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Da hört der Spass auf!

Das Schweizerische Bundesgericht ist Mitglied bei ASUT dem Zweckverband der Mobilfunkanbieter Swisscom, Sunrise und SALT.


Eine Eilmeldung von Hans-U. Jakob
Schwarzenburg, 11. Juli 2024

Hier kurz die Eckdaten zu diesem Skandal. Die Quelle dazu befindet sich im Infosperber Artikel von Pascal Sigg von heute.  https://www.infosperber.ch/freiheit-recht/justiz/bundesgericht-weckt-zweifel-an-eigener-neutralitaet/

ASUT ist der politische Arm
der Schweizer Mobilfunkbetreiber und setzt sich in Bundes-Bern vor allem für den beschleunigten Ausbau der 5G-Mobilkfunknetze ein.

Das Schweizerische Bundesgericht entrichtet der ASUT einen jährlichen Beitrag von Fr. 1191.25.

In den aktuellen ASUT-Statuten steht: «Die Mitglieder unterstützen den Verband und seine Zielsetzungen aktiv, indem sie nach Möglichkeit in den Kommissionen und weiteren Verbandsgremien mitarbeiten.»

In den aktuellen ASUT-Statuten steht auch: Zweck des Verbandes sei die Vertretung der Interessen der Verbandsmitglieder (Swisscom, Sunrise und SALT) gegenüber den Regulierungsbehörden, den politischen Behörden, sowie Verbänden und der Öffentlichkeit.

FAZIT: Das Bundesgericht, welches über die Regulierungsbehörde die Oberaufsicht führen sollte, ist Mitglied des Verbandes, welcher die Interessen seiner Mitglieder gegenüber dieser Regulierungsbehörde vertritt. Und das Schlimmste: Die Interessen gegenüber der Öffentlichkeit vertritt, also auch gegenüber uns allen!

Kurzkommentar von Hans-U. Jakob

Glaubten wir bis anhin das Bundesgericht bestehe funktechnisch gesehen lediglich aus lauter blutigen Laien, die kaum Megawatt von Megahertz unterscheiden könnten und ihre Urteilsbegründungen deshalb vorwiegend dem 33-seitigen Argumentenkatalog der Swisscom entnehmen würden, müssen wir nun unsere Ansicht «updaten»
Das sind nicht mehr nur blutige Laien, sondern zusätzlich auch noch hinterlistige Interessensvertreter.
Interessant wäre zu erfahren, wieviele Swisscom-, Sunrise- und SALT-Aktien sich in bundesrichterlichen Portfeuilles befinden.

Diese Zustände sind zu korrigieren!
Alle gegenüber uns abschlägigen Bundesgerichtsurteile in Sachen Mobilfunk der letzten 10 Jahre sind zu kassieren und durch ein neu gewähltes Richtergremium zu revidieren. Und selbstverständlich ist die Mitgliedschaft des Bundesgerichts bei ASUT fristlos aufzuheben.     Fortsetzung folgt.

Von Hans-U. Jakob

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