Die gekaufte Rechtssicherheit
<<<Bild links: Die 3 Eidgenossen am Haupteingang des Bundeshauses zu Bern, zeigen den Parlamentariern jeden Morgen den neuen Pegelstand des Sumpfes an.
Wer da glaubt, die Mobilfunkanbieter Sunrise, Swisscom und Orange hätten der Schweizerischen Eidgenossenschaft am 25. Februar dieses Jahres eine Milliarde Franken in die Staatskasse abgeliefert, nur um durch die paar Quadratkilometer Luft über dem Land hindurchstrahlen zu dürfen, irrt sich ganz gewaltig.
Von Hans-U. Jakob, am 8.4.2012
Angeboten und gewährleistet von der schweizerischen Eidgenossenschaft für die Milliarde, das sind 1000 Millionen harte Schweizerfranken, wurde den Mobilfunkern die sogenannte Rechtssicherheit für die nächsten 16 Jahre. Das heisst, bis ins Jahr 2028.
Das bedeutet im Klartext: Keine Verschärfung der Verordnung über die Nichtionisierende Strahlung vom Februar 2000 mit ihren fragwürdigen Strahlungsgrenzwerten, sowie keinerlei Behinderung im Aufbau neuer zusätzlicher Mobilfunknetze mit voraussichtlich 10 mal mehr Basisstationen (Antennen) als bisher.
Um diese staatliche Garantien – keinerlei Verschärfung der Strahlungsgrenzwerte – einhalten zu können lässt die Schweizerische Eidgenossenschaft an der UNI Basel unter dem Namen ELMAR eine sogenannte „wissenschaftliche Datenbank“ betreiben.
Hier werden unter der Leitung von Dr. Martin Röösli alle wissenschaftlichen Studien, die den Mobilfunkbetreibern gefährlich werden könnten, unverzüglich nach deren Publikation bis zur Unkenntlichkeit verdreht, verwässert und verharmlost.
Ausnahmslos alle Einsprachen gegen den Bau von Mobilfunkantennen, welche das Gesundheitsargument enthalten, selbst solche mit Beilage der neuesten Studienergebnisse, werden heute von sämtlichen Gerichtshöfen der Schweiz mit dem automatischen Hinweis auf ELMAR und Röösli, kaltschnäutzig abgeschmettert. Egal welche Studien angeführt werden, die Gerichte sind stets mit Kopien von Rööslis verdrehten Schlussfolgerungen zur Stelle.
Dass zu diesem Zweck zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der UNI Basel, resp. dem Schweizerischen Tropeninstitut und dessen Leiter, Dr. Martin Röösli, sogar ein Vertrag besteht, bestätigte uns (Gigaherz) mit Schreiben vom 5.Februar das Generalsekretariat des Eidg. Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bei welchem wir gegen Rööslis „Umtriebe“ Beschwerde führten.
Auslöser für unsere Beschwerde war nicht zuletzt das Zusammenspannen Rööslis mit der Welt Nr.1 im Mobben mobilfunkkritischer Wissenschaftler und im Hetzen gegen die Bevölkerungs-Minderheit mit dem EMF-Syndrom sowie deren Schutzorganisationen, Prof. Alexander Lerchl von der privaten Jacobs-Universität in Bremen. Siehe dazu /die-anti-iarc/
Das UVEK befand, der Vertrag mit Röösli, resp. dessen Tropeninstitut sei mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) abgeschlossen worden und falle allein in dessen Kompetenz. Das BAFU seinerseits teilt uns mit, der Vertrag unterstehe nicht dem allgemeinen Beschwerderecht und im übrigen sei Prof.Dr. Röösli ein international renomierter NIS-Experte und man sehe keinerlei Gründe diesen Vertrag zu kündigen.
Gigaherz wird sich mit dieser Antwort nicht zufrieden geben. Weitere Schritte unsererseits werden folgen. Sowohl rechtlicher wie politischer Natur. Wir tolerieren nicht, dass Regierungsangestellte der Schweizerischen Eidgenossenschaft derart hinterlistig gegen die eigene Bevölkerung vorgehen. Es sei bei dieser Gelegenheit an die Comdays erinnert, wo Gigaherz das Verprassen von Steuergeldern gründlich abstellen konnte.
Die Beschwerde wurde zwar abgewiesen, aber gleichzeitig alle weiteren Comdays resp. Comnights abgesagt. Siehe unter: /beschwerde-abgewiesen-comdays-abgesagt/ und den dort angegebenen weiterführenden Links.
Ein weiteres gemeinsames Pferd im Stall haben die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Mobilfunkbetreiber in Form der Forschungsstiftung Mobilfunk FSM. http://www.mobile-research.ethz.ch/index.htm
Deren Behauptung auf der Frontseite – Zitat: Die Gelder der FSM werden vollständig unabhängig von den Sponsoren der Stiftung allein nach wissenschaftlichen Kriterien vergeben. Weder Industrie, noch Bundesbehörden, noch NGOs sind im Wissenschaftlichen Ausschuss vertreten oder haben Einsicht in dessen Arbeit. Sie können die Entscheide auch nicht anfechten. Ende Zitat – darf wohl als schlechter Witz gewertet werden. Es muss eine/r schon mit bodenloser Naivität gesegnet sein, um zu glauben, die Millionensponsoren Swisscom, Sunrise und Orange würden nur einen einzigen Franken springen lassen, wenn hier für sie ungünstige Forschungsresultate herausspringen würden.
So gilt denn die FSM gemeinhin als die Geldwaschmaschine, wo Industriegelder in unverdächtige Forschungsgelder gewaschen werden. Und kein schweizerisches Forschungsinstitut und kein schweizerischer Wissenschaftler kommt an dieser landesweit einzigen Geldquelle vorbei. Es ist zur Zeit der einzige Ort, wo Forschungsgelder auf dem Gebiet nichtionisierender Strahlung abzuholen sind.
Und der Institutsleiter Dr.Gregor Dürrenberger sorgt mit Akribie dafür, dass jedes Forschungskonzept soweit abgeändert wird, dass nicht mehr die geringste Gefahr für einen der Sponsoren besteht. Und falls doch etwas Unvorteilhaftes herauskommen sollte, beschreibt er die Resultate und Schlussfolgerungen gleich selbst.
Als jüngstes Beispiel wie Forscher und Forschungsarbeiten von Dürrenberger zurechtgebogen werden, falls sie noch je einen Rappen Geld von ihm sehen möchten, darf wohl die Studie über die Kälberblindheit des veterinärmedizinischen Instituts der UNI Zürich, angeführt werden. Was Dürrenberger hier so alles „hoch wissenschaftlich“ verdreht, lesen Sie unter
http://www.mobile-research.ethz.ch/var/Kaelber_2012.pdf
Und wie es wirklich war unter:
/nukleaere-katarakte-oder-kaelberblindheit/ und
/neues-von-der-kaelberblindheit/
Und über ein Meisterstück von Rööslis Verdrehungskünsten lesen Sie unter /cefalo-studie/ und /cefalo-studienkritik-zum-zweiten/
Schlussbemerkung:
Bei einem Zufluss von 1000 Millionen Franken in die Staatskasse lässt sich schon ein lausiges Prozentchen davon, das wären dann immer noch 10 Millionen, für dubiose Zwecke abzweigen.
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