret-de-construction/
Italienische Version:
https://www.gigaherz.ch/5g-la-lettera-di-esempio-sul-fermo-di-costruzione/
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