Aktuelles aus Schwarzenburg, Teil 3
Diese Seite wurde speziell für die Information der Bewohner von Schwarzenburg BE eröffnet und wird laufend über die aktuelle und geplante elektromagnetische Verstrahlung des Dorfes und seiner Umgebung (Gemeinde Wahlern) berichten.
Aktuelles aus Schwarzenburg – Teil 3
Die Vorgeschichte dazu finden Sie unter Aktuelles aus Schwarzenburg, Teil 1 (unter Aufrufe und Aktionen)
und unter Aktuelles aus Schwarzenburg, Teil 2 (unter Aufrufe und Aktionen)
Aktuelle Lage am 30.8.03
Ein neuer Verein für alte Anliegen:
Der am 30. August 2003 neu gegründete «Verein für einen gesundheitsverträglichen Mobilfunk in Schwarzenburg (VgMS)» strebt die Befreiung des Schwarzenburgerlandes von gesundheitsschädigendem Elektrosmog an; er setzt sich ein für einen Mobilfunk im vernünftigen Rahmen. Der Präsident ist Daniel Buser, Heckenweg 6, 3150 Schwarzenburg. Er wird unterstützt von den weiteren Vorstandsmitgliedern Marianne Schneider, Herrmann Grobbauer, Erich Laager und Martin Zuber.
Der Verein wird als erstes eine Beschwerde gegen die Baubewilligung für die Aufrüstung der Mobilfunkantennen der Swisscom bei der Kaba-Gilgen AG in Schwarzenburg veranlassen und finanziell unterstützen.
Von Erich Laager, Schwarzenburg
Viele vergebliche Bemühungen
Die vielfältigen und aufwändigen Bemühungen der Einsprecher, der Einsprachevertreter und auch diese des Gemeinderates, das genannte Bauvorhaben zu verhindern, waren durchwegs erfolglos.
So haben wir alle Einsprecher, die wir kurzfristig über E-Mail erreichen konnten, auf den 27. August zu einem Beratungsabend eingeladen. An diesem wurde von verschiedenen Seiten her über den Stand der Dinge orientiert und anschliessend wurde über eine Sammlung von Massnahmen diskutiert.
Beschwerde gegen das Bauvorhaben der Swisscom
Schliesslich beschlossen wir, eine Beschwerde gegen die Erteilung der Baubewilligung beim Kanton einzureichen und diese wenn nötig bis ans Bundesgericht weiter zu ziehen. Der neu gegründete Verein wird dies besorgen. Mit neuen Argumenten, welche die Rechtmässigkeit der NISV-Verordnung anfechten, rechnen wir mit einer gewissen Erfolgschance beim Bundesgericht. Ähnliche Beschwerden aus anderen Schweizer-Gemeinden sind bereits eingereicht. Zumindest wollen wir demonstrieren, dass ein ansehnlicher Teil der Schwarzenburger-Bevölkerung einen masslosen und gesundheitsschädigenden Ausbau des Mobilfunks ablehnt. Eine Verzögerung des Bauvorhabens erreichen wir auf jeden Fall.
Wir können das Verfahren ohne Anwalt an die Hand nehmen und rechnen so mit Kosten von etwa Fr. 4’000.- bis Fr. 5’000.-.
Baugesuch Sunrise
(Erweiterung der Antennen auf dem Silo der Landi)
Hiezu hat die Hochbaukommission noch keinen Entscheid treffen können.
Unser Verein wird auch bei diesem Vorhaben die Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich bemühen, die Anliegen der Einsprecher in geeigneter Form zu vertreten.
So können Sie uns helfen
Der VgMS braucht Geld und Mitglieder. Jedermann kann unabhängig vom Wohnort dem Verein beitreten. Mit einem Jahresbeitrag von Fr. 20.- (Fr. 100.- für juristische Personen) sind Sie dabei. Grössere Spenden sind sehr willkommen; man kann auch finanzielle Beiträge ohne Mitgliedschaft leisten.
