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Weihnacht 2017

Liebe Leserinnen und Leser,

Unglaublich wie 2017 der Rechtsstaat mit Füssen getreten wurde. Nach 3 von der Stromlobby eindeutig verlorenen Bundesgerichtsurteilen, ändern die einfach die entsprechenden Gesetze ab. Institutionelle Korruption nennt man das. Dieses Jahr gibt es leider keinen schönen Weihnachtsbrief.

von Hans-U. Jakob, Präsident von Gigaherz.ch
Schwarzenburg, 23.Dezember 2017

2017 war kein gutes Jahr in der Geschichte der Schweiz. Geprägt durch den Rechtsrutsch in kantonalen und eidgenössischen Parlamenten, sind wir von einem demokratischen Rechtsstaat langsam aber sicher in eine Wirtschaftsdiktatur abgerutscht. Öffentlich weniger gut sichtbar, aber dafür wird hinter den Kulissen gefuhrwerkt, dass der Trump in Amerika drüben seine helle Freude hätte. «Wirtschaft, Wirtschaft über alles», wäre ein Textanfang für unsere neue Nationalhymne. Obschon «Trittst im Morgenrot daher, seh ich dich im Stahlenmeer» doch eigentlich auch zutreffend ist.


Bild oben: Wunderbar einnebeln liess sich 2017 das Volk mit dem Vorrang der wirtschaftlichen Interessen und dem angeblichen Erhalt oder der Schaffung von Arbeitsplätzen. Damit liess sich praktisch alles durchpeitschen, was vorher tabu war. So zum Beispiel der ungeschmälerte Erhalt unserer Landschaften von nationaler Bedeutung.
Mit dem neuen Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze können nun Höchstspannungsleitungen (220 und 380kV) auf die Stufe von nationaler Bedeutung erhoben werden um den Landschaftsschutz auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene auszuschalten.
Und mit dem neuen Stromversorgungsgesetz soll der betroffenen Bevölkerung das Einspracherecht entzogen und durch ein rechtlich völlig wirkungsloses Mitwirkungsrecht ersetzt werden.

Zwei von den Anwohnern aus Gründen des Landschaftsschutzes gewonnene, richtungsweisende Bundesgerichtsurteile, an deren Zustandekommen Gigaherz.ch massgebend beteiligt war, wurden damit vollständig ausgehebelt. (Wattenwil-Mühleberg und Lauerz)

Ein weiteres Bundesgerichtsurteil (Hohle Gasse) welches von den Anwohnern mit Hilfe von Gigaherz.ch aus Gründen des Immissionsschutzes gewonnen wurde, ist ebenso durch entsprechende Änderungen in der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) pulverisiert worden. Verfügte doch hier das Bundesgericht, dass es jetzt an der Zeit sei, den neuen Magnetfeld-Grenzwert von 1 Mikrotesla (vormals 100) nicht nur bei neuen Leitungen einzuhalten, sondern auch bei Änderungen alter Leitungen. Was machen jetzt die oberschlauen Strombarone mit Hilfe der Komplizenschaft des Bundesrates und unserem Bundesamt für Umwelt? Sie ändern so husch, husch und klammheimlich Art 7a in Anhang 1 der NISV. Art.7a besagt nun neuerdings, dass eine Änderung einer alten Leitung gar keine Änderung sei, so lange die Stromleiter nicht näher an den Erdboden herabhängen, als vor der Änderung.
Damit konnte erreicht werden, dass praktisch alle 230-Kilovolt-Höchstspannungsleitungen auf 380Kilovolt umgebaut werden können, ohne den neuen Magnetfeld-Grenzwert von 1 Mikrotesla einhalten zu müssen.

