Ich zünde eine Kerze an
Ich zünde eine Kerze an
und knüpf ein wenig Hoffnung dran.
Ein Weihnachtsgedicht von Eva Weber
passend zum 24. Dezember 2024
Vorbei, vorbei, der Hoffnung keine,
für mich ist Krieg und wie ich meine
gegen Menschen und Natur,
von Vorsicht, Rücksicht keine Spur.
Da gibt es zwar den Strahlenschutz,
der, wie mir scheint, zu gar nichts Nutz,
so wie man aus dem Wort schon hört,
sind die „Strahlen“ schützenswert.
Mit deinem Recht sieht schlecht es aus,
auch wenn bewohnbar kaum dein Haus,
die Bäume sterben dir im Garten,
Schutz, den darfst du nicht erwarten.
Der Ämter Schreiben machen Mut,
Wird dir nicht warm, so geht’s dir gut!
Dröhnt der Kopf dir Tag und Nacht,
hat dir der Mast bloß Angst gemacht.
Und wer kaputt, nicht schlafen kann,
der schau sich doch die Hamster an,
an denen hat man ausprobiert,
dass durch Strahlung nichts passiert.
Ist einer der den Mund aufmacht,
wird er bekämpft, verhöhnt, verlacht,
macht Probleme dir ein Mast,
verschwinde doch, wenn’s dir nicht passt!
Funk, der Menschen liebstes Spiel,
gefördert ohne Maß und Ziel,
laut WHO Strahlung ja nicht mindern,
kein Mitleid, selbst mit kleinen Kindern.
Wenn Kinder dir die Antwort geben,
„ohne Handy ist’s kein Leben“,
da wird mir aus Erfahrung bange:
Mit Handy währt’s wohl auch nicht lange!
Mach, großer Wirt, dem Spuk ein Ende,
dass sich zum Guten manches wende.
Ich zünde eine Kerze an
und knüpf ein wenig Hoffnung dran.
Und das meint
Johannes Ulrich Jakob von Lanzenhäusern
Eva Weber ist die wohl meistgemobbte Elektrosensible Deutschlands. Vor ihrer Pensionierung in der Flugsicherung auf dem Flughafen München tätig, weiss sie bestens über Funktechnik Bescheid. Was die Rufmörder in gewissen Internet-Foren offensichtlich umso wütender macht.
Das Weihnachtsgedicht entstand 2010, hat aber an Aktualität auch nach 15 Jahren nichts eingebüsst. Oder vielleicht doch eine klitzekleine Spur? Denn was das Schweizerische Bundesgericht, wo seit Jahrzehnten die Existenz von elektrosensiblen Personen konsequent verleugnet wird, kürzlich von sich gegeben hat, lässt aufhorchen. In Urteil 1C_459/2023 vom 12.August 2024 steht in E8.2 ganz am Schluss folgendes Zitat: Auch wenn das Leiden elektrosensibler Personen aufgrund ihrer individuellen Erfahrung anerkannt wird, rechtfertigen nach dem Ausgeführten die bestehenden Wissenslücken nicht, die Grenzwerte der NISV als rechtswidrig zu beurteilen und den weiteren Bau von Mobilfunkantennen zu verbieten. Ende Zitat.
Das lässt aufhorchen. Bahnt sich da ein Paradigmenwechsel an?
Jetzt gibt es sie plötzlich, die Elektrosensiblen und es wird sogar anerkannt, dass diese leiden. Aber es gebe, um die Grenzwerte der NISV als rechtswidrig zu bezeichnen, noch Wissenslücken. Es besteht an Weihnachten 2024 durchaus Hoffnung, dass am Bundesgericht demnächst auch noch wahrgenommen wird, dass diese Wissenslücken längstens aufgefüllt sind und wohl nur noch in der Fantasie und Profitgier der Mobilfunkbetreiber und ihrer Helfer auf Bundes- und Kantonsämtern bestehen.
Ich zünde eine Kerze an, und knüpf ein wenig Hoffnung dran.
In diesem Sinn wünschen Vorstand und Administration von Gigaherz.ch allen Leserinnen und Lesern fröhliche Weihnacht 2024
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