Sobald uns die nötigen Unterlagen zur Verfügung stehen, werden alle Einsprecher per Post ein Orientierungsblatt und einen Einzahlungsschein erhalten.
Mitgliedschafts-Anmeldungen können beim Präsidenten Daniel Buser (Tel. 031 731 33 77) eingereicht werden.
Beim Kassier Erich Laager (Tel 031 731 09 88) bekommt man Einzahlungsscheine für Spenden oder für den Mitgliederbeitrag.
Sie können auch selber einen Einzahlungsschein ausfüllen:
Konto «Verein für einen gesundheitsverträglichen Mobilfunk in Schwarzenburg (VgMS).»
Postkonto Nummer 30-638109-7
Herzlichen Dank für die Unterstützung.
Die Schweizerische Interessengemeinschat Elektrosmog-Betroffener, als Dachorganisation auch unter den Namen „Gruppe Hans-U.Jakob“ oder „Gigaherz-Verein“ bekannt, heisst den Verein VgM Schwarzenburg in den Reihen der von uns betreuten, rund 400 Einsprechergruppen aus der ganzen Schweiz, herzlich willkommen. Wir wünschen einen fulminanten Start und werden unsere Internetseite weiterhin dem VgMS für Publikationen zur Verfügung stellen. Dies weil Schwarzenburg punkto Elektrosmog einen weltbekannten Namen zu verteidigen hat und grosse Bevöklerungskreise aus aller Welt zur Zeit interessiert nach Schwarzenburg schauen.
Hans-U.Jakob
****
Aktuelle Lage am 13.10.03
Sunrise und Orange beissen auf Granit und Swisscom muss vor Bundesgericht.
Hans-U.Jakob, Schwarzenburg
Die Landi, welche die Gesundheit der Anwohner an Sunrise und Orange verkaufen wollte, hat die Rechnung ohne den Grundeigentümer gemacht, auf dessen Boden sie einst im Baurecht ihr Silo errichtete. Der Baurechtgeber hatte nämlich früher vertraglich lediglich den Bau eines Getreidesilos mit zugehöriger Infrastruktur ohne schädliche Einflüsse auf die Nachbarschaft erlaubt. Nach Bernischem Amt für Gemeinden und Raumordnung gehören indessen Mobilfunkantennen eindeutig nicht zur Infrastruktur eines Gestreidesilos.
Die Baubewilligung konnte wegen fehlender Unterschrift des Grundeigentümers deshalb nicht erteilt werden. Dieser wäre mit seiner Liegenschaft direkt in die Hauptstrahlrichtung geraten und hätte in seinem Chalet ein E-Feldstärke von 4.6V/m erdulden müssen.
Für Sunrise ist dies die 3. Niederlage in Serie in Schwarzenburg. Sie wird hier kaum mehr irgendwo einen Kollaborateur finden. Und Orange wird ihre Anlage auf dem Landi-Silo auch nicht wie geplant um das 3-Fache verstärken können. Würde Sie dies heimlich tun, kämme das sofort ans Tageslicht, weil deren abgestrahlte Leistung von Mobilfunkkritikern sporadisch, messtechnisch überwacht wird.
Durch den negativen Bauentscheid bleibt den Mobilfunkkritikern in Schwarzenburg mehr Zeit, Geld und Energie, die Hochrüstung der Swisscom-Antenne um Faktor 7 auf dem KABA-GILGEN-Areal zu bekämpfen.
Nachdem das Argument der Standort-Gebundenheit hinfällig geworden ist (siehe Zimmerwald) wird der Fall mit Sicherheit durch das Bundesgericht entschieden werden müssen. Nach der Schliessung des Kurzwellensenders von Schweizer Radio-International aus gesundheitlichen Gründen vor 5 Jahren, infolge E-Feldstärken, welche in den bewohnten Gebieten unter denjenigen der heutigen Mobiltelefonie lagen, wird sich diese Bevölkerung niemals freiwillig einem neuen Strahlen-Inferno ausliefern.
