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BKW – die Bernischen Krampfwerke

Wie die BKW mittels arglistiger Täuschung doch noch zu einer 400’000Volt-Freileitung von Wattenwil nach Mühleberg kommen wollen. Eine Warnung an die Grundeigentümer

von Hans-U. Jakob
Schwarzenburg, 28. Juli 2017

Nach einem 9 Jahre dauernden Nervenkrieg
David gegen Goliath, beziehungsweise Bevölkerung gegen Bernische Kraftwerke (BKW) und ihre 82 Anwälte, entschied das Bundesgericht Mit Urteil 1C_129/2012 vom 12.Nov.2012: Die Plangenehmigung für den Neubau der 33km langen 230 Kilovolt-Höchstspannungsleitung zwischen Wattenwil und Mühleberg wird vollständig aufgehoben und für insgesamt 23 von 33km muss die Planung einer Erdverlegung an die Hand genommen werden.

Am 29.November letzten Jahres teilten die Bernischen Kraftwerke (BKW) und Swissgrid der Bevölkerung mit, dass ein Neubau dieser Leitung auf Grund seriöser Netzplanung nun nicht mehr erforderlich sei und dass man sich mit einigen Instandhaltungsmassnahmen an der bestehenden 75 Jahre alten 132Kilovolt-Leitung begnügen könne. Es müssten an den Masten lediglich einige versprödete (sprich verrostete) Stahlteile und die Isolatoren ausgewechselt werden. Die Stromleitungs-Seile seien noch in gutem Zustand und müssten nicht ausgetauscht werden.

Am 20.Mai 2017 hat Gigaherz.ch und die IG-UHWM die Bevölkerung, vor allen die Anwohner eindringlich davor gewarnt, diesem Schwanengesang Glauben zu schenken, da der bestehende Engpass Wattenwil-Mühleberg hinten und vorne nicht in das Schema der künftigen Höchstspannungsnetzte der Schweiz passt.
Im Zuge der Energiewende müssen die im Mittelland stillgelegten Atomkraftwerke durch Strom aus den Walliser Kraftwerken und aus den Kraftwerken Oberhasli ersetzt werden. Sehen sie dazu unbedingt nach unter https://www.gigaherz.ch/ausbau-hochspannungsleitung-wattenwil-muehleberg-warten-auf-das-neue-gesetz/


Bild oben:
Wenn wir keine neuen oberirdischen Hochspannungsleitungen bauen dürfen, rüsten wir halt die bestehenden so weit auf, dass uns diese den selben Zweck erfüllen, sagten sich Swissgrid und BKW. Damit das trotz gegenteilig lautenden Bundesgerichtsurteilen möglich wird, hat der Bundesrat die gesetzlichen Bestimmungen bereits angepasst. Siehe https://www.gigaherz.ch/so-bescheisst-der-bundesrat-das-volk/ Im Bild die sanierungsbedürftige 132kV-Leitung Wattenwil Mühleberg bei Oberscherli.

Warnung war berechtigt
Wie recht Gigaherz.ch und die IG-UHWM mit dieser Warnung hatten, zeigen jetzt die neuen Entschädigungsformeln in den Durchleitungsverträgen für die nächsten 25 Jahre, welche dieser Tage den betroffenen Grundeigentümern von den Bernischen Kraftwerken zugestellt wurden.
Hier wollen sich die BKW jetzt plötzlich die Überleitungsrechte für eine 400kV-Freileitung mit einer Trassebreite von 20m sichern. Was allerdings nur aus dem Kleingedruckten hervorgeht und von technischen Laien übersehen werden kann. (Die bestehende 132kV-Trasse ist 10m breit)

Gigaherz.ch und die IG-UHWM rufen die Grundeigentümer auf, die erhaltenen Dokumente ja nicht zu unterschreiben. Hier läuft ein arglistiges  Täuschungsmanöver mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen für die Anwohner ab. Die Grundeigentümer sollen sich bitte überlegen ob es sich lohnt für eine Entschädigung von Fr. 600.- bis 800.- pro Jahr das Leben ihrer Kinder aufs Spiel zu setzen. Denn nach neuesten wissenschaftlichen Studien ist das Leukämierisiko für Kinder im Einflussbereich der Magnetfelder von Hochspannungsleitungen keineswegs etwa kleiner geworden. Ein entsprechender Beitrag mit dem nötigen Beweismaterial erscheint demnächst auf dieser Seite. Vorläufig bediene man sich noch hier: https://www.gigaherz.ch/hochspannungsleitungen-und-krebs-1659/

Für weitere Auskünfte wende man sich an
Hans-U, Jakob
Fachstelle Nichtionisierende Strahlung von Gigaherz.ch
Flüehli 17, 3150 Schwarzenburg
tel. 031 731 04 31 oder prevotec@bluewin.ch

Von Hans-U. Jakob

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