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Skandale im Schweizer Höchstspannungsnetz

In der Ortschaft ASPI bei Seedorf im Kanton Bern verläuft eine Höchstspannungsleitung entgegen aller Gesetze und Vorschriften mitten durch das Dorf und teilweise direkt über die Hausdächer.


Anstatt sich bei der geplanten Aufrüstung der Leitung mit deren Verschiebung oder der Erdverlegung zu befassen, verschwenden Amtsjuristen Zeit und Ressourcen mit der Frage, ob der Verein Gigaherz.ch zur Einsprache berechtigt sei oder nicht.

von Hans-U. Jakob, Gigaherz.ch
Schwarzenburg, 19. Januar 2019

Wer hat bei der bestehenden Leitung die Aufsichtspflicht verletzt, als hier eine Bauzone ausgeschieden wurde, oder als die Leitung mitten durch eine Bauzone hindurch geplant und gebaut wurde. Weshalb hat niemand interveniert, als die ersten Häuser zu nahe an der Leitung, oder direkt unter der Leitung geplant wurden? Das sind Fragen die später abzuklären sind. Die seitlichen Mindestabstände aus der Leitungsverordnung von 1994 bestanden seit jeher. Das heisst, seit es Hochspannungs-Freileitungen gibt. Erstmals erwähnt im Jahre 1914.
Kurzfristig gilt: Die Leitung soll gemäss Projektunterlagen so geändert werden, dass deren Spannung von 220 auf 380 ressp. 400Kilovolt erhöht, also praktisch verdoppelt werden kann. Somit besteht für Anwohner durch herabfallende Seile auch das doppelte Todesrisiko.
Wenn ein Stromleiter mit einer Spannung von 380’000Volt herunterfällt, sei es durch Seilriss oder Mastbruch bei extremen Wetterbedingungen wie Eisregen oder Orkan, oder einfach nur durch Alterung, entsteht ein gigantisches Feuerwerk, welches kaum ein Anwohner in einem 30m breiten Streifen unterhalb der Leitung überlebt. Dachkännel geraten unter Spannung, von da aus die Wasserleitungen und Heizungsrohre im Hausinnern. Häuser beginnen explosionsartig zu brennen. Menschen verkohlen innert Sekunden bis zur Unkenntlichkeit.

Anstatt sich mit der Verschiebung der Leitung oder mit deren Erdverlegung zu befassen, vertrödeln seit der Einsprachefrist vom September 2017 das Eidgenössische Starkstrominspektorat und das Bundesamt für Energie volle 15 Monate mit einer juristischen Dissertationsarbeit darüber, ob der Verein Gigaherz.ch hier einspracheberechtigt sei oder nicht. Mit einem 8-seitigen Teilentscheid, voller dem Normalbürger unverständlichen juristischen Floskeln, kommen die Bundesamtsjuristen zum Schluss, dem Verein Gigaherz.ch stehe in diesem, dem Bundesrecht unterzustellenden Fall, kein Einspracherecht zu.
Eine Verschwendung von Zeit und personellen Ressourcen die kaum mehr zu überbieten ist. Denn die Einspracheberechtigung des Vereins Gigaherz.ch spielt in diesem Verfahren nicht die geringste Rolle, weil sich die rund 80 Anwohner, welchen man die Einspracheberechtigung nicht absprechen kann, weiterhin von der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch beraten lassen.
Sehen sie dazu auch https://www.gigaherz.ch/freie-fahrt-den-strombaronen/

Unterdessen rückt der Termin für die Abschaltung des Atomkraftwerks Mühleberg von Ende dieses Jahres in Riesenschritten näher. Und die Aufrüstung der Leitung von Bassecourt nach Mühleberg, welche den Ausfall des Atomkraftwerks teilweise übernehmen muss, wird von einem völlig praxisfremden nicht-fachkundigen Klüngel aus Amtsjuristen derart unzulässig verzögert. In diesen 15 Monaten hätten tüchtige, mit dem Bau von Hochspannungsleitungen vertraute Fachleute, längstens ein Projekt zur Umfahrung der Ortschaft Aspi auf die Beine gestellt. Ebenso hätten dazu die hier verschwendeten zig Monatslöhne der Amtsjuristen ausgereicht.

Kein Grund zur Aufregung sagen die realitätsfremden Juristen des Starkstrominspektorates im Überweisungsbericht an die weltfremden Juristen des Bundesamtes für Energie. Man werde an den beiden Gittermasten vor und nach dem Dorf Aspi je ein Hinweisschild anbringen, auf welchem die Telefonnummer stehe, wo die Anwohner im Katastrophenfall eine Abschaltung der Leitung verlangen können. Ebenso sei diese Telefonnummer bei der Ortsfeuerwehr zu hinterlegen.


Bild oben: Zeigt das «Feuerwerk» bei einem heruntergefallenen Seil einer Höchstspannungsleitung von 220’000Volt nach einem Eisregen. Am oberen Bildrand sind die oben gebliebenen Seile zu erkennen. In der Bildmitte ein Kirchturm. Wer sich zur Zeit des Unfalls hier befindet, hat keine Chance mehr. Die Feuerwehr am linken Bildrand kann aus sicherer Entfernung nur noch machtlos zuschauen.

Ein weiterer Skandal bei Swissgrid bei der Erneuerung von Durchleitungsverträgen für oberirdische Höchstspannungsleitungen.

Viele Grundeigentümer erhalten zur Zeit Post von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid, weil die Gültigkeitsdauer der vor 50 Jahren abgeschlossenen Durchleitungsverträge für viele der oberirdischen Höchstspannungsleitungen abgelaufen ist, oder demnächst abläuft. In der Post befindet sich der 50-jährige Durchleitungsvertrag, was an und für sich erfreulich ist, denn wer findet diesen noch nach 2 Generationen. Weniger erfreulich ist das Beiblatt, überschrieben mit «Nachentschädigung»

Was Swissgrid Ihnen hier geschickt hat, ist nicht etwa eine  «Nachentschädigung» im 4-stelligen Frankenbetrag für die letzten 25Jahre,  sondern gemäss dem Kleingedruckten und in schönstem Juristendeutsch abgefasst, ein neuer Durchleitungsvertrag für die nächsten 25 Jahre. Man könnte dem auch «arglistiges Täuschungsmanöver» sagen.
Wer die Leitung los haben möchte, tut gut daran, aufzupassen, was er oder sie da unterschreibt.

Von Hans-U. Jakob

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