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Zofinger Fasnacht

Erwerbsloser Invaliden-Rentner soll wegen seinem privaten Demonstratiönchen gegen den Bau eines Sendemastes 1800 Franken Strafgebühr bezahlen oder 10 Tage ins Gefängnis.

Von Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 21. Januar 2017

Staatsanwalt Peterhans
von der Staatsanwaltschaft Zofingen (AG) verwechselt offensichtlich Erwerbslosigkeit mit Rechtlosigkeit und möchte einen IV-Rentner wegen seiner öffentlichen Meinungsäusserung zum schweizerischen Mobilfunkwesen für 10Tage unbedingt und für weitere 30Tage bedingt aufgeschoben auf 2 Jahre, ins Gefängnis schicken. Dies erst noch ohne den Angeschuldigten je angehört zu haben. Herr Putin lässt die Schweiz herzlich grüssen.


Bild oben: In diesem Mehrzweckgebäude befindet sich unter Anderem auch die Staatsanwaltschaft Zofingen

Von der Staatsanwaltschaft behaupteter Tatbestand, Zitat:
Der Beschuldigte bestieg am 20.4.2016 um ca 13.35 Uhr den Mast einer sich im Bau befindlichen Mobilfunkantenne an der Nüchternstrasse 2 in Mühlethal und hielt sich während ca. 60 Minuten auf der Leiter der Mobilfunkantenne auf, um den Bau dieser Antenne zu verhindern, resp. zu stören.
Durch sein Handeln hinderte der Beschuldigte  die Arbeiter der Firma Network 41, welche mit dem Bau beauftragt waren, während ca 1 Stunde an der Weiterarbeit.
Dieses Verhalten ist strafbar gemäss Art.181 StGB (Nötigung)
Ende Zitat.

Der Tatbestand, wie er sich wirklich zugetragen hat:
Während sich ein Techniker der Firma Network 41 ganz oben auf dem Mast auf ca. 20m Höhe mit dem Anschliessen der zahlreichen Kabel an die Antennenkörper sowie mit dem exakten Ausrichten und justieren der Antennen beschäftig war, bestieg der Beschuldigte ebenfalls den Antennenmast. Nicht ganz schwindelfrei und ungeübt im Klettern auf einer senkrecht stehenden Leiter und ohne jede Absturzsicherung blieb er auf einer Höhe von ca. einem Drittel, auf etwa 8m über Boden stecken, wo er sich mit beiden Händen festklammern musste.
Auf die Frage des Technikers von gut 12m oberhalb, was das geben solle, antwortete der Angeschuldigte, er verlange, dass diese Antenne während den nächsten 5 Jahren nicht in Betrieb gehe. Bevor er das nicht schriftlich habe, steige er da nicht hinunter.
Dass das Stehen auf einer senkrechten aufragenden Leiter und  das Festklammern mit beiden Händen kaum jemand länger als 60 Minuten aushält, war wohl von Beginn weg klar. Trotzdem  alarmierte der Techniker per Handy von ganz oben, im Arbeitsgeschirr gut gesichert, seinen mehrere Kilometer weit entfernt arbeitenden Chef.  Dieser wiederum war ob der Aktion so erzürnt, dass er gleich die Kantonspolizei aufbot. Bis diese zu Dritt in Kampfmontur auf dem Platz erschien, arbeitete der Techniker ganz oben auf dem Mast seelenruhig weiter. Ebenso sein Kollege unten in der Apparatekabine. Von Hinderung am Arbeiten also keine Spur.
Der Chef des Überfallkommandos, aufgeboten wegen eines möglichen Terroranschlages, forderte den Angeschuldigten lautstark auf, hinunterzusteigen ansonsten er die Feuerwehr aufbieten werde, um ihn da oben abzuholen.
Eigentlich ganz froh darüber, dass das mühsame Stehen und beidhändige Festklammern auf der senkrechten Leiter, ohne jegliche Absturzsicherung, welches erste Schmerzen und Krampfreaktionen hervorrief, jetzt ein Ende habe, stieg der Angeschuldigte vom Mast und liess sich widerstandslos abführen.
Auf dem Posten liessen ihn die Polizisten zwecks Zermürbung in einer unverschlossenen Gefängniszelle vorerst einmal eine Stunde warten, bevor sie zu einem eigenartigen „Verhör“ schritten, von welchem der Angeschuldigte übrigens bis heute kein Protokoll erhalten hat. Ebenso wenig kümmerte es die Polizei, wie der Angeschuldigte den 3km langen Heimweg ins Nachbardorf bewältigen sollte.

Dann hörte der Angeschuldigte bis zum 13. Januar dieses Jahres nichts mehr.  Eben bis der besagte Strafbefehl mit einen völlig überrissenen Strafmass bei ihm eintraf. Ohne dass der durch und durch einseitig orientierte Staatsanwalt den Beschuldigten nur noch ein einziges mal angehört hätte.
Dieser hat aber jetzt seine Rechnung ohne Gigaherz.ch gemacht, wo der Angeschuldigte Mitglied ist. Laut Art. 3 und 4 der Vereinsstatuten ist Gigaherz nämlich verpflichtet, seinen Mitgliedern bei Rechtsstreitigkeiten betreffend nichtionisierender Strahlung, angemessen zu vertreten und zu unterstützen.

Mittels einer Beschwerde verlangt jetzt Gigaherz.ch dass das Verfahren entweder aufgehoben oder vor ein ordentliches Gericht gebracht wird.  Gigaherz.ch schreibt:
Bei den Anschuldigungen gegen Herrn G handlt es sich um falsche Anschuldigungen und um Irreführung der Rechtspflege gemäss Art 303 und 304 StGB begangen durch den oder die Anzeigeerstatter.

Herr G hat in keiner Art und Weise weder den Bau der Antenne gestört, noch verhindert. Der Aufenthalt auf der Leiter auf rund 8m über Grund während rund 60 Minuten ist kein Straftatbestand. Dieser ist lediglich als seine eigene persönliche Demonstration gegen den Wildwuchs von Mobilfunkantennen zu verstehen. Während seines Aufenthaltes auf 1/3 der Höhe des Antennenmastes hat Herr G auch nicht den Fortgang der Arbeiten behindert.

Selbst wenn die Anklage zutreffen würde, müsste Art 48 2 StGB angewendet werden und es müssten Herrn G bei der Bemessung des Strafmasses achtenswerde Gründe zugestanden werden. Denn laut Erhebungen des Bundesamtes für Statistik betrachten 52% der Schweizer Bevölkerung Mobilfunkantennen für gefährlich oder eher gefährlich.
4.3Millionen Menschen in unserem Land können sich nicht irren!

Herr G hat mit seiner Aktion in achtenswerter Weise die Meinung von 4.3Millionen Schweizerinnen und Schweizern kundgetan.

Das ausgesprochene Strafmass, empfinden wir im Hinblick auf die Einkommensverhältnisse von Herrn G (IV-Rentner) als masslos überrissen und an Amtsmissbrauch gemäss Art 312 StGB grenzend, begangen durch die Staatsanwaltschaft Zofingen.

Jetzt sind wir gespannt, wie es weitergeht. Wir werden   darüber berichten, sobald sich etwas tut.

Von Hans-U. Jakob

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