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5G: Der Musterbrief zum Baustopp

Publiziert bei Gigaherz.ch am 3.Mai 2019
Verfasser: Hans-U. Jakob, Präsident Gigaherz .ch

Kurze Einführung

Unser Schreiben an Bundesrätin Simonetta Sommaruga https://www.gigaherz.ch/5g-mobilfunker-tanzen-dem-rechtsstaat-auf-der-nase-herum/ wurde lediglich indirekt in dem Sinn beantwortet, dass ihr Departement, das UVEK mit einem Rundschreiben, datiert vom 17.April, an alle Kontonsregierungen gelangte.
Darin werden diese gebeten, man möge doch so gut sein und der neuen Technologie, auf welche unsere Wirtschaft so dringend angewiesen sei, jetzt keine Steine in den Weg legen. Die neuen 5G Frequenzen seien ja ganz ähnlich den bisherigen und würden ausser der Beeinflussung der Hirnströme, der Durchblutung des Gehirns, einer Beeinträchtigung der Spermienqualität, einer Destabilisierung der Erbinformation sowie Auswirkungen auf die Expression von Genen, den programmierten Zelltod und oxidativen Zellstrss kaum etwas bewirken. Es sei ja, in Folge begrenzter Evidenz nicht einmal erwiesen, ob diese Phänomene überhaupt gesundheitsschädigend seien. (tatsächlich so nachzulesen unter Punkt 7.2 auf Seite 6 des Rundschreibens) Und mit der minimalen Anpassung der NISV vom 17.4.19 werde die Bevölkerung nach wie vor genügend geschützt.

Die Kantonsregierungen schickten besagtes Rundschreiben postwendend an sämtliche Gemeindeverwaltungen, zusätzlich versehen mit der Drohung von Swisscom-CEO Schäppi, jeglicher Versuch, den Ausbau der 5G-Netze behindern zu wollen, verstosse gegen Bundesrecht und könnten entsprechende rechtliche Schritte auslösen. Schliesslich hätten die Mobilfunkbetreiber dem Staat für die Erlaubnis den Schweizer Luftraum auch für 5G «benutzen» zu dürfen 380Millionen an Konzessionsgeldern bezahlt. Und somit sei der Staat verpflichtet, dieser 5G-Technoligie zum Durchbruch zu verhelfen.

Auf Grund dieser Ansicht waren Schäppi und seine Kollegen von der Mobilfunklobby offensichtlich der Ansicht, sie dürften jetzt sämtliche Mobilfunk-Antennenstandorte der Schweiz, ohne die dafür erforderlichen Baubewilligungen, mit zusätzlichen 5G-Antennen aufrüsten. Laut Übersichtskarte des BAKOM unter www.funksender.ch sind das per Ende April 2019 landesweit bereits 400 an der Zahl.
Zur Erteilung von Baubewilligungen sind jedoch weder Bundesräte, noch irgendwelche Bundesämter, noch kantonale Ämter zuständig, sondern einzig und allein die Gemeinderäte resp. Bauverwaltungen der Gemeinden. Ergo gilt es, hier den Hebel anzusetzen.
Auf die Aufforderung von Gigaherz hin, ist diese Aktion bereits voll am Laufen, stösst aber, wie wir feststellen müssen, vielfach auf grosse Verwirrung bis Ratlosigkeit.
Wir stellen deshalb hier denjenigen, die in ihrer Wohngemeinde für Recht und Ordnung sorgen wollen, einen Musterbrief zur Verfügung.

Musterbrief

Absenderadresse, Ort und Datum einsetzen.

An Gemeinderat und Bauverwaltung
von Mustershausen
Ernst-Musterstrasse…..
CH-….Musterhausen

Betrifft: Baurechtliche Anzeige wegen Bauen ohne Baubewilligung

Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie ich/wir feststellen mussten, ist der Mobilfunksender in unserer Wohngemeinde an der …………………………-Strasse Haus-Nummer…………kürzlich ohne Baubewilligung auf den neuen Mobilfunkstandart 5G hochgerüstet worden. Wir stellen deshalb an Sie folgendes

Rechtsbegehren gemäss den Bestimmungen der Baugesetze und der Verordnungen des Kantons ………..:
Für den Betrieb mit dem Mobilfunkstandard 5G sei auf den obgenannten Anlagen unverzüglich ein Benützungsverbot zu erlassen.
Den Anlagebetreibern sei eine Frist von 30Tagen zu setzten um den rechtmässigen Zustand wieder herzustellen. Das heisst, alle für den 5G-Betrieb erforderlichen Komponenten zu demontieren.

Meine Legitimation:
Ich bin im Einflussbereich der obgenannten Anlage wohnhaft und dadurch zusammen mit meiner Familie, vor allem der Kinder einer erhöhten Gesundheitsgefährdung ausgesetzt

Begründung der Anzeige
Die Behauptungen der Mobilfunkbetreiber und der kantonalen Umweltämter, die bewilligten Sendeleistungen und somit die Belastung der Bevölkerung hätten durch das nachträgliche Anbringen und den Betrieb von 5G-fähigen Antennen nicht zugenommen, ist unwahr und wie nachstehend beschrieben wird, technisch gar nicht möglich.

A) Richtigstellung technisch
Die von den Mobilfunkbetreibern verwendeten adaptiven Antennentypen weisen nicht, wie bisherige MF-Antennen, nur eine Sendekeule (Beam) pro Frequenzband und Senderichtung auf, sondern wie bei ERICSSON-Antennen deren 64. Das heisst, je 8 Beams nebeneinander und je 8 übereinander. Bei NOKIA-Antennen können es sogar deren 81 sein. Je 9 neben- und je 9 übereinander.

