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5G: Mobilfunker tanzen dem Rechtsstaat auf der Nase herum

Am Freitag, den 12. April hat das Bundesamt für Kommunikation unverhofft seine Senderkarte mit den Standorten von bereits in Betrieb stehenden, zusätzlich auf 5G hochgerüsteten Sendeanlagen modifiziert. Es handelt sich dabei um ca. 400 illegale Hochrüstungen die wohl unter der Komplizenschaft kantonaler Umweltämter zu Stande gekommen sein mögen, von welcher aber die für Baubewilligungen zuständigen  Gemeindeverwaltungen in den allermeisten Fällen noch gar nichts wissen. Siehe https://www.gigaherz.ch/5g-dringende-warnung-vor-falschinformationen-der-kantonalen-umweltaemter
und https://www.gigaherz.ch/5g-antennen-herunter-von-den-masten/
Gigaherz.ch hat deshalb gestern mittels eingeschriebenem Brief Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga aufgefordert, diesem Unfug ein Ende zu setzen und Recht und Ordnung im Staate wieder herzustellen. Da wir nicht sicher sind, ob dieser Brief die Bundesrätin je erreichen wird, steht dieser jetzt hier.

Schwarzenburg, 15.April 2019

An Frau Bundesrätin
Simonetta Sommaruga
Vorsteherin UVEK
3003 Bern

Schweizer Mobilfunkbetreiber tanzen dem Rechtsstaat auf der Nase herum

Sehr geehrte Frau Bundesrätin,

Die zahlreichen Anfragen zum neuen Mobilfunkstandard 5G die zur Zeit an Sie persönlich gerichtet sind, werden stets von einem Vice-Direktor des Bundesamtes für Umwelt mit folgender Textkonserve beantwortet:

Zitat:. Der Bundesrat hat im September 2018 eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamtes für Umwelt eingesetzt.
Die Arbeitsgruppe wird die Bedürfnisse und Risiken für die nähere und weitere Zukunft von Mobilfunk und Strahlenbelastung, insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung von 5G, analysieren. Vorgesehen ist, dass die Arbeitsgruppe Mitte 2019 einen Bericht mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen vorlegt. Ende Zitat.

Am Freitag den 12.April hat das Bundesamt für Kommunikation auf der Webseite Funksender.ch ein Update der Mobilfunksenderstandorte vorgenommen auf welchem bereits ca 400 bestehende Mobilfunksender als mit 5G aufgerüstet dargestellt sind.


Bild oben: Senderkarte Bundesamtes für Kommunikation mit bereits in Betrieb befindlichen 5G-Sendern.

Es handelt sich nach unseren Abklärungen dabei eindeutig um Anlagen, welche ohne Baubewilligungsverfahren unter dem Deckmantel einer sogenannten «Bagatelländerung» vorgenommen worden sind.

Dass dies mitnichten Bagatelländerungen sind belegen folgende Fakten:

Das BAKOM bezeichnet bei sämtlichen auf 5G aufgerüsteten Stationen die Sendeleistung als «gross». Das heisst als die grösst mögliche von den Kategorien sehr klein, klein, mittel und gross. Wobei die Kategorie «mittel» bis 1000Watt ERP hinauf reicht.
Als Bagatelländerung könnte höchstens noch gerade eine Sendeleistung in der Kategorie «klein» durchgehen, aber niemals in der höchsten aller möglichen Kategorien.

Dieser Fakt deckt sich sehr schön mit den Angaben des Antennenherstellers ERICSSON welcher in seinen Reklameprospekten für 5G-Antennen Sendeleistungen bis 25’000Watt ERP angibt. Dies gegenüber herkömmlichen Antennen, die mit maximal 3000Watt ERP betrieben werden.

Bild oben: Grafik des Antennenherstellers ERICSSON (Deutsche Texte durch Gigaherz.ch)

Dieser Fakt (25’000Watt ERP) stimmt auch mit dem Gerangel der Mobilfunkbetreiber überein, dass der Bundesrat den Anlagegrenzwert von 5V/m wegen der Einführung von 5G unabdingbar sofort auf 20V/m erhöhen müsse.
Wäre eine Hochrüstung als Bagatelländerung tatsächlich möglich, wären sämtliche parlamentarischen Vorstösse für eine Lockerung der Strahlungs-Grenzwerte gar nie erforderlich gewesen.

Was ist das für ein arglistiges Täuschungsmanöver?
Der Bevölkerung vorgaukeln, es bestehe eine Arbeitsgruppe, welche die Risiken von 5G abkläre und dem Bundesrat Ende Juni für das weitere Vorgehen Bericht erstatte, und gleichzeitig hinterrücks mit rasanter Geschwindigkeit unter Vorspiegelung falscher technischer Angaben eine rasante Hochrüstung bestehender Anlagen betreiben?
Geht die Hochrüstung bestehender Anlagen im begonnenen Tempo weiter, wird der Schlussbericht der Arbeitsgruppe nur noch Makulatur sein, weil der Bundesrat zu diesem Zeitpunkt vor einer kaum mehr rückgängig zu machenden, abgeschlossenen Hochrüstung stehen wird.

Wir fordern Sie deshalb auf, diesen Unfug sofort zu stoppen, ein sofortiges Benützungsverbot für aufgerüstete Anlagen zu erlassen  und die Mobilfunkbetreiber zu Recht und Ordnung zurückzurufen.

Da wir nicht wissen, ob Sie dieser Brief jemals erreichen wird, werden wir diesen auf unserer Internetseite www.gigaherz.ch veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüssen,

Gigaherz.ch
Schweizerische Interessengemeinschaft
Elektrosmog-Betroffener

Hans-U. Jakob, Präsident.

Anmerkung: Wer die Senderkarte des BAKOM konsultieren möchte, bitte sehr www.funksender.ch dann bis zur Überschrift  «Übersichtskarte» hinunterscrollen und klicken.

Update vom 18. April 2019: Die gestern vom Bundesrat in Kraft gesetzte minimale Änderung der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) ändert nichts am Wortlaut dieses Beitrages. Ganz im Gegenteil, dieser Inhalt wird dadurch noch gefestigt. Fortsetzung folgt.

Von Hans-U. Jakob

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