5G: Wasserfallen zum Dritten
Voraussichtlich wird am kommenden Dienstag-Vormittag 13.Juni im Ständerat als dreizehntes von 23 Geschäften die Motion 20.3237 von Nationalrat Wsserfallen erneut zur Abstimmung gelangen. Gefordert wird darin, allerdings gut versteckt, nichts weniger als die Lockerung des Strahlungsgrenzwertes für Mobilfunk-Sendeanlagen von 5 auf 20V/m (Volt pro Meter). Die Debatte kann auf www.parlament.ch live mitverfolgt werden. Man darf gespannt sein, ob sich für das dritte derartige Ereignis unsere Volksvertreterinnen und Vertreter diesmal fachkundig gemacht haben, oder ob wiederum eine Cabaretvorstellung, wie diese hier zum Besten gegeben wird. https://www.mobilejoe.ch/neu/news/wlan_info_news_kaiserschmarren.html
Damit Solches nicht nochmals vorkommt, hat Gigaherz.ch die Ständerätinnen und Ständeräte vorsorglicherweise mittels einem Brief mit den nachfolgenden Informationen bedient. Ob es wohl etwas gebracht hat?
Schwarzenburg, 6. Juni 2023
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren Ständerätinnen und Ständeräte,
Voraussichtlich am 13. Juni beraten sie über die Motion 20.3237 von Herrn Nationalrat Wasserfallen betreffend Mobilfunknetz, die Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau jetzt schaffen.
Da wir in den Eidgenössischen Räten weder vertreten sind, noch von diesen jemals angehört wurden, erlauben wir uns dazu eine kurze Stellungnahme einzureichen. Gigaherz.ch ist die älteste der Schweizerischen Schutzorganisationen vor nichtionisierender Strahlung und vertritt die Interessen der Anwohnerschaft von Sendeanlagen und Hochspannungs-leitungen europaweit seit dem Jahr 2000.
Sie finden unsere Kommentare dazu untenstehend in Schrägschrift in die Originaltexte eingeblendet.
Eingereichter Text der Motion 20.3237
Der Bundesrat wird aufgefordert, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen und Entscheidungen zu treffen, um die Einführung der fünften Generation des Mobilfunkstandards (5G) zu ermöglichen. Das Ziel ist dabei anzustreben, dass es den Anbietern innerhalb der nächsten fünf Jahre möglich ist (d.h. bis 2024), ein qualitativ hochwertiges nationales 5G-Netz zu möglichst geringen Kosten aufzubauen. Die zu ergreifenden Massnahmen wurden in der vom UVEK beauftragten Arbeitsgruppe „Mobilfunk und Strahlung“ in ihrem Bericht mittels verschiedener Optionen deutlich aufgezeigt. Zudem soll der Bundesrat zusammen mit der Branche die breite Bevölkerung über die künftige Mobilfunk-Generation sachgerecht informieren.
Sehr geehrte Ständerätinnen und Ständeräte
Sie kommen mit der Behandlung der Motion 20.2237 Wasserfallen viel zu spät. Die im Bericht «Mobilfunk und Strahlung» im Nov. 2019 von den Mobilfunkbetreibern ultimativ geforderte Lockerung des Anlage-Grenzwertes von 5 auf 20V/m (Volt pro Meter) ansonsten 5G nicht innerhalb der nächsten 3-6 Jahre flächendeckend eingeführt werden könne, ist mittels zwei ganz üblen, hinterlistigen Tricks, längstens erfüllt worden.
Bereits im Februar 2021 erschien der vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) inszenierte Nachtrag zur Vollzugsempfehlung zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) zum Betrieb von sogenannt adaptiven 5G-Antennen.
Da ein Betrieb dieser Art von Sendeantennen mit dem angeblich vorsorglichen Anlagegrenzwert von 5V/m, das ist der Strahlungswert, welcher an Orten empfindlicher Nutzung (OMEN) maximal entstehen darf, gar nicht möglich ist, musste ganz tief in die Trickkiste gegriffen werden. Das BAFU erfand dazu für adaptive 5G-Antennen den sogenannten Korrekturfaktor. Laut Behauptungen der Mobilflunker sollen angeblich zwischen den im Millisekunden Takt, gezielt auf die tausenden von Usern (Handynutzern) abgeschossenen Beams (Strahlenkeulen), Pausen und Lücken entstehen. Wegen diesen angeblichen Pausen und Lücken müssten die Mobilfunkbetreiber in ihren Strahlungsprognosen in den Baugesuchen nicht mehr die benötigte Leistung ihrer adaptiven 5G-Antennen deklarieren. Je nach Antennentyp genüge das 0.1 bis maximal 0.4-Fache. (10-40%).
Weil das immer noch nicht reichte, stellte das BAFU für adaptive 5G-Antennen den Anlage-Grenzwert kurzerhand vom Spitzenwert auf 6-Minuten-Mittelwert um.