*******
Aktuelle Lage am 31.12.03
Die Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern ist eingereicht.
Von Hans-U. Jakob, 31.12.03
Gestern wurde von 4 Vertretern des „Vereins für einen gesundheitsverträglichen Mobilfunk in Schwarzenburg“, die Beschwerde gegen die Baubewilligung für die Hochrüstung der Swisscom-Antenne um das 10-Fache auf dem Areal der KABA-Gilgen AG.- an die Adresse des Verwaltungsgerichtes des Kantons Bern abgeschickt.
Zuvor hatten sowohl die KABA-Gilgen AG.-, wie Gemeinderat und Baukommission Wahlern, wie die Bernische Baudirektion das Baugesuch befürwortet und den Interessen der Mobilfunklobby höhere Priorität eingeräumt als der Gesundheit der Bevölkerung.
Gemeinderat und Baukommission Wahlern waren zuvor auch noch auf den Schwindel der sogenannten Standortgebundenheit hereingefallen, welcher ihnen von der Swisscom aufgetischt wurde. Obschon seit dem Fall Zimmerwald bestens bekannt ist, dass eine Mobilfunkantenne problemlos erst einmal um 1000m nach Süden und dann noch um 750m nach Westen verschoben werden kann, falls ein Oberst im Generalstab davon betroffen ist.
Ebenso wollten Baukommission und Gemeinderat der Bevölkerung weismachen, wenn eine Anlage die gesetzlichen Minimalanforderungen, sprich Strahlungs-Grenzwerte einhalte, eine Baubewilligung erteilt werden müsse. Machen könne man da gar nichts.
Vergessen hat der Gemeinderat geflissentlich, dass er auch noch als oberste Gesundheitsbehörde in der Gemeinde eingesetzt ist, und hier ganz zweifelsfrei der Gesundheit seiner Bürger/Innen einen weit höheren Stellenwert beizumessen hat, als denjenigen der milliardenschweren Mobilfunklobby. So wie das zur Zeit zahlreiche andere Schweizer Gemeinden auch machen.
Die Baudirektion des Kantons Bern, hat per 4. Dezember 03 in einer kaum mehr zu überbietenden Kaltschnäutzigkeit den Entscheid der Gemeindebehörden von Wahlern (Schwarzenburg) gutgeheissen.
Auf Standortgebundenheit und Gesundheit wurde schlichtweg nicht eingetreten. Die amtlichen Strahlungs-Grenzwerte seien eingehalten. Basta!
Das Nichteintreten auf beweisbare Gesundheitsschäden bereits da, wo die amtlichen Grenzwerte nur zu 2% ausgeschöpft sind und das Nichteintreten auf bereits erfolgte und beweisbare Verschiebungen von Mobilfunkantennen, kommt einer Verweigerung des rechtlichen Gehörs gleich und hat den Schwarzenburger Verein für gesundheitsverträglichen Mobilfunk dazu bewogen den Fall an das Verwaltungsgericht weiterzuziehen.
Wohlwissend, dass die Beschwerdefrist mitten in Fest- und Ferienzeit fällt, hat die Baudirektion des Kantons Bern zudem den Ablauf der Beschwerdefrist auf Sonntag (!) den 4.Januar 03 festgesetzt. Besser hätte die Baudirektion ihre Parteinahme zu Gunsten der Mobilfunkbetreiber kaum mehr demonstrieren können. Vergebliche Mühe!
Mit sehr umfangreichem Beweismaterial, bestehend aus ca . 200 Seiten wissenschaftlichen Texten, Grafiken und Bildern, sowohl in Sachen Gesundheitsschäden durch Mobilfunkantennen, wie mit weiterem Beweismaterial über die Verschiebbarkeit von Mobilfunkantennen ist also gestern die Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Bern abgeschickt worden. Solange das Verwaltungsgericht nicht entschieden hat, darf mit der Hochrüstung der KABA-Gilgen Antennen nicht begonnen werden.
