16 Jahre Zuchthaus für Asbestkönig
von Hans-U. Jakob, 18.2.2011
<<<Bild links: Asbestfasern unter dem Mikroskop
Ein Zeitzeuge berichtet
Was haben wir in den 70er Jahren gelacht, als von grünen Salataposteln erste Horrormeldungen von Asbest-Toten herum geboten wurden.
Und als uns Ende der 70er Jahre von den Amerikanern ein ganzer Schiffs-Container voller Hydraulik-Aggregate vom US-Zoll zurückgewiesen und zurückgeschickt wurde, weil im Boden der Oeltanks je ein Heizkörper montiert war, der 2 Asbestplatten enthielt, taten wir das als reine Schikane der USA ab, um ihre eigene Industrie vor Importen aus Europa zu schützen. Knurrend nahmen wir den Umbau vor. Dass die Amerikaner Recht haben könnten, passte weder in unsere Technokratenköpfe und noch viel weniger in die Köpfe schweizerischer Bundesamtsjuristen.
Trotzig, belustigt und euphorisch wurden ganze Fassaden- und Deckenverkleidungen in asbesthaltiger Bauweise erstellt und immer neue Anwendungen, wie etwa Spritzasbest auf den Markt geworfen. Asbestfasern mit einer Klebemasse vermischt und mit riesigen Spritzpistolen als Wärmeisolation direkt auf Wände und Decken aufgetragen. Sogar den grosskalibrigen Abwasser-Leitungsrohren aus Etternit, waren als Wärmeschutz, Asbestfasern beigemischt.
Skeptisch wurde ich erst 1983, als ein Nachbar und Freund von mir plötzlich an einer unheilbaren Langenkrankheit litt und einen qualvollen Tod sterben musste. Er hatte 10 Jahre zuvor als Bauhandwerker Abwasser-Leitungsrohre zugeschnitten und grossflächige Etternit-Tafeln mit der Kreissäge bearbeitet. Eine staubige Angelegenheit. Und Schutzmasken tragen? Solche Weichlinge konnte man damals auf dem Bau nicht brauchen. Wenn Asbeststaub gefährlich wäre, hätte der Bundesrat Asbest längstens verboten…..Nun, man hat sich von der Industrie und deren Propagandamühlen schauderhaft täuschen lassen. Das passiert uns nicht noch einmal!
16 Jahre Zuchthaus und 60Millionen Schadenersatz?
Jetzt, am 13. Februar 2012 wurden in Italien erstmals 2 Industrie-Bonzen zu 16 Jahren Zuchthaus und zu Schadenersatzzahlungen von über 60 Millionen Franken verurteilt. Der Hauptaktionär, der Schweizer Stefan Schmidheiny und Baron de J.L. de Cartier als Mitbesitzer hätten es in ihren 2 italienischen Etternit-Fabriken in den 80er Jahren versäumt, die notwendigen Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen und seien demnach für den Tod von mindestens 3000 Arbeitern und Arbeiterinnen verantwortlich. So das Verdikt der 1. Italienischen Gerichtsinstanz in Turin. Die anklagende Staatsanwaltschaft ging sogar noch weiter und forderte 20 Jahre Haft. Dabei ging es um die Etternit-Fabriken in Cavagnalo und Casale Monterrato (I) wo eine regelrechte Umwelt-Katastrophe stattgefunden hätte. Quelle: Schweizer Tageszeitungen.
Langsames Töten ist in der Schweiz nicht strafbar.
Weil die Schweiz keine Täter ausliefert, deren Delikt in der Schweiz nicht strafbar ist, kann es sich Multi-Milliardär Stefan Schmidheiny zu Hause noch lange gemütlich machen. So zog er es denn auch vor, vor dem Gericht in Turin erst einmal gar nicht zu erscheinen und durch seine Rechtsanwälte ausrichten zu lassen, das Urteil sei ihm völlig unverständlich. Er sei ja in den italienischen Etternitwerken nie operativ tätig, sondern „nur“ Hauptaktionär gewesen. Somit sei ein Vorsatz zum Töten auch nicht erkennbar.
Und was das Schweizerische Bundesgericht erst kürzlich zum Besten gab, ist, dass infolge der lediglich in der Schweiz geltenden Verjährungsfrist von nur gerade 10 Jahren, ein solcher oder ähnlicher Schaden eingeklagt werden muss, bevor dieser überhaupt eingetreten ist. In der Schweiz hätten die Angehörigen bereits klagen müssen, als ihr verstorbener Versorger zum ersten Mal Asbestspartikel einatmete und nicht erst nach der Latenzzeit von 10 Jahren und mehr, nachdem der Lungenkrebs diagnostiziert werden konnte.
Parallelen zu Mobilfunk
Erst kürzlich hat die Schweizer Wochenzeitschrift „Der Beobachter“ in ihrem Artikel „feige Handyanbieter“ darüber berichtet wie man eine Abfuhr erlitt, als man Handyhersteller und Handynetzbetreiber angefragt habe, ob sie einen Verjährungs-Verzicht unterschreiben würden.
Kein einziger Hersteller habe geantwortet, schreibt der Beobachter. Und die Netzbetreiber Swisscom, Sunrise und Orange wollten keinen Verjährungsverzicht abgeben – obwohl sie stets betonten, Handystrahlen seien unbedenklich. Sie würden ja dafür die gesetzlichen Bestimmungen über die Grenzwerte sauber einhalten. Damit meinten sie natürlich die Grenzwerte von welchen das Schweizerische Bundesgericht ganz am Anfang des flächendeckenden Mobilfunks einmal schrieb: „Grenzwerte sind nicht nach medizinischen Kriterien festzulegen, sondern nach technischer Machbarkeit und wirtschaftlicher Tragbarkeit.“ Urteil 1A_94/2000 vom 30.8.2000.
Sehen sie dazu auch nach unter /feige-handyanbieter/
Die Schweizerische Schwanzbeisser-Lösung
Auch operativ Tätige in den Teppichetagen der Mobilfunkbetreiber geniessen in der Schweiz den hinterlistigen Schutz der Verjährung. Denn jeder an Krebs durch Mobilfunkmast auf dem Nachbardach Erkrankte hätte ja bereits beim Aufstellen des Mastes klagen müssen und nicht erst nachdem der Krebs soweit fortgeschritten war, dass dieser diagnostiziert werden konnte, was in den allermeisten Fällen über 10 Jahre dauert. Und hätte er früher geklagt, wäre ihm entgegnet worden, nach Schweizerischem Recht müsse ein Schaden erst eingetreten sein, um auf Schadenersatz klagen zu können.
Mehr zu Mobilfunkmasten und Krebs unter:
/belo-horizonte-kein-schoener-horizont-fuer-die-mobilfunkbetreiber/
/belo-horizonte-ein-neues-reizwort-fuer-die-mobilfunkbetreiber/
und älteren Datums unter
/die-naila-mobilfunkstudie/
Übrigens: Gigaherz studiert zur Zeit Möglichkeiten, die Verjährungsfrist zu eliminieren
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