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5G: Stand der Dinge per Mitte August 2019

Um sich umfassend über 5G zu informieren wird folgendes Vorgehen empfohlen:
Oben auf dieser Seite in der Suchmaschine im schwarzen Balken den Begriff 5G eintippen. Sie erhalten damit in chronologischer Reihenfolge alles Wissenswerte zu diesem Thema. Bitte immer Datum der Veröffentlichung beachten.

Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 19. August 2019

Kantonale Moratorien
Es sind per 19. August 2019 folgende Moratorien oder Teilmoratorien in Kraft:

Kanton Genf: Es besteht ein Bauverbot für neue 5G-Antennen. Die Betreiber halten sich jedoch nicht daran und rüsten ohne Baubewilligung weiterhin bestehende Anlage auf 5G hoch, mit der Behauptung es handle sich um Bagatelländerungen für welche sie keine Baubewilligung benötigen würden.
Siehe: https://www.gigaherz.ch/5g-das-wunder-von-der-bagatelle/

Kanton Waadt: Wie Kanton Genf

Kanton Jura: Wie Kanton Genf

Kanton Freiburg: Verbot für Hochrüstung auf 5G ohne Baubewilligung unter dem Deckmantel einer «Bagatelländerng». Es muss ab 1. Juni 2019 für jede sogenannte, angebliche Bagatelländerung, ein ordentliches Baugesuch gestellt werden, bei welchen die Bevölkerung ein Einspracherecht hat.

Kanton Zug: Der Kanton Zug bewilligt keine Antennen-Baugesuche mehr, welche den Anlagegrenzwert zu mehr als 80% ausnutzen.
Grund: Fehlende Genauigkeit bei Abnahmemessungen. Wenn schon die bisherigen Funkdienste laut dem Bundesinstitut METAS eine sagenhafte Ungenauigkeit von ±45% aufweisen dürfen, sei für 5G mit noch grösseren Ungenauigkeiten zu rechnen, schreibt der Kanton Zug. Da die Mobilfunker den Anlage-Grenzwert ausnahmslos bei allen Baugesuchen bei den Nachbarhäusern einer Antenne immer bis auf ca. 1% (4,95V/m von 5V/m) ausnutzen, kommt diese Weisung der Kantonsregierung faktisch einem Bauverbot für weitere Antennen gleich.
Was sagen wir denn schon seit Jahren zu diesen sagenhaften ±45%? Siehe unter https://www.gigaherz.ch/weiterhin-wahrsagen-und-kaffeesatzlesen-bei-abnahmemessungen-an-mobilfunk-basisstationen/.
Und wer wohnt den im Kanton Zug? Wen muss man da wohl vor 5G-Strahlung schützen? Wer wohnt denn da in diesen steuergünstigsten Kanton der Schweiz, mit Wohnungsmieten, die sich Otto Normalbürger gar nicht mehr leisten kann?


Das Infoblatt an die Kantone vom 17.April 2019
Zur Kenntnis genommen haben oben erwähnte Kantonsregierungen offensichtlich dieses Rundschreiben des UVEK und des BAFU vom 17.April 2019, wo in Kapitel 7.2 steht, dass die Wissenschaft bei Mobilfunkstrahlung nichts gefunden habe, ausser: Einer Beeinflussung der Hirnströme, einer gestörter Durchblutung des Gehirns, einer Beeinträchtigung der Spermienqualität, einer Destabilisierung der Erbinformation, sowie Auswirkungen auf die Expression von Genen, dem programmierten Zelltod und dem oxidativen Zellstress. Aber ob damit Gesundheitsschäden verbunden seien, das wäre nicht bekannt. Die anderen Kantonsregierungen haben wahrscheinlich bei Kapitel 3 aufgehört mit Lesen, weil es dann doch für Regierungsräte etwas zu kompliziert wurde.
Sehen sie dazu auch https://www.gigaherz.ch/5g-explosives-aus-dem-bafu/. Möglich wäre auch, dass bei deren Durchblutungsstörungen des Gehirns, deren Aufnahmefähigkeit schon erheblich gestört war?

Die neuesten Erkenntnisse des Dr. Martin Röösli:
Die linke Wochenzeitung WoZ (Nr. 32, 8. August 19) hat ein Interview gemacht mit Martin Röösli, dem Chefberater des Bundesrates in Sachen Mobilfunkstrahlung. Er drückt sich hin und her, ob lieber wenige starke Antennen oder viele schwache, und die selbstfahrenden Autos gäben dann halt schon viel Strahlung.
Ein Satz verleitet zu besonderer Freude. Zitat: „Wir haben kürzlich in einer Untersuchung festgestellt, dass die Umweltstrahlenbelastung in allen Ländern etwa gleich gross ist – egal ob in einem Land ein hoher oder ein tiefer Grenzwert gilt“ Ende Zitat
Welch eine schöne Einsicht !? Bei uns ist es also gleich wie anderswo – unsere angeblich 10mal schärferen Grenzwerte machen die Strahlung nicht etwa10mal schwächer. Wir messen halt einfach dort, wo in andern Ländern die Strahlung ganz von selbst auf 10% zurückgegangen ist. So einfach ist das. Siehe https://www.gigaherz.ch/schweizer-grenzwertschwindel-kurz-und-klar/
Frohe Kunde? Weit gefehlt. Sonst möchte er lieber einen Tages- oder sogar Jahresmittelwert… was dann bedeutend weniger lustig ist.

Von Hans-U. Jakob

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