Die Nachbarn werden sehr genau beobachten und einen sofortigen Baustopp durchsetzten, falls sich die Swisscom nicht an die Regeln halten und mit der Hochrüstung beginnen wird.
Auch wird die KABA-Gilgen Antenne zur Zeit regelmässig von der „Fachstelle Nichtionisierende Strahlung“ der Schweiz. Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener mit exakten Messgeräten überprüft und dokumentiert, damit die Swisscom ihre bestehenden alten Antennen nicht plötzlich im Geheimen mit höherer Leistung betreibt.
Der Verein für einen gesundheitsverträglichen Mobilfunk im Schwarzenburgerland dankt allen bisherigen Spendern , die diesen Schritt ermöglicht haben bestens. Der Verein rechnet aber damit, den Fall auch noch an das Bundesgericht weiterziehen zu müssen und ist für weitere Mitstreiter und für weitere Spenden dankbar.
*****************
Aktuelle Lage am 30.4.04
Korrespondenz mit Bundesrat Moritz Leuenberger
An der Vereinsversammlung des «Vereins für einen gesundheitsverträglichen Mobilfunk in Schwarzenburg (VgMS)» vom 24. Febr.2004 unterschrieben die Anwesenden folgenden Brief an Herrn Bundesrat Moritz Leuenberger, Bundeshaus, 3003 Bern:
Zunehmende Mobilfunk-Strahlung bedroht unsere Gesundheit –
Besorgte, ratlose Bürgerinnen und Bürger suchen Hilfe beim Bundesrat
Sehr geehrter Herr Bundesrat Leuenberger
Neue Technologien beim Mobilfunk führen zu höheren Sendeleistungen und zu immer neuen Antennen in dicht besiedeltem Gebiet, so auch bei uns in Schwarzenburg.
Es ist durch zahlreiche wissenschaftliche Studien zweifelsfrei erwiesen, dass die ständig zunehmende elektromagnetische Strahlung die Gesundheit unserer ganzen Bevölkerung bedroht und in grossem Ausmasse schädigen wird.
Bürgerinnen und Bürger in Angst und Sorge machen zu hunderten Einsprachen gegen Antennen-Projekte der Mobilfunkbetreiber.
Baugesuche werden durch die Gemeindebehörden ohne Rücksicht auf die Gesundheit ihrer Bürger bewilligt.
Beschwerden der Einsprechenden werden von kantonalen Gerichten abgewiesen.
Behörden und Gerichte berufen sich dabei auf die gängige Praxis des Bundesgerichtes in solchen Streitfällen.
Beschwerden gegen kantonale Entscheide werden vom Bundesgericht ebenfalls abgewiesen.
Wir fragen uns: Weshalb geschieht dies immer und immer wieder?
In Bundesgerichts-Urteilen zu Mobilfunk-Streitfällen aus den Jahren 2000 bis 2003 finden wir eine Reihe von Stellungnahmen, welche die gängige Argumentation aufzeigen:
(Die erwähnten Zitate 1 bis 17 sind in der Beilage einzeln aufgeführt.)
Die NISV ist abschliessend massgebend, die Gerichte haben daneben keinen eigenen Spielraum.
