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5G: Kantonsregierungen fordern Gemeinden zur Missachtung des Bundesgerichts auf

Mit einer E-mail vom 28.Juni 2024 an alle Berner Gemeinden fordert der Geschäftsführer des Verbandes Bernischer Gemeinden, Dr. Jörg Wichtermann, die Bauverwaltungen dazu auf, das Bundesgerichtsurteil 1C_506/2023 vom 23.April 2024 zu ignorieren und den baupolizeilichen Anzeigen von D. Laubschers Plannetzwerk und den Vereinen WIR und Gigaherz.ch vom 19.Februar 2024, wegen Bauen ohne Baubewilligung, weiterhin keine Folge zu leisten, resp. diese weiterhin zu sistieren. Rückendeckung dazu erhält Dr.Wichtermann von den vereinigten kantonalen Umweltdirektoren, der Bau-und Planungsdirektorenkonferenz BPUK.
Die Vorgeschichte dazu steht in https://www.gigaherz.ch/5g-endlich-klartext-aus-lausanne/ und https://www.gigaherz.ch/5g-berner-kantonsverwaltung-muss-380-5g-sendeantennen-stilllegen/


Bild oben:
Von ERICSSON visualisierte Strahlenkeulen einer adaptiven 5G-Sendeantenne.

Von Hans-U. Jakob
Schwarzenburg 29.Juni 2024

Hallo, Hallo, in was für einem Staat leben wir denn da?
Erst kürzlich haben der Ständerat wie der Nationalrat beschlossen, das Urteil des Europäischen Menschenrechts-Gerichtshofs nicht zu befolgen, welches die Klima-Seniorinnen erstritten hatten. Und jetzt das da!

Einfach weiterlaufen lassen!
Anstatt, wie vom Bundesgericht vorgesehen, bei allen mittels Bagatellbewilligung mit einem Korrekturfaktor betriebenen Mobilfunk-Sendeanlagen, diesen unseeligen Korrekturfaktor sofort wieder aufzuheben, sollen laut Dr. Wichtermann im Kanton Bern die 380 betroffenen Sendeanlagen einfach weiterlaufen wie bisher.

Zur Erinnerung was ein Korrekturfaktor bedeutet, welcher vom nicht-fachkundigen Bundesrat am 17.Dezember 2021 in Anhang 1, Ziffer 63 der NIS-Verordnung hineingeschrieben wurde. Den 7 funktechnischen Laien raffiniert untergejubelt von der Mobilfunklobby.
Demnach dürfen die Mobilfunkbetreiber ihre adaptiven 5G-Sendeanlagen, je nach verbautem Antennentyp, mit 2.5 bis 10mal mehr Sendeleistung betreiben, als mit derjenigen Leistung mit welcher die Strahlenschutz-Berechnungen durchgeführt worden sind. Was dann innerhalb eines 6-Minuten Zyklusses zu mehreren massiven Grenzwertüberschreitungen führt.
Für 3G und 4G gelten als Grenzwert noch die Spitzenwerte. Bei adaptivem 5G sind plötzlich die 6-Minuten Mittelwerte das Mass der Dinge.
Näheres dazu unter https://www.gigaherz.ch/5g-bundesrat-legalisiert-volksbeschiss/

Nach der Dr.Wichtermanschen Physik ist das alles nicht relevant. Aus dem Bundesgerichtsurteil 1C_506/2023 vom 23.April 2024 ergebe sich lediglich ein formelles Defizit. Da die Grenzwerte aber trotz diesem Bundesgerichtsurteil eingehalten seien, sei es vertretbar, das Baupolizeiverfahren bis zum 31.Dezember 2024 weiterhin sistiert zu lassen.
Die Mobilfunkbeteiber müssten bis zu diesem Zeitpunkt lediglich ein nachträgliches, öffentliches Baugesuch einreichen.

Halleluja! Allein im Kanton Bern sind das 380Baugesuche, die dann von den Anwohnenden wiederum mit Einsprachen und Beschwerden bombardiert werden. Was man dann dem lieben Mibürgerinnen und Mitbürgern mit horrenden Gerichtskosten schon noch austreiben wird. Und derweilen läuft und läuft und läuft das wunderbare adaptive 5G munter weiter. Dank Korrekturfaktor alle 6 Minuten mit 2-3 massiven Grenzwertüberschreitungen.

Wer hat jetzt da «Korrupte Saubande» gerufen? Wir leben doch in einem Rechtsstaat.

Von Hans-U. Jakob

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