Spiel mir das Lied vom Tod
Um weder bei Todes-, Invaliditäts- noch bei Krankheitsfällen irgendwelche Leistungen oder gar Renten erbringen zu müssen, erfand die obligatorische, staatliche schweizerische Unfallversichungsanstalt (SUVA) eigene, „todsichere“ Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung (elektromagnetische Felder). Auch ein Vorsorgeprinzip. Allerdings in die verkehrte Richtung.
Hans-U. Jakob, 31.7.09
Dieses menschenverachtende Geschäftsgebaren war eigentlich schon lange bekannt. Dass jetzt aber die SUVA noch die Arroganz und Frechheit besitzt, diese Kassenschutz-Grenzwerte auch auf Spitäler anzuwenden, schlägt dem berühmten Fass den Boden endgültig aus. Denn die Strahlung macht nicht an den Wänden der Spital-Arbeitsplätze halt, für welche die SUVA zuständig ist. Sondern diese durchdringt Wände und Türen zu den Krankenzimmern meistens ohne grossen Dämpfungsfaktor. Die niederfrequente Strahlung der 50Hz-Stromversorgung durchdringt sogar Eisenbeton vollständig, ohne die geringste Abschwächung.
Im obigen Suva-Messbericht, welcher für ein Universitätsspital erstellt wurde, sind die SUVA-Grenzwerte rot eingerahmt aufgeführt.
10‘000V/m (Volt pro Meter) für das niederfrequente E-Feld
500uT (Mikrotesla) für das niederfrequente Magnetfeld
90V/m für das Hochfrequenzfeld (Radio-TV-Mobilfunk-DECT-WLAN)
Im Vergleich mit NISV- und biologisch verträglichen Werten:
Für das niederfrequente E-Feld:
SUVA: 10‘000V/m
NISV: 5‘000V/m
BIOL: 5V/m
Für das niederfrequente Magnetfeld:
SUVA: 500uT
NISV1:100uT
NISV2:1uT
BIOL: 0.05uT
Für das Hochfrequenzfeld:
SUVA: 90V/m
NISV1:50V/m
NISV2:5V/m
BIOL: 0.02V/m
Es bedeuten:
NISV=Verordnung des Bundesrates über nichtionisierende Strahlung
NISV1=für Orte mit kurzfristigem Aufenthalt OKA
NISV2=für Orte mit Daueraufenthalt OMEN
BIOL=langfristig (über Jahre genossen) gesundheitsverträgliche Werte
Nach neuester bundesgerichtlicher Rechtsprechung gilt als OMEN (Ort mit emfindlicher Nutzung) ein Raum, wo sich Menschen länger als 2.2 Stunden täglich aufhalten. Urteil 1C_34/2009 vom 19.Juni 2009
Demnach sind nach schweizerischer Rechtsprechung die SUVA-Grenzwerte je nach Frequenz- oder Feldart um Faktor 2 bis 500 zu hoch
Im Vergleich mit den biologisch verkraftbaren Werten gar um Faktor 2‘000 bis 10‘000 !
Die Versicherungsmathematiker haben wahrhaft gut vorgesorgt!
Wer die V/m in W/m2 umrechnen möchte bediene sich folgender Formel:
Die Anzahl V/m ins Quadrat erheben und durch 377 teilen.
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