(Zitate 1, 8 und 13)
Die Grenzwerte der NISV stehen auch nicht im Widerspruch zum Umweltschutzgesetz. (Zitat 9)
Solange der Bundesrat nichts anderes beschliesst, gelten die NISV-Grenzwerte, auch für elektrosensible Personen. (Zitat 1)
Das Bundesgericht hat zu prüfen, ob die NISV gesetzes- und verfassungswidrig sei. (Zitat 14)
Das Bundesgericht hält fest: Die Mobilfunkstrahlung macht nicht krank. (Zitat 2)
UMTS-Basisstationen sind keine Gefahr für die Umwelt. (Zitat 6)
Es ist nicht Sache des Bundesgerichtes, fachliche Informationen zur Gefährdung durch Mobilfunkstrahlung einzuholen. Dies müsste der Bundesrat tun. (Zitat 10)
Der Bundesrat macht zur Zeit keinen Fehler, wenn er an den Grenzwerten festhält. (Zitat 7)
Der Bundesrat hat die Anlagegrenzwerte nicht nach medizinischen, sondern nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien festgelegt. (Zitat 16 und 17)
Es ist Sache des BUWAL und des BAKOM, aktiv zu werden, wenn die Grenzwerte gesenkt werden müssen. Erst wenn sie dies nicht tun, kann die Justiz einschreiten. (Zitat 4 und 5)
Das BUWAL hat festgestellt, dass viele neue Forschungen angeblich «den wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügen». (Zitat 3)
Beim gegenwärtigen Wissensstand lässt sich keine Grenze zwischen unbedenklicher und bedenklicher Strahlenbelastung ziehen, also können die unklaren Effekte bei der Grenzziehung nicht berücksichtigt werden. (Zitat 15)
Diese erstaunliche Sammlung von Argumenten zeigt uns Erschreckendes:
Sämtliche Behörden und Gerichte wischen die mahnenden wissenschaftlichen Erkenntnisse unter den Tisch, obschon diese sagen: «Zur Zeit läuft der grösste unkontrollierte Versuch an der Gesundheit der gesamten Bevölkerung.»
Richter, die in der Regel wohl weder Mediziner, noch Biologen oder Physiker sind, erklären, dass es nicht ihre Aufgabe sei, Fachberichte zu prüfen oder Aussagen daraus in ihre Urteile einzubeziehen. Gleichzeitig postulieren sie mit Überzeugung die Unbedenklichkeit der von ihnen erlaubten Mobilfunkstrahlung.
Dabei berufen sie sich auf gesetzliche Grundlagen (NISV), von denen sie selber wiederum sagen, dass es keinen Grund gäbe, diese zu ändern oder zu überprüfen.
Der Bundesrat wird dies seinerseits auch nicht tun, so lange ihm niemand dazu Anlass gibt.
Das wiederum wäre eigentlich Sache des BUWAL.
Aber: Das BUWAL als Fachstelle will offenbar die Erkenntnisse der mahnenden Wissenschafter ebenfalls nicht zur Kenntnis nehmen und das BAKOM als Vertreter der Mobilfunkindustrie hat daran noch weniger Interesse.
Es bleibt dem betroffenen Bürger gegenwärtig nur Verzweiflung und die grosse Frage:
Wer schützt mich nun eigentlich? Wo kann ich mich noch hinwenden? Wer steht für meine Rechte ein, die mir von Bundesverfassung und Umweltschutzgesetz zugesichert werden?
Sind wir wohl mit unseren Fragen und Sorgen beim Bundesrat und speziell bei Ihnen, sehr geehrter Herr Leuenberger an der richtigen Stelle?
Wenn Sie finden, angesichts der dargestellten Sachlage müssten doch endlich entscheidende Schritte zur Besinnung und zur Umkehr getan werden, dann leiten Sie diese bitte ein!
Ohne die Initiative des Bundesrates wird wohl nichts geschehen.
Wir hoffen sehr, dass Sie unsere Anliegen ernst nehmen, die Sachlage gründlich durchleuchten und uns besorgte und ratlose Bürger nicht im Stich lassen.
Wir danken Ihnen bestens
und grüssen Sie mit vorzüglicher Hochachtung:
E. Laager und 22 Mitunterzeichner
Beilage:
17 Zitate aus Bundesgerichtsurteilen aus den Jahren 2000 bis 2003 zu Streitfällen um Mobilfunkantennen.
**********
Die Beilage: 17 Zitate aus Bundesgerichts-Urteilen zu Streitfällen um Mobilfunk-Antennen
Urteil vom 15. Dezember 2003 (1A.92/2003, 1P.260/2003)
Abs. 4.1
Zitat 1: « …Dies ändert jedoch nichts daran, dass materiell die Anlagegrenzwerte der NISV massgeblich bleiben und zwar auch für Personen, die sich als besonders „elektrosensibel“ bezeichnen.»