Das ergab dann Alles in Allem kritisch betrachtet, für adaptive 5G-Sendeantennen eine Lockerung des Anlage-Grenzwertes von 5V/m auf die von der Lobby gewünschten 20V/m
Weil die Westschweizer Kantonsregierungen partout nicht auf diesen ausgekochten Schwindel hereinfallen wollten, schrieb der Bundesrat diese am 17.Dezember 2021 in einer neuen Ziffer 63 im Anhang 1 zur NISV (Verordnung über nichtionisierende Strahlung) fest. Jetzt war es nicht mehr nur Empfehlung, sondern Gesetz und auch die Romands mussten sich wohl oder übel fügen. https://www.gigaherz.ch/5g-bundesrat-legalisiert-volksbeschiss/
Begründung:
Die COVID-19 Krise hat gezeigt, wie notwendig ein hochqualitatives Telekommunikationsnetz sowohl für die Arbeitswelt als auch für das Privatleben ist. Nur hinkt die Schweiz bei der Modernisierung ihres Netzes hinterher.
Das stimmt überhaupt nicht. Das einzige europäische Land, welches den wahnwitzigen Terminplan der EU zur Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G bisher am besten eingehalten hat, ist der Nicht-EU-Staat Schweiz!
Ende November 2021 wollte der EU Rechnungshof sogar 17 von 23 Vertragsstaaten wegen Nichteinhaltung des Terminplans sanktionieren. Siehe https://www.gigaherz.ch/5g-himmelfahrtskommando-eu-terminplan/
Die Mobilfunk-Lizenzen wurden vor mehr als einem Jahr vergeben (07.02.2019). Dennoch kommt der Aufbau des 5G-Netzes nicht voran. Die Kantone und die Telekombranche brauchen wieder Rechtssicherheit. Ebenfalls ist die Suche nach Antennenstandorten ein zentraler Aspekt.
Wenn heute über 3000 Baugesuche durch Einsprachen und Beschwerden bei Gerichten blockiert sind, was sehr kostenintensiv ist, müssten Sie eigentlich von selbst drauf kommen, dass da etwas nicht stimmen kann. Einsprachen und Beschwerden sind durchschnittlich von 100 Betroffenen unterschrieben.
Wenn Herr Wasserfallen glaubt die rund 300’000 Einsprechenden und Beschwerdeführenden als «Aluhüte» beschimpfen zu dürfen, werden sie ihm dies anlässlich der nächsten Wahlen heimzahlen.
Der Bundesrat muss handeln, wenn wir die Vorteile einer raschen Einführung des 5G-Standards für unsere Wirtschaft und unsere Arbeitsplätze nutzen wollen. Er hat dies in seiner Strategie „Digitale Schweiz“ erkannt.
Offensichtlich nicht erkannt hat der Bundesrat, dass Digitalisieren nichts anderes bedeutet als Automatisieren, Und Automatisieren nichts Anderes als Arbeitskräfte einsparen. Wegen selbstlernender Software werden am Schluss des Heeres von Millionen Arbeitslosen auch noch die Programmierer eingespart.
Diese Technologie ermöglicht höhere Übertragungsraten und kürzere Reaktionszeiten bei gleichzeitiger Erhöhung der Energieeffizienz pro übertragener Dateneinheit.
Herr Wasserfallen, das glauben sie ja wohl selber nicht. Die von Ihnen angestrebte Erhöhung des Anlage-Grenzwertes von 5 auf 20V/m erlaubt den Mobilfunkbetreibern bis 16mal (F42) stärkere Sender zu bauen und da wollen sie uns noch Energieeffizienz einreden.
5G hat ein grosses Potenzial in einer Vielzahl von Bereichen: E-Health, Smart farming, Virtual und Augmented Reality, autonome Fahrzeuge, industrielle High-Tech-Produktion, Drohnen usw.
Smart Farming ist das richtige Stichwort. Nachdem durch die 5G-Strahlung sämtliche Insekten sauber, ohne Verwendung von giftigen Pestiziden abgetötet wurden, übernehmen Funk-ferngesteuerte Miniatur-Drohnen die Blüten-Bestäubung.
Soweit zur jüngsten Studie der Universität Neuenburg über das grosse Insektensterben. Siehe: https://www.gigaherz.ch/nichtionisierende-strahlung-schaedigt-insekten/
Rund 90 Prozent der Strahlung, der wir ausgesetzt sind, stammt von unseren eigenen Mobilfunk-Geräten und nicht von der Sende-Antenne. Durch einfache Verhaltensweisen kann diese Exposition deutlich reduziert werden: z.B. dank der Benutzung der Freisprechanlage oder indem Telefongespräche bei schlechtem Empfang vermieden werden.
