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5G: Das Schweizerische Akkreditierungs-Unwesen

Mobilfunk-Sendeantennen, welche beim nächst liegenden OMEN (Ort empfindlicher Nutzung) im Baugesuch einen berechneten Strahlungswert von über 80% des Anlage-Grenzwertes aufweisen, müssen spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme einer Abnahmemessung unterzogen werden. Diese Abnahmemessungen erfolgen nicht etwa durch Amtsstellen, sondern durch die von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle SAS dazu zertifizierten Privatfirmen. Damit sich als Abnahme-Kontrolleure ja nicht etwa kritische Fachleute melden, kostet ein solches Zertifikat eine ganz hübsche Stange Geld im 5-stelligen Bereich.

Ein Erfahrungsbericht  mit dem Akkreditierungs-Unwesen
von Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 5.November 2020

In ihrem Brief an alle Schweizer Gemeindeverwaltungen vom September 2020 lässt Swisscom verlauten, 5G könne jetzt zuverlässig gemessen werden. Dieses habe die schweizerische Akkreditierungsstelle SAS mit der Akkreditierung von 5G-Messungen bestätigt. Damit sei eine Unsicherheit bei Gemeinden und Behörden für eine Genehmigung und Prüfung von Mobilfunkanlagen beseitigt. Einer rechtssicheren Genehmigung von 5G-Anlagen stehe nichts mehr im Wege.

Ja, wenn das so ist, schnappen wir uns doch mal einen Messbericht einer bei der SAS akkreditierten Messfirma und sehen wir uns die Resultate einer Abnahmemessung die auch 5G-Antennen enthält, einmal genauer an. Die betroffenen Anwohner beharrten beharrlich auf ihrem Einsichtsrecht und bekamen Schlussendlich eine Kopie des 50-seitigen Berichtes ausgeliefert.

Als erstes fiel die Bemerkung auf, 5G sei zum Zeitpunkt der Messung nicht in Betrieb gewesen, und man habe sich mit der Messung der 3G- und 4G-Antennen begnügt. Ahaa! So geht also eine 5G-Abnahmemessung

Es liegt ein überhaupt nicht nachvollziehbarer Bericht vor.
Denn es wurden an allen 3 Messorten die Ortsangaben vollständig gelöscht. Die Bezeichnung lautete nur noch Messort X.  Für die Vergleichbarkeit der von uns vorgesehenen Nachmessungen fehlt die exakte Beschreibung des Messortes. Zum Beispiel Strasse, Hausnummer und zum Beispiel noch «Kinderzimmer 1. Stock, Fenster Ost». Denn ob im Erdgeschoss oder im 2. Obergeschoss gemessen wird kann einer Differenz von minus 50% oder plus 100% gleichkommen.
Ebenso wurden die Bilder mit dem Aufstellungsort der Messantenne vollständig gelöscht. Denn es muss nachgewiesen sein, ob am Messort Sichtverbindung zur gemessenen Mobilfunk Sendeantenne bestand oder nicht.

Es kommt noch schlimmer
Zum Beweis, dass überhaupt etwas ernsthaft gemessen wurde, lagen dem Messbericht einige Aufnahmen eines Displays eines Spektrum-Analysators bei.
Aber Ohalätz! Auch hier wurden alle Ortsangaben, wo diese Aufnahmen gemacht wurden, gelöscht.
Zum Bild oben: Viel dreister noch. Auch die Bezeichnungen auf der Y-Achse, welche normalerweise die Angaben über die die Höheneinteilung  des Signals  und die Masseinheiten (dBµV, dBµW oder direkt V/m oder W/m2.) enthält,  wurden einfach gelöscht
Und bei einzelnen Grafiken ist das Signal nicht eingemittet. Es liegt am linken oder rechten Bildrand. Es ist somit nicht ersichtlich, ob sich noch weitere Signale, in diesem Frequenzband befinden.