Zitat 2: «Es (das BG) hielt aber auch fest, dass es bisher keinen Nachweis für einen objektiven Kausalzusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern und den von vielen „elektrosensiblen“ Personen beklagten Symptomen gebe.»
Abs. 4.2
Zitat 3: «Dies Gutachten (W.D. Rose von der Internationalen Gesellschaft für Elektrosmog-Forschung u.a. vom 12.3.2003) vermögen jedoch, wie das BUWAL in seiner Vernehmlassung ausführlich dargelegt hat, wissenschaftlichen Ansprüchen nicht zu genügen.»
Zitat 4: «… ist es in erster Linie Aufgabe der Fachbehörden des Bundes, namentlich des BUWAL und des BAKOM, die technische Entwicklung im Bereich des Mobilfunks zu verfolgen und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, wenn es sich ergeben sollte, dass die festgelegten Grenzwerte dem Vorsorgeprinzip nicht zu genügen vermögen.»
Zitat 5: «Die Justiz kann erste einschreiten, wenn die zuständigen Behörden dieser Verpflichtung offensichtlich nicht nachkommen.»
Abs. 4.4
Zitat 6: «(Aus einem Bericht der niederländischen Forschungsstation TNO) könne beim gegenwärtigen Stand der Forschung nicht gefolgert werden, dass UMTS-Basisstationen eine Gefahr für die Umwelt darstellten.»
Abs. 4.6
Zitat 7: «Zusammenfassend ist festzuhalten, dass dem Bundesrat beim gegenwärtigen Stand der Forschung kein Ermessensmissbrauch vorgeworfen werden kann, wenn er an den geltenden Grenzwerten der NISV festhält.»
Urteil vom 24. Oktober 2003 (1A.251/2002)
Abs. 4
Zitat 8: «Art. 4 NISV i.V.m. Anh. 1 NISV regelt die vorsorgliche Emmissionsbegrenzung abschliessend mit der Folge, dass die rechtsanwendenden Behörden nicht im Einzelfall gestützt auf Art. 12 Abs. 2 USG eine noch weiter gehende Begrenzung verlangen können.»
Abs. 4.2.5
Zitat 9: «Bei dieser Sachlage sei der Nachweis nicht erbracht, dass die Anlagegrenzwerte der NISV im Widerspruch zum UGS stehen.»
Abs. 4.3
Zitat 10: «Es ist nicht Aufgabe des Bundesgerichtes, an Stelle des Bundesrates und der zuständigen Fachbehörden des Bundes zu entscheiden und die dazu allenfalls erforderlichen Informationen und Expertisen einzuholen.»
Urteil vom 12. August 2003 (1A.148/2002)
Abs. 4.1
Zitat 11: «Es besteht im vorliegenden Fall kein Anlass, erneut die Gesetzes- und Verfassungsmässigkeit der Anlagen- und Immissionsgrenzwerte der NISV zu prüfen.» (Betrifft UMTS-Sendeanlagen)
Zitat 12: «Es wäre deshalb unrealistisch und unverhältnismässig. Die Inbetriebnahme von UMTS-Anlagen vom Vorliegen einer ausgefeilten Messtechnik abhängig zu machen.»
Urteil vom 30. August 2000 (1A.94/2000)
Abs. 4. – a)
Zitat 13: «Wird dem Bundesrat durch die gesetzliche Delegation ein sehr weiter Bereich des Ermessens für die Regelung auf Verordnungsstufe eingeräumt, so ist dieser Spielraum für das Bundesgericht verbindlich. Es darf in diesem Fall bei der Überprüfung der Verordnung nicht sein eigenes Ermessen an die Stelle desjenigen des Bundesrates setzen,
Zitat 14: sondern hat die Prüfung darauf zu beschränken, ob die Verordnung den Rahmen der dem Bundesrat im Gesetz delegierten Kompetenz offensichtlich sprengt oder aus anderen Gründen gesetzes- oder verfassungswidrig ist.»