Da müssten Sie eigentlich schon noch etwas differenzieren: Die Mobilfunkantenne auf dem Nachbardach verfügt über eine Sendeleistung von typischerweise 3000Watt ERP pro Senderichtung also 9000 ERP gesamt. Inklusive 5G dürften es dann dank Korrekturfaktor gesamthaft typisch etwa ca. 15’000Watt ERP sein. Und dies 24 Stunden am Tag. Verglichen mit den 0.5-2Watt ERP eines Handys mit 0.5Stunden am Tag dürfte Ihre Rechnung dann allerdings ganz anders aussehen.
In der Dosisberechnung dürfte das Handy schon um Faktor 1000 harmloser ausfallen.
Der Bundesrat soll sich dafür einsetzen, dass die Bevölkerung angemessen über alle Facetten von 5G sachgerecht informiert wird. Eine transparente Information seitens des Bundes ist mehr denn je notwendig. Fehlende Information führt zur Entstehung von Verschwörungstheorien, wie dies die COVID-19 Krise gezeigt hat.
Da der Bundesrat über keine funktechnisch fachkundigen Mitglieder verfügt, verstehen Sie «transparente Informationen» wohl eher als Informationen der Mobilfunkbetreiber. Besten Dank! Da fragen wir lieber unsere eigenen Techniker und Ingenieure. Bevor Sie diese voreilig als Verschwörungstheorien abtun, sollten Sie sich vielleicht vorerst einmal in Funktechnik etwas weiterbilden.
Aus der Medienmitteilungen der KVF-S vom 24.Mai 12.00
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat sich erneut mit dem Ausbau des Mobilfunknetzes auseinandergesetzt. Um sich ein Bild über die derzeitigen Herausforderungen machen zu können, hat die Kommission die verschiedenen, mit dem Ausbau des Netzes befassten Akteure angehört. Ebenso hat sie im Rahmen der Beratung der Motion Mobilfunknetz. Die Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau jetzt schaffen (20.3237) verschiedene Zusatzabklärungen betreffend nichtionisierende Strahlung zur Kenntnis genommen. Um eine ausreichende Grundversorgung im Bereich der Telekommunikation auch in Zukunft sicherzustellen, erachtet die Kommission ein Voranschreiten bei der Einführung der fünften Generation des Mobilfunkstandards (5G) als unerlässlich. Diese Weiterentwicklung soll aber explizit ohne eine Erhöhung der bestehenden vorsorglichen Anlagegrenzwerte erfolgen. Die Kommission ist der Ansicht, dass dieses Anliegen auch im Motionstext entsprechend festgehalten werden soll. Entsprechend hat die KVF-S mit 7 zu 5 Stimmen eine Änderung des Motionstextes vorgenommen. Sie beantragt ihrem Rat einstimmig, der abgeänderten Motion zuzustimmen.
An dieser Medienmitteilung stimmt Einiges nicht:
Als Akteure, die sich mit dem Ausbau des 5G-Netzes befassen, wurde keine einzige der bekannten Schutzorganisationen vor NI-Strahlung angehört. Weder der Verein Schutz-vor-Strahlung noch Gigaherz.ch.
Und den Kommissionsbeschluss, diese Weiterentwicklung solle explizit ohne eine Erhöhung der bestehenden vorsorglichen Anlagegrenzwerte erfolgen, betrachten wir als unehrlich, weil diese Erhöhung auf hinterlistigste Art und Weise längstens stattgefunden hat. Nämlich durch den Bundesrat am 17.Dezember 2021 mit dem Einfügen der neuen Ziffer 63 in Anhang 1 der Verordnung über Nichtionisierende Strahlung (NISV). Das heisst mit der Einführung des Korrekturfaktors für adaptive Antennen und der Umstellung von Spitzenwert- auf 6-Minuten Mittelwertberechnung. Ein Volksbetrug wie ihn dieses Land noch nie gesehen hat.
Wenn den Ständerätinnen und Ständeräten wirklich daran gelegen ist, die Grenzwerte nicht zu erhöhen, dann muss in erster Linie diese unsägliche Ziffer 63 aus Anhang 1 der NISV verschwinden.
Schlussbemerkungen:
Als Folge des totalen Versagens der Vollzugsbehörden von Kantonen und Gemeinden sowie der Verwaltungsjustiz ist hier unmissverständlich festzuhalten, dass heute, laut Aussagen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) bereits 5-10% der Bevölkerung in irgendeiner Form durch hochfrequente elektromagnetische Felder gesundheitlich angeschlagen sind.
Beweismittel: Protokoll des Treffens der Spitzen des BAFU mit Delegierten der Schutzorganisationen vom 31.3.2022 Punkt 3 Seite 3.
Berücksichtigen wir noch die Dunkelziffer, darf ohne weiteres von 10% ausgegangen werden. Das wären dann landesweit bereits 880’000 Menschen! Diese können selbst Bundesrichter in ihrem vermeintlichen Leiturteil 1C:100/2021(Steffisburg) nicht mehr wegdiskutieren. Es reicht jetzt!
Mit freundlichen Grüssen,
Gigaherz.ch
Schweizerische Interessengemeinschaft
Elektrosmog-Betroffener
Hans-U. Jakob (Präsident)
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