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5G: Neben-Kriegsschauplätze 1

Der landesweite Widerstand gegen die Einführung des Mobilfunk-Standards 5G wird zur Zeit von den Mobilfunkbetreibern und ihren Helfern in Medien und Behörden auf verschiedenen Neben-Kriegsschauplätzen mit perfiden Methoden angegriffen. Ein beliebtes Mittel ist neben der Lächerlichmachung der Exponenten des Widerstandes auch deren Verleumdung.  

Von Hans.U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 3.August 2021

Mobilfunkgegner sollen Antennen anzünden oder sprengen ?
Seit Dezember des letzten Jahres tauchen immer wieder Medienberichte auf, wonach Mobilfunkgegner Antennen anzünden, oder gar in die Luft sprengen würden. In der Verbreitung dieser Fake-News haben sich in der gedruckten Presse die preisgekrönten Star-Journalisten Beat Glogger und Jon Mettler, und im Schweizer Fernsehen ein Joel Baumann und ein Christian von Burg besonders hervorgetan. Letzterer nennt sich sogar Wissenschafts-Journalist.


Bild oben: Der «Wissenschafts-Journalist» von SRF-News

Trotz schriftlicher Verwarnung
Nachdem durch schriftliche Verwarnung unsererseits die gedruckte Presse etwas vorsichtiger geworden ist, treibt es zur Zeit Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) auf die Spitze. Ohne nur im Entferntesten im Besitz von irgendwelchen Beweismitteln zu sein und ohne dass uns die Poizei trotz 3 Jahren intensiver Fahndung je einen Brandstifter oder Sprengstoff-Attentäter hätte präsentieren können, werden Mobilfunk-Kritiker weiterhin frischfröhlich als Kriminelle hingestellt. Das Ganze stinkt nach einer organisierten Rufmord- und Hetzkampagne gegen Elektrosmog-Betroffene und ihrer Schutzorganisationen. So in folgenden Sendungen:

«Schweiz Aktuell» TV-SRF1 vom 17.3.21.
«Kopfvoran» Radio SRF vom 2.4.21 mit Wiederholungen auf allen 3 Senderketten.
«Trend» Radio SRF2 vom 22.5.21 mit Wiederholung am 16.7.21.
«Kassensturz» TV SRF1 vom 25.5.21

Die letzte dieser langen Reihe von Verunglimpfungen fand demnach am 16. Juli 2021 in der Sendung «Trend» von SRF2 statt. Dies nach zahlreichen Interventionen unsererseits, unter Anderem mit 2 eingeschriebenen Briefen und per E-Mail an die Direktion SRF.

Strafanzeige wegen Verleumdung eingereicht
Präsident und Vorstandsmitglieder haben nun endgültig «die Nase voll» und haben die Direktion SRF bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Zürich wegen Verleumdung verklagt.
Art. 174 des Schweizerischen Strafgesetzbuches stellt nämlich solches Verhalten, das heisst jemanden wider besseres Wissen bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,
wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung wider besseres Wissen verbreitet, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe bestraft.

Brandstiftung oder Sprengstoff wurden nie nachgewiesen.
Bereits die Tatsache, dass seit 3 Jahren intensiver Fahndung nie ein Brandstifter oder Sprengstoff-Attentäter gefunden wurde, hätte SRF zur Erkenntnis bringen müssen, dass mit 99% Sicherheit andere Brandursachen im Spiel gewesen sind. Zumal Gigaherz.ch in mehreren Briefen und E-Mails SRF auf diese Möglichkeiten wiederholt hingewiesen hat.

Als Brandursachen kommen nämlich weitaus mehr Ursachen in Frage, als sich dieses ahnungslose Jornalisten oder böswillige Polizeisprecher vorstellen können. Zum Beispiel:

a) Ungenügende Sicherheitsabstände von Bauteilen der Antennenanlage zu den unter Hochspannung stehenden Anlageteilen, wenn die Antennenanlage auf einem Hochspannungs-Leitungsmast installiert wurde.
b) Vagabundierende Bahn-Rückströme auf den Abschirmungen der Hochfrequenzkabel, wenn sich eine Bahnlinie in der Nähe befindet. Das Abschirmungsgeflecht der HF-Kabel brennt wie Zunder, sobald dieses unter Fremdströme gerät.
c) Allgemein liederlich ausgeführte Installationsarbeiten, wie schlecht befestigte Kabel an den Antennengehäusen oder am Mast, welche sich im Wind bewegen und brechen oder durchscheuern.
d) Aufgeblähte Notstrom-Batterien, welche explosive Dämpfe in den Apparate-Container entweichen lassen. Entweder nach Austausch der gealterten Notstrom-Batterien durch billige China-Ware oder durch Nichtanpassung der Einstellungen der Ladegeräte.
e) Witterungseinflüsse in den auf dem Mast, anstatt im Apparate-Container am Fuss des Mastes montierten Endverstärkern oder andern Elektronik-Komponenten.
f) in die Apparate-Container eindringendes Tropfwasser. Elektronik und Nässe führen unweigerlich zu kleineren oder grösseren Bränden.

Dies sind noch lange nicht alle der Möglichkeiten. Mobilfunk-Sendeanlagen muss man weder anzünden noch sprengen. Diese brennen oder explodieren in Folge von gravierenden technischen Mängeln oder fehlerhafter Installationen ganz von selbst.

Planmässiger Rufmord bei 2 Millionen Zuhörenden
Der Verein Gigaherz.ch und dessen Partnerorganisationen resp. deren Mitglieder wurden indessen nicht nur bei einem, oder bei wenigen Andern eines kriminellen Verhaltens verdächtigt, sondern, was weitaus schwerer wiegt, bei mindestens 2 Millionen Anderen unter der Zuhörer- und Zuschauerschaft. Dem Ansehen unseres Vereins, sowie der gesamten Schweizerischen Bewegung gegen die rücksichtslose Verstrahlung der Umwelt, wurde planmässig, wiederholt, gewollt und gezielt ein grosser Schaden zugefügt.
Jetzt warten wir gespannt auf die Reaktion der Staatsanwaltschaft Zürich auf unsere Strafanzeige.

Gigaherz.ch hat bewusst nicht den Weg einer Konzessionsbeschwerde gewählt, sondern denjenigen der Strafanzeige. Bei einer Konzessionsbeschwerde haben die Beschwerdeführenden bei den Verhandlungen nichts mehr zu sagen, sondern dürfen nur noch ohnmächtig zuhören, wie ein halbes Duzend Bundes-Politiker über etwas diskutieren, wovon sie keine Ahnung haben oder, was oft noch frustrierender ist, keine Ahnung haben dürfen. Wer sich in deren Diskussion einmischt, wird kurzerhand vor die Tür gestellt.

Von Hans-U. Jakob

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