Auslaufmodell Hochspannungs-Freileitung
Hans-U. Jakob, 15.4.2011
Die Bundesämter für Energie (BfE) für Umwelt (BAFU) und das Eidgenössische Starkstrominspektorat (EStI) vertraten bis anhin in einer unheiligen Allianz die Interessen der Stromgiganten weit besser als diese selbst.
Einsprecher und Beschwerdeführer rannten, obschon sie glaubwürdigere Fakten und Argumente besassen, stets gegen eine Mauer.
Die Stromgiganten und ihre Vertreter und Lobbyisten 1) auf den Bundesämtern gerieten damit in eine Art Wahn der Unantastbarkeit und begannen immer dreister zu fantasieren. Das ging letzthin so hoch zu und her, dass selbst das wirtschaftsfreundliche Bundesgericht dem Treiben nicht mehr länger zuschauen konnte.
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Die Fakten aus dem Bundesgerichtsurteil 1C_398/2011 stehen hier in Normalschrift und die Kommentare von Gigaherz dazu in Schrägschrift
Das Bundesgericht hat sämtliche Einwände von EStI, BFE und BAFU gegen eine Erdverlegung von Hochspannungsleitungen über Bord geworfen und stellt nur noch auf die 3 Gutachten Brackelmann 2) ab.
Als Vorinstanz zum Fall Riniken hatte das Bundes-Verwaltungsgericht noch erklärt es sehe keinen Grund, an den Ausführungen der Bundesämter nur im Geringsten zu zweifeln. Es benötige keine externen Expertisen. Die neutralen Experten für die Gerichte seien die Bundesämter! Die von den Beschwerdeführenden eingebrachten Expertisen Brackelmann seien blosse Parteibehauptungen und würden nicht zur Kenntnis genommen. Und jetzt das!!
Das Bundesgericht anerkennt, dass die bisherigen Bundesgerichtsurteile in Sachen Erdverlegung von Hochspannungsleitungen auf einer veralteten Technologie beruhen und nicht mehr gültig sind.
Bild links: Aufbau eines Kunststoff-isolierten 380‘000Volt-Hochspannungskabels vom Typ XLPE, welches die veraltetn Oelkabel längstens verdrängt hat.
Was sagen wir denen denn seit 6 Jahren? Nämlich, dass es heute keinem vernünftigen Techniker mehr einfallen würde, mit oelgetränktem Papier isolierte Hochspannungskabel einzusetzen.
Hier eine Kurzbeschreibung des Herstellers solcher längst veralteter Kabel:
Zitat: Die Isolierung – ein geschichtetes Dielektrikum – besteht aus vielen Lagen Kabelpapier und niedrigviskosem Kabelöl.
Das Kabel hat einen Leiter aus Einzeldrähten mit einem zentrischen Hohlkanal und einem druckfesten Metallmantel aus Blei oder Aluminium. Bei Erwärmung des Kabels dehnt sich das Öl aus, dringt radial durch die Papierlagen und den Leiter zum Hohlkanal und fließt zu den Ölausgleichsgefäßen, die das Dehnungsvolumen des Kabelöls aufnehmen und es bei Abkühlung wieder zurückführen. So können auch bei Lastwechseln keine Hohlräume entstehen, und das Kabel ist thermisch stabil. Ende Zitat.
Aber wehe, wenn Feuchtigkeit durch die Papierlagen drang. Dann knallte es! Und wie!
Das Bundesgericht anerkennt weiter:
Die Transportverluste (Verluste an elektrischer Energie) einer Freileitung sind 3-4mal höher als bei einer Bodenverkabelung.
Das hätten sich nicht einmal die Fachleute von Gigaherz zu sagen getraut.
Hans-U. Jakob: Ich hatte schon bei 2mal höher gewisse Hemmungen. Unsere Berechnungen, dass auf dem 7000km langen Schweizerischen Hochspannungsnetz die gesamte Leistung des Atomkraftwerkes Mühleberg „verheizt“ wird beruhten auf dem Faktor 2. Das ist jetzt bundesgerichtlich gleich doppelt bestätigt. Jetzt kann uns niemand mehr den Vorwurf des „schamlosen Übertreibens“ machen.
Die Transportverluste müssen nicht nur auf 40, sondern auf 80 Jahre angerechnet werden.
Hans-U. Jakob: Auch das hätte ich nicht gewagt zu behaupten. Ab jetzt aber schon ! Wir haben die niedrigeren Transportverluste stets auf maximal 40 Jahre angerechnet.
Die so errechneten Gesamtkosten einer Erdverlegung sind noch 1.6mal höher als diejenigen einer Freileitung.
Hans-U. Jakob: Mit Faktor 2.3 haben wir auch hier gar nicht etwa über- resp. untertrieben.
Es müssen auch Landschaften von nur mittlerer Schutzwürdigkeit geschützt werden. Regionale und örtliche Schutzziele sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Demnach gilt das Gebot der Erdverlegung neu nicht nur BLN-Gebieten (Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung) sondern auch in kantonalen Schutzzonen (Naturparks) und in Zonen welche die Gemeinden als schützenswert erachten.
Transportveruste dürfen nicht mehr, wie bisher aus den Betriebs- und Unterhaltskosten ausgeklammert werden.
Diese enormen Einsparungsmöglichkeiten an elektrischer Energie wurden bislang von den Stromgiganten tunlichst verschwiegen.
Die Bodenerwärmung in unmittelbarer Nähe von Bodenkabeln beträgt max. 1°C und darf nicht mehr länger gegen eine Bodenverkabelung angeführt werden.
Letzthin hatten sogar die Stromgiganten plötzlich ein Herz für die armen Würmer und Käfer, die weitherum elendiglich verenden würden.
Eine Tunnellösung ist zu evaluieren.
Die Kosten von deutschen Unternehmern mit ihren neuen Tunnelbohrmaschinen betragen nur gerade die Hälfte von den Schweizern, dh. noch 1.25Mio/km
Das heisst, man könnte zB. bei der geplanten Lägenbergleitung der BKW
problemlos im Südhang bei Wattenwil verschwinden und kurz vor Gasel im Nordhang wieder auftauchen.
Durch den Einzug einer Reserve-Phase (7 statt 6 Leiter) die im Störungsfall rasch zugeschaltet werden kann, wird die Betriebssicherheit wesentlich besser als bei einer Freileitung.
Die Reservephase vom Typ XLPE ist dann schon im Boden und Hr. Rohrbach (Direktionspräsident der BKW) braucht diese nicht mehr auf cm genaue Längen zu bestellen, was 3 Monate dauern würde, wie er kürzlich in einer Stellungnahme an das Bundes-Verwaltungsgericht behauptete.
Hans-U. Jakob: Was mache ich jetzt bloss mit der schönen Eisensäge, die ich ihm schenken wollte, damit er ein Ersatzkabel von der Reserve-Bobine absägen kann?
Die AXPO (Projektverfasserin und Bauherrin) muss die Beschwerdeführenden für das Bundesgerichtsverfahren mit Fr. 12‘000.- entschädigen.
Interessanter Link auf /hochspannungsleitung-mettlen-amsteg/ Umdenken auch im Fall Lauerz
1) Der Leiter des Eidg. Starkstrominspektorates Dario Marty, ist gleichzeitig Verwaltungsrat der Electrosuisse, des Dachverbandes der Schweizer Elektrowirtschaft. Eine weltweit einmalige Personalunion.
2) Prof. Dr. Ing. Heiner Brackelmann, UNI Duisburg-Essen, Gutachter der Beschwerdeführenden.
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