Abs. 4. -b)
Zitat 15: «…lässt sich also nach dem gegenwärtigen Wissensstand eine Grenze zwischen schädlichen oder lästigen Belastungen einerseits und unbedenklichen Belastungen andererseits nicht ziehen. Da … die Immissionsgrenzwerte indessen gerade diese Grenze bestimmen sollen, müssen bei ihrer Festlegung notwendigerweise jene Effekte ausgeklammert werden, bei denen mangels ausreichender Kenntnisse und Erfahrungen eine solche Grenzziehung nicht möglich ist.»
Abs. 4. -c)
Zitat 16: «Die Festlegung von vorsorglichen Emmissionsbegrenzungen setzt zudem eine Rücksichtnahme auf die technischen und betrieblichen Möglichkeiten sowie auf wirtschaftliche Interessen des Emittenten voraus.»
Zitat 17: «Der Bundesrat hat die Anlagegrenzwerte im Unterschied zu den Emmissionsgrenzwerten nicht nach medizinischen Kriterien, sondern auf Grund der technischen und betrieblichen Möglichkeiten und im Blick auf die wirtschaftliche Tragbarkeit für die Mobilfunkindustrie festgesetzt.»
Zusammenstellung: Erich Laager, Schwarzenburg / 20. Februar 2004
***********
Antwort von Bundesrat Leuenberger vom 5. April 2004
Bern, 5. April 2004
Sehr geehrter Herr Laager,
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 24. Februar 2004, in dem Sie mir Ihre Besorgnis und Ratlosigkeit wegen der zunehmenden Mobilfunkstrahlung mitteilen und mich um Unterstützung bitten.
Es ist heute weder wissenschaftlich noch aufgrund breit abgestützter Erfahrung erwiesen, dass die Mobilfunkstrahlung in der Umwelt die Gesundheit der Bevölkerung bedroht oder schädigt. Einen aktuellen Überblick über die Forschungsergebnisse zu diesem Thema finden Sie im beiliegenden Bericht des BUWAL. Die darin aufgezeigten Zusammenhänge werden derzeit weltweit untersucht, und meine Mitarbeiter werden mich über allfällige wichtige Erkenntnisse informieren.
Ihr Schreiben belegt meines Erachtens das ordnungsgemässe Funktionieren unseres Rechtsstaates. Das Parlament hat im Umweltschutzgesetz die Grundsätze festgelegt und dem Bundesrat gewisse Kompetenzen übertragen. Gestützt auf umfangreiche Vorarbeiten der Bundesverwaltung und externer Experten, hat der Bundesrat in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) die konkreten Ausführungsbestimmungen erlassen. Von welchen Grundsätzen sich der Bundesrat beim Erlass der NISV leiten liess, entnehmen Sie bitte dem ebenfalls beiliegenden Faktenblatt. Das Bundesgericht seinerseits hat die vom Bundesrat festgelegten Grenzwerte in mehreren Beschwerdefällen unabhängig überprüft und als gesetzmässig erklärt. Dass in diesem Prozess die politischen und gerichtlichen Instanzen „mahnende wissenschaftliche Erkenntnisse unter den Tisch wischen“, kann ich nicht bestätigen.
Ich habe Verständnis für den Ärger und die Frustration von Beschwerdeführenden, die in einem Gerichtsverfahren unterliegen. Trotzdem darf ich solche Reaktionen nicht zur Grundlage meines Handelns machen. Ich versichere Ihnen aber, dass ich bereit wäre, dem Bundesrat eine Anpassung der Grenzwerte gemäss NISV vorzuschlagen, falls die Wissenschaft zu neuen Erkenntnissen gelangen würde.
