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5G: Wasserfallens Wasserfall rauscht wieder

Die Behandlung der von Nationalrat Christian Wasserfallen (FDP BE) eingebrachte Motion 20.3237 «Mobilfunknetz; Die Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau jetzt schaffen» welche eine Lockerung des Strahlungsgrenzwertes (Anlagegrenzwertes) für Mobilfunk-Sendeanlagen von 5 auf 20V/m zum Ziel hat, wurde von der vorberatenden Kommission Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) am 5.September 2022 auf die Sommer-Session 2023 verschoben. Jetzt ist es soweit!
Siehe https://www.gigaherz.ch/5g-wasserfallen-erneut-ins-wasser-gefallen/


Zum Bild oben: Rheinfall oder Reinfall? Das ist hier die Frage

Am 24.Mai liess die vorberatende Kommission des Ständerates folgende Medienmitteilung vom Stapel:

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat sich erneut mit dem Ausbau des Mobilfunknetzes auseinandergesetzt. Um sich ein Bild über die derzeitigen Herausforderungen machen zu können, hat die Kommission die verschiedenen, mit dem Ausbau des Netzes befassten Akteure angehört. Ebenso hat sie im Rahmen der Beratung der Motion Mobilfunknetz, Die Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau jetzt schaffen (20.3237),  verschiedene Zusatzabklärungen betreffend nichtionisierende Strahlung zur Kenntnis genommen. Um eine ausreichende Grundversorgung im Bereich der Telekommunikation auch in Zukunft sicherzustellen, erachtet die Kommission ein Voranschreiten bei der Einführung der fünften Generation des Mobilfunkstandards (5G) als unerlässlich. Diese Weiterentwicklung soll aber explizit ohne eine Erhöhung der bestehenden vorsorglichen Anlagegrenzwerte erfolgen. Die Kommission ist der Ansicht, dass dieses Anliegen auch im Motionstext entsprechend festgehalten werden soll. Entsprechend hat die KVF-S mit 7 zu 5 Stimmen eine Änderung des Motionstextes vorgenommen. Sie beantragt ihrem Rat einstimmig, der abgeänderten Motion zuzustimmen.

Kommentar von Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch) vom 25.Mai  2023

Was in den Ohren vieler Mobilfunk-Kritiker vordergründig wie süsse Musik tönen mag, «diese Weiterentwicklung solle aber explizit ohne eine Erhöhung der bestehenden vorsorglichen Anlagegrenzwerte erfolgen», stammt aber hintergründig von einem komplett falsch gestimmten Orchester, dessen Musiker erst noch von Tuten und Blasen (sprich Mobilfunktechnik) keine Ahnung haben. Denn die von Nationalrat Wasserfallen angestrebte Lockerung der vorsorglichen Anlagegrenzwerte ist auf hinterlistigste Art und Weise längstens erfolgt.

Bereits im Februar 2021 erschien der vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) inszenierte Nachtrag zur Vollzugsempfehlung zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) zum Betrieb von sogenannt adaptiven 5G-Antennen.
Da ein Betrieb dieser Art von Sendeantennen mit dem angeblich vorsorglichen Anlagegrenzwert, das ist der Strahlungswert, welcher an Orten empfindlicher Nutzung (OMEN) maximal entstehen darf, gar nicht möglich ist, musste ganz tief in die Trickkiste gegriffen werden. Das BAFU erfand dazu für adaptive 5G-Antennen den sogenannten Korrekturfaktor. Da laut Behauptungen der Mobilflunker die von solchen Antennen im Millisekunden-Takt gezielt auf die tausenden von Usern (Handynutzern) abgeschossenen Beams (Strahlenkeulen), Pausen und Lücken entstehen würden, müssen die Mobilfunkbetreiber in ihren Baugesuchen nicht mehr die volle Leistung ihrer adaptiven 5G-Antennen deklarieren, sondern, je nach Antennentyp nur noch das 0.1 bis maximal 0.4-Fache. (10-40%).
Weil das immer noch nicht genügte stellte das BAFU für adaptive 5G-Antennen den Anlage-Grenzwert kurzerhand vom Spitzenwert auf 6-Minuten-Mittelwert um.
Das ergab dann Alles in Allem kritisch betrachtet, für adaptive 5G-Sendeantennen eine Lockerung des Anlage-Grenzwertes von 5V/m auf die von der Lobby gewünschten 20V/m

Weil die Westschweizer Kantonsregierungen partout nicht auf diesen ausgekochten Schwindel hereinfallen wollten, schrieb der Bundesrat diese am 17.Dezember 2021 in einer neuen Ziffer 63 im Anhang 1 zur NISV (Verordnung über nichtionisierende Strahlung) fest. Jetzt war es nicht mehr nur Empfehlung, sonder Gesetz und auch die Romands mussten sich wohl oder übel fügen. https://www.gigaherz.ch/5g-bundesrat-legalisiert-volksbeschiss/

Was bezweckt jetzt die Motion Wasserfallen noch?

Die vorberatende Kommission des Ständerates hat diese wohl zu Gunsten der Mibilfunk-Kritiker abgeändert. Sie will sogar mit allen Akteuren gesprochen haben? Gigaherz gehörte auf vorsorgliche Art nicht dazu, ansonsten der ganze Schwindel ja hätte auffliegen müssen.
Was sonst noch in der Motion steht, ist allerdings auch noch interessant. So solle der Bundesrat zusammen mit der Branche die breite Bevölkerung über die künftige Mobilfunk-Generation sachgerecht informieren.
Du lieber Himmel! Eine Mobilfunk-Branche, die sachgerecht informiert? Wie soll das denn gehen??

Zur Abstimmung über die ursprüngliche und über die abgeänderte Motion Wasserfallen kommt es im Ständerat jetzt definitv am 8. Juni.
Da gibt es mehrere ziemlich koplizierte Möglichkeiten:
1. Der Rat lehnt die ursprüngliche Motion ab, dann ist diese endgültig vom Tisch. Oder er stimmt dieser zu, dann haben wir demnächst ganz offiziell einen Anlage-Grenzwert von 20 statt wie bisher 5V/m. Was ja auf hinterhältigste, verdeckte Art und Weise bereits eingeführt wurde. Ansonsten, die tausenden von unterdessen aufgestellten adaptiven 5G-Antennen gar nicht hätten in Betrieb gehen können.

2. Oder der Rat stimmt der abgeänderten Motion zu, was die wahrscheinlichste Prognose ist, dann geht diese zur Bereinigung an den Nationalrat zurück und das Cabaret beginnt von vorne. Halleluja, bis dann reden wir von 6G.

Von Hans-U. Jakob

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