Verharmlosende Darstellungen versuchen nun, der Bevölkerung weiszumachen, es würde in einem Kreissektor von 120° immer nur derjenige Beam aufleuchten, in dessen Einflussbereich sich der User das heisst der Nutzer eines Endgerätes, wie Smartphone, Tablet, PC oder TV-Apparat befindet.
Das ist natürlich völliger Unfug. In einem Kreissektor von 120° können sich bis 1200User befinden und um diese alle anzuleuchten müssen sämtliche verfügbaren Beams auf «Full Power» hochgejagt werden

ERICSSON gibt in seinen technischen Unterlagen bei maximalem Datenverkehr und maximal möglicher Sendeleistung in einer Distanz von 18m vor der Antenne eine E-Feldstärke von 61V/m (Volt pro Meter) an. Was einer Sendeleistung von 25’000Watt ERP entspricht. Bei NOKIA- und HAWEI-Antennen dürfte es sich um identische, bei NOKIA eher um noch höhere Sendeleistungen handeln.

Neue Antennenpanels mit 25’000Watt ERP pro Sektor auf einen vorhandenen Mast mit durchschnittlichen bewilligten 2’500Watt ERP pro Sektor aufzupflanzen, ist keine Bagatelländerung, sondern eine Maximaländerung, welche das Ansteigen der Strahlenbelastung für die Bevölkerung in V/m gemessen, um das 3-Fache nach sich zieht.

Kommt hinzu, dass es bei diesem sogenannten adaptiven Antennentyp innerhalb eines 120°-Sektors keine feste, berechenbare Senderichtung mehr gibt. Weder waagrecht noch senkrecht. Das Strahlungsmaximum pendelt je nach Standort der am Funkverkehr teilnehmenden User ständig hin und her und auf und ab.

B) Richtigstellung rechtlich
Als Bagatelländerung gilt eine Änderung nur dann, wenn dadurch am Ort der empfindlichen Nutzung der bestehende Strahlungswert nicht ansteigt.
Oder der Strahlungswert am Ort empfindlicher Nutzung darf maximal um 0.5V/m ansteigen, wenn dieser vor der Änderung weniger als 50% des Grenzwertes betrug.

Und schon gar nicht als Bagatelländerung gilt eine Änderung, 
wenn dabei Sendeleistungen aus den unteren Frequenzbereichen (700-900MHz) in den oberen Frequenzbereich (1800-2600MHz) verschoben werden, oder auch umgekehrt. Von den für 5G erforderlichen Frequenzen von 3400MHz und höher ist in all den amtlichen Verordnungen, Vollzugshilfen und Empfehlungen überhaupt nichts zu finden.
Verschiebungen von Sendeleistungen sind deshalb nur innerhalb der oben angegebenen Frequenzbänder erlaubt. 3400MHz für 5G ist nicht dabei!

Ebenso wenig dürfen Verschiebungen von Sendeleistungen von einem Antennenpanel in ein anderes Panel als Bagatelländerung deklariert werden. 5G funktioniert nur mittels separaten Antennenpanels in der Frequenzlage von 3400 bis 3600MHz.

Quelle: Nachtrag zur Vollzugsempfehlung zur NISV vom 28. März 13 und Empfehlungen der Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz vom März 2013.

Nach dem Gesagten kann es sich bei der Erweiterung einer bestehenden Mobilfunk-Sendeanlage auf 5G, nicht im Entferntesten um eine Bagatelländerung ohne erneute Baupublikation handeln. Womit der Tatbestand des Bauens ohne Baubewilligung erfüllt ist.

Dabei nützt den Mobilfunkbetreibern die vom Bundesrat am 17.April, 4 Tage vor Ostern noch rasch in Kraft gesetzte Änderung der NISV (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) gar nichts.

Anhang 1 Art 63 lautet: Als massgebender Betriebszustand für die Einhaltung der Grenzwerte gilt der maximal mögliche Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung.

Kommetar: Wie oben beschrieben also 25’000Watt ERP pro Sektor

Die einzige Neuerung, die der Ziffer 63 angefügt wurde lautet: Bei adaptiven Antennen wird die Variabilität der Senderichtungen und der Antennendiagramme berücksichtigt.

Kommetar: Wenn später einmal 1200User pro Sektor 5G nutzen, laufen lückenlos alle Beams auf «Full Power» und wie den Antennendiagrammen zu entnehmen ist, gibt es dann keine nennenswerte Richtungsdämpfungen mehr. Bei bisherigen Antennen mit nur einem Beam, war 60° links und 60° rechts des Beams noch eine Reduktion der Strahlung (in V/m gemessen) um Faktor 5.6 feststellbar. Damit wird bei nun 5G Schluss gemacht und die hinterste Ritze eines Sektors voll ausgeleuchtet. Auch hier weit und breit nichts von einer Bagatelle.

Siehe auch https://www.gigaherz.ch/5g-das-osterei/

Die Unterzeichnenden sind Verfahrensbeteiligte und sind über alle Verfahrensschritte, Verfügungen, Schriftwechsel usw. mittels Kopien zu informieren.
Abschliessende Verfügungen haben eine Rechtsbelehrung sowie die Angabe der nächst höheren Instanz, an welche ein Entscheid allenfalls weitergezogen werden kann, zu enthalten

Mit freundlichen Grüssen,

Unterschrift(en):

Von Hans-U. Jakob

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