Weil am Messort 3 trotz fehlendem 5G der Grenzwert nicht eingehalten ist, werden Vorschläge gemacht, mit welchen Sende-Parametern der Anlage-Grenzwert von 5V/m am Messort 3 eventuell eingehalten werden könnte. Ob diese daraus rechnerisch resultierenden 4.75V/m anlässlich einer späteren Nachmessung verifiziert werden müssen, ist nicht ersichtlich. Trotzdem wird stinkfrech behauptet die gemessene Anlage halte die Grenzwerte vollständig ein. Die verbleibende Differenz von 0.25V/m wird jedoch keinesfalls ausreichen, um das vorgesehene 5G später aufzuschalten!

Immerhin wird bestätigt,
die Messunsicherheit betrage ±41.47%. An dieser schier unglaublichen Genauigkeit einer Schweizer Präzisionsmessung darf nichts mehr kritisiert werden. Erlaubt wären gemäss unseren mathematisch hochbegabten Bundesrichtern immerhin bis ±45%.(!!)

Am Schluss des Berichtes ist lediglich ein Rechnungsbeispiel für GSM 900 zu finden. Eines Funkdienstes der bei dieser Abnahmemessung hier gar nicht mehr zur Diskussion steht. Es fehlen die Berechnungsbeispiele für die Funkdienste UMTS und LTE. Von 5G gar nicht erst zu reden.

FAZIT: Im Hinblick auf vertrauensbildende Massnahmen in Sachen 5G, können solche liederliche, nicht nachvollziehbare Messberichte natürlich nicht toleriert werden.
Das veranlasste den Verein Gigaherz.ch, bei der Schweizerischen Akkreditierungsstelle SAS, welche für das Erteilen von Zertifikaten an Privatfirmen zum Erstellen von Konformitätserklärungen und deren Überwachung zuständig ist, eine Beschwerde einzureichen.

Noch skandalöser als der Messbericht ist die Antwort der SAS

Einem unsäglichen Juristen-Geschwafel, welches man schon 3mal durchlesen muss um dieses einigermassen zu verstehen, ist zu entnehmen:
Die Beschwerde von Gigaherz.ch werde nicht bearbeitet, da Gigaherz.ch nicht Kunde der SAS sei.
Hat man so etwas schon einmal gehört? Sie rennen auf den nächsten Polizeiposten um einen schweren Überfall zu melden und dann lacht Ihnen der Beamte ins Gesicht und meint: «Ihre Meldung wird nicht bearbeitet, da Sie nicht Kunde bei der Kantonspolizei sind».
Und weiter schreibt die SAS: Selbst wenn wir Ihre Meldung anlässlich der nächsten periodischen Überprüfung der gemeldeten Messfirma berücksichtigen würden, hätten sie kein Einsichtsrecht in das Prozedere.

Am 30.10.2020 erhielt der Beschwerdeverantwortliche der SAS von uns folgende e-mail Nachricht:
Zitat: Guten Tag Herr Comte,
Wir haben gestern Ihr Schreiben betreffend unserer Beanstandung gegen die akkreditierte Messfirma XY erhalten.
Ihrem Juristen-Geschwafel entnehme ich, dass Sie weder gewillt sind, unsere Beanstandung entgegenzunehmen, geschweige denn zu untersuchen, noch irgendwelche Sanktionen zu verhängen. Und selbst wenn Sie das tun würden, ginge uns das nichts an und wäre streng geheim.
Ihre Rektion passt nahtlos in den bisherigen 5G-Skandal und wird von uns nicht akzeptiert.
Ihre Antwort wird deshalb heute in die laufende Session des National- und des Ständerats eingespiesen. Weitere Veröffentlichungen folgen.
Mit freundlichen Grüssen,
Gigaherz.ch
Schweizerische IG Elektrosmog-Betroffener
Hans-U. Jakob (Präsident)

Von Hans-U. Jakob

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