Die Anwohner der Leitungen Chippis-Bickigen und Mühleberg-Bassecourt dürfen nun weiterhin Werte von 7-10Mikrotesla ertragen. Obschon die internationale Krebsagentur der WHO, die IARC, Wechselstrom-Magnetfelder ab 0.4Mikrotesla aufwärts, als mit Krebsentstehung möglich proklamiert. Was solls? Die paar wenigen Krebsfälle entlang der Leitung kommen die Swissgrid als Leitungsbetreiber wesentlich günstiger zu stehen, als die Verschiebung oder die Erdverlegung der Leitung. Und wie wollen die paar Dummen dort schon beweisen, dass sie ihren Krebs wegen der Leitung aufgelesen haben? Bis die am Bundesgericht angelangt sind, sind die sowieso schon tot!

Das mit der ungeschmälerten Erhaltung der Landschaftsschutzgebiete von nationaler Bedeutung wurde vom Regierungsrat des Kantons Bern, vertreten durch Regierungsrätin Barbara Egger, ebenso sec ausgehebelt. Die Regierungsrätin schreibt, das Interesse an einem unterbruchslosen, ungetrübten Handyempfang in den Intercity-Zügen sei höher zu gewichten, als der Erhalt der geschützen Aarelandschaft zwischen Münsingen und Uttigen. Die erforderlichen Mobilfunkmaste müssten gebaut werden.

Apropos Mobilfunkmaste: Nebst den 7 Hochspannungsleitungs-Fällen, stand die NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch während des Jahres 2017 auch noch den Mitgliedern von rund 60 örtlichen Einsprechergruppen und Beschwerdeführenden gegen den Bau von Mobilfunksendern mit Rat und Tat zur Seite.
Interessant dabei ist, dass die Sendeleistungen von Neuanlagen praktisch überall so hoch angesetzt werden, dass bei den nächstliegenden Orten empfindlicher Nutzung, der Strahlungsgrenzwert von 5V/m bis auf 4.95 oft sogar bis auf 4.98V/m also von 0.4% bis auf 1% ausgenutzt wird.
Diese Werte sollen dann mit Abnahmemessungen durch sogenannt Akkreditierte Messfirmen bestätigt werden. Was dabei jeglichen gesunden Menschenverstand vermissen lässt, ist, dass die Messeinrichtungen dieser sogenannt Akkreditierten, auch im Jahre 2017 immer noch eine Ungenauigkeit von ±45% aufweisen. Da sich das zuständige Bundesinstitut METAS auch 5 Jahre nach dem Bundesgerichtsurteil 1C_661/2012 vom 5. September 2013 immer noch stur weigert, diese Ungenauigkeit, in irgendeiner Form verbessern zu wollen, wird sich das Bundesgericht 2018 wohl erneut mit diesem Wahrsagen und Kaffeesatzlesen statt Messen, befassen müssen.

Ein weiterer Dauerbrenner für das Bundesgericht wird das sogenannte Qualitätssicherungssystem sein. Eine Software, angeblich eingebaut in den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber, die angeblich bei den kantonalen Umweltämtern Alarm auslösen soll, falls irgendwo im Land draussen auf einem Mobilfunksender die bewilligten Sendeparameter (Sendeleistung und Senderichtung) nicht eingehalten werden. Das Dumme an der Sache ist lediglich, dass die Existenz eines solchen Systems bisher nicht nachgewiesen werden konnte. Auch 2017 wurde in allen 60 bei Gigaherz behandelten Einspracheverfahren, ein Augenschein auf einem kantonalen Umweltamt aus meist lächerlichen Gründen abgelehnt. Ein gerichtlicher Augenschein, anlässlich welchem ein kantonaler Beamter monatlich via Internet angeblich eine oder mehrere Kontrollen der eigestellten und gefahrenen Sendeparametern in den Steuerzentralen vornimmt. Kein Wunder, dass sämtliche Anträge auf Augenschein abgelehnt werden. Denn da wo nichts ist, kann auch nichts vorgeführt werden.