Mit freundlichen Grüssen
Moritz Leuenberger, Bundesrat
********
Da diese Antwort in keiner Weise befriedigen kann, erhielt Herr Leuenberg folgende Stellungnahme dazu:
Schwarzenburg, 19. April 2004
Dank und Stellungnahme
Sehr geehrter Herr Bundesrat Leuenberger
Vorab möchte ich Ihnen bestens danken für Ihre Antwort auf unseren Brief vom 24. Februar 2004. Wir erachten es nicht als selbstverständlich, dass Sie bei Ihrer grossen Belastung Zeit finden zur persönlichen Beantwortung von Anliegen besorgter Bürgerinnen und Bürgern.
Es ist gut, zu erfahren, dass die Demokratie auch auf diesem sehr direkten Weg funktioniert!
Ich gestatte mir, zu einigen Punkten Ihres Schreibens Stellung zu nehmen.
In unserem Dorf besteht ein «Verein für einen gesundheitsverträglichen Mobilfunk in Schwarzenburg VgMS». Dieser setzt sich unter anderem für einem massvollen Mobilfunk ein.
An dessen Hauptversammlung wurde der Brief unterzeichnet, den Sie erhalten haben.
Der Grund dafür waren eine allgemeine echte Besorgnis, Angst und Ratlosigkeit und nicht ein Gerichtsverfahren, an dem wir unterlegen wären (ein solches ist allerdings auch noch hängig).
Sie finden, dass unser Schreiben «das ordnungsgemässe Funktionieren unseres Rechtsstaates» belege. Dies mag stimmen, solange der Bundesrat und die Rechtssprechung auf wissenschaft-lichen Fakten bauen, die nicht nur aus unserer Sicht längst überholten sind. Der VgMS verfolgt seit längerer Zeit die Zusammenhänge in diesem Bereich. Er musste dabei zu einer kritischen Haltung gegenüber der technischen Entwicklung kommen.
Bestimmt muss der Bundesrat eine neutralere Haltung einnehmen. Die Bevölkerung darf vom Bundesrat erwarten, dass er die finanzwirtschaftlichen und die gesundheitlichen Interessen in gleichem Masse berücksichtigt. Wir sind zur Überzeugung gelangt, dass hier leider nicht mit gleich langen Ellen gemessen wird.
Sie schreiben: «Meine Mitarbeiter werden mich über allfällige wichtige Erkenntnisse informieren.» Wir fragen uns: Welcher Art müssen denn diese Erkenntnisse sein, damit sie für den Bundesrat wichtig genug und handlungsbestimmend werden?
Im Moment sind Sie offenbar noch der Ansicht, dass keine wichtigen Fakten unter den Tisch gewischt würden. – Wir sind da ganz klar anderer Meinung!
Sie haben uns das Heft Nr. 162 des BUWAL zugestellt. Immerhin steht da warnend am Schluss des Vorwortes: «Eine Garantie, dass die Grenzwerte der NISV … den vom Umweltschutzgesetz geforderten Schutz mit Sicherheit gewährleisten, kann auch heute niemand abgeben. Eine konsequente Fortführung der vorsorglichen Begrenzung von NIS-Belastungen ist daher unbedingt angezeigt.»
Nach unserer Ansicht liegen genügend Fakten vor, die ein Handeln in diesem Sinne nötig machen. Hat der Bundesrat Aufträge erteilt für neue wissenschaftliche Untersuchungen, die Grundlagen liefern könnten für gesetzliche Regelungen, welche die Gesundheit der Bevölkerung besser schützen als bisher?
Wir sind gespannt darauf, was zukünftige Verhandlungen zu dieser Thematik im eidgenössischen Parlament bringen werden und wann die Grenzwerte in der NISV gesenkt werden.
Mit vorzüglicher Hochachtung:
Erich Laager
Die Fortsetzung dazu finden Sie unter Aktuelles aus Schwarzenburg, Teil 4 (unter Aufrufe und Aktionen)
Kommentare sind ausgeschaltet