Ganz schlimm ist, dass in den unteren Instanzen, bis und mit Verwaltungs- oder Kantonsgericht kaum jemand von den Urteilspersonen eine Ahnung von Funktechnik, geschweige denn von Mobilfunk hat. So hat zum Beispiel die Freiburger Justiz über 5 Jahre benötigt, nur um herauszufinden, was ein Antennendiagramm ist. Jetzt, nachdem sie es wissen, müssen sie nur noch herausfinden, wie man ein solches Diagramm anwendet. Wenn das auch wieder 5 Jahre dauert? Uns soll es recht sein.

Eine gewaltige Aufgabe kommt 2018, mit der Verhinderung der Lockerung der Strahlungsgrenzwerte auf uns zu. Nach der Abstimmung im Ständerat vom 8 Dezember 2016, anlässlich welchem die Strahlenmänner der Nation ganz schön aus der Kurve geflogen sind, haben sich diese jetzt wieder aus ihrer Schockstarre erholt und versuchen es ein zweites mal. Diesmal weitaus agressiver und mit noch gröberen Unwahrheiten. Wen wundert es da, dass einmal mehr der grösste Schwindel herhalten muss, welcher dem Schweizervolk je übergezogen wurde. Nämlich die Behauptung, die Schweiz habe eh 10mal strengere Grenzwerte als das Ausland und diese müssten jetzt unabdingbar, diskussionslos gelockert werden. Ansonsten die Einführung der nächsten Mobilfunkgeneration, das sogenannte 5G, mit 100mal mehr Daten in 100mal höherer Geschwindigkeit, verunmöglicht würde. Die Schweiz würde ohne 5G wirtschaftlich hoffnungslos ins Hintertreffen geraten, mit tausenden von zusätzlichen Arbeitslosen.
Wie bereits durchgesickert, wir 5G trotz massiver Erhöhung der Strahlungsgrenzwerte mindestens alle 100m einen Mobilfunk-Sendemast benötigen.
Dieser totalen Verseuchung unserer Umwelt gilt es die Stirne zu bieten.

Zur Abstimmung vom 8.Dez.2016 im Ständerat geht es hier:
https://www.gigaherz.ch/aus-der-kurve-geflogen/
Und zum Schweizer Grenzwertschwindel hier:
https://www.gigaherz.ch/lockerung-der-strahlungsgrenzwerte-eine-wahnsinnsidee-des-bundesrates/
oder hier:
https://www.gigaherz.ch/schweizer-grenzwertschwindel-kurz-und-klar/
Und was 5G bedeutet steht hier:
https://www.gigaherz.ch/5g-die-fuenfte-gefahr/
oder hier:
https://www.gigaherz.ch/der-5g-appell/
oder auch noch hier:
https://www.gigaherz.ch/die-berufsluegner/

2018 wird wiederum ein Jahr voller Arbeit werden. Also packen wir es an. Getreu dem Motto des verstorbenen Neuseeländer Strahlenforschers Dr. Neil Cherry:
«Es ist besser ein Licht anzuzünden als über die Dunkelheit zu fluchen!»
In diesem Sinne wünschen der Präsident und die Vorstandsmitglieder von Gigaherz.ch allen Mitgliedern, Mitstreiterinnen und Mitstreitern, Freunden und Gönnerinnen und Gönnern ein gesegnetes Weihnachtsfest und gute Gesundheit und viel Glück für 2018.

Ein Licht angezündet hat uns unser Vorstandsmitglied Joe Schlumpf mit der Einrichtung der neuen Internetseite www.gigaherz.tv
Hier sollen künftig alle Videos im Zusammenhang mit unsrer Arbeit zu sehen sein.
Als erstes konnten die zum Teil über 20-jährigen VHS-Videobänder aus der Geschichte des Elektrosmogs in der Schweiz, gerettet und hier aufgeschaltet werden. Weitere Filme werden folgen. Ein Blick lohnt sich.

Von Hans-U. Jakob

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