Allgemeine Mustereinsprache 220kV-Hochspannungsleitung Wattenwil-Mühleberg
Allgemeine Mustereinsprache 220kV- Hochspannungsleitung Wattenwil-Mühleberg
Der überwältigende Aufmarsch an der Orientierungsversammlung vom 2.2.04 auf der Bütschelegg, zeigte uns, dass das Interesse am Problem nicht nur in der Gemeinde Rümligen BE besteht. Es wurde der Wunsch geäussert, eine allgemeine Mustereinsprache ins Netz zu stellen, welche für den gesamten Verlauf der Leitung verwendet werden kann. Diesem Wunsch wird hiermit nachgekommen.
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Ort:…………………………..Datum……………………………………
An das eidg. Starkstrominspektorat
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Einsprache gegen die Linienführung der 220kV-Leitung Innertkirchen Mühleberg, Teilstrecke Wattenwil-Mühleberg, auf dem Gebiet der Gemeinde ……………………………………
Begründung:
Elektromagnetische Felder von Hochspannungsleitungen erzeugen sowohl elektrische wie magnetische Feldstärken, welche getrennt gemessen und bewertet werden müssen.
Deshalb redet man von elektromagnetischen Feldern oder von nichtionisierender Strahlung.
Die elektromagnetischen Felder befinden sich unsichtbar in der Luft und nehmen mit einer gewissen Gesetzmässigkeit mit der Entfernung zur Leitung ab.
Die elektrische Feldstärke darf nach NISV(Verordnung des Bundesrates über Nichtionisierende Strahlung) an Orten empfindlicher Nutzung (OMEN) maximal 5000V/m (Volt pro Meter) betragen und die magnetische Feldstärke maximal 1uT (Mikrotesla)
Das Einhalten der elektrischen Feldstärke ist in der Regel problemlos.
Weit mehr Mühe macht die Einhaltung des magnetischen Feldes.
Die elektrische Feldstärke ist einzig abhängig von der Spannung in kV(Kilovolt), welche eine Hochspannungsleitung führt.
Die magnetische Feldstärke hat mit der Spannung nichts zu tun und ist einzig abhängig von der Stromstärke in Ampère, mit welcher eine Leitung belastet ist.
Die Leitung wird auf ihrer ganzen Länge vollständig erneuert. Es werden sämtliche Masten durch bedeutend höhere ersetzt, viele Masten werden örtlich verschoben, es werden neue Leiter mit wesentlich höheren Querschnitten gespannt, Spannung und Strom werden drastisch erhöht. Es handelt sich somit um ein komplett neues Leitungsstück welches gemäss NISV unter den Begriff „Neue Anlagen“ fällt und an Orten empfindlicher Nutzung einen Anlagewert von 1uT (Mikrotesla) oder 1000 nT (Nanotesla) zu jeder Zeit und an jedem empfindlichen Ort einhalten muss.
Ausnahmebewilligung, wie beim Hochrüsten bestehender Anlagen können nicht gewährt werden.
Orte empfindlicher Nutzung sind Schlafzimmer, Wohnzimmer, Schulzimmer, Krankenzimmer und Arbeitsplätze, sofern diese während 2.5 Tagen pro Woche während 8 Stunden besetzt sind.
Dieser Anlagewert von 1000Nanotesla (=1uT) ist jedoch für den Gesundheitsschutz völlig untauglich und schützt die Anlagebetreiber vor der Bevölkerung statt umgekehrt.
Nach elektro-biolgischen Erfahrungswerten sollten an Wohnorten zum gesund und schmerzfrei leben 50 Nanotesla (0.05uT) und an Arbeitsplätzen 100 Nanotesla (0.1uT) nicht überschritten sein.
Dass dieser Grenzwert von 1000nT die Bevölkerung nicht schützt, zeigen zudem folgende oberinstanzliche Urteile:
Bernisches Verwaltungsgericht: „Die Bevölkerung hat kein Anrecht auf ein Null-Risiko, Grenzwerte dienen lediglich dazu, die Schäden in vertretbaren Grenzen zu halten.“ (Urteil BE1998.00045-K3 vom 8.2.2001)
Und das Bundesgericht doppelt nach mit:„Grenzwerte sind nicht nach medizinischen Gesichtspunken festzulegen, sondern nach wirtschaftlicher Tragbarkeit und technischer Machbarkeit. (Urteil 1A94/2000/sch vom 30.8.2000)
Amtliche Grenzwerte gemäss NISV:
an Orten mit empfindlicher Nutzung = 1uT oder 1’000nT
an allen übrigen Orten = 100uT oder 100’000nT
uT = Mikrotesla nT = Nanotesla
Dazu die Vergleiche mit wissenschaftlichen Arbeiten aus der Schriftenreihe BUWAL 214 von 1993:
Tomenius 1986……Hirntumor bei Kindern…..4-faches Risiko…..ab 300nT
Feychting und Ahlbom 1992…..Leukämie bei Kindern…..3-faches Risiko…..ab 300nT
Tomenius 1986…..Krebs bei Kindern…..3-faches Risiko…..ab 300nT
Meyers et al 1990…..Krebs bei Kindern…..2-faches Risiko…..ab 300nT
Feychting und Ahlbom 1992…..Krebs bei Erwachsenen…..2-faches Risiko ab 200nT
Amtlicher Grenzwert an Orten empfindlicher Nutzung 1000nT !
Mangelhafte Baueingabe:
In den gesamten Auflageakten sind Angaben über die vorgesehenen Stromstärken der Leitung in Ampère, selbst für den Fachmann, nur sehr mühsam zu finden.
Diese Stromstärke beträgt im Endausbau eindeutig 1500 Ampère auf beiden Strängen.
Das in mehreren BKW-Zeichnungen und im Umweltverträglichkeitsbericht im Anhang 10.1 dargestellte Magnetfeld dagegen, wiederspiegelt ein Magnetfeld von lediglich je 1000Ampère auf beiden Strängen. Dieses Bild mit 1500Ampère zu beschriften ist unzulässig. Gemäss vorliegenden Gerichtsakten anderer Leitungen kommt der Anlagegrenzwert von 1000Mikrotesla bei 1500 Ampère nicht auf 47m (radial) zu liegen, sondern auf 75m.
Die geplante Leitung belastet die Umgebung wie folgt:
Bei einem Strom von 1000 Ampère und einem radialen Abstand von
50m = 1000nT
100m = 500nT
150m = 350nT
200m = 240nT
250m = 150nT
Bei einem Strom von 1500 Ampère und einem radialen Abstand von
50m = 1500nT
100m = 750nT
150m = 525nT
200m = 360nT
250m = 225nT
Als kurzer Vergleich dazu:
Das 4-Fache Hirntumor-Risiko bei Kindern ergibt sich bereits ab 300nT und höher.
Siehe obenstehende Tabelle
Es ist zu bemerken, dass ein Krebs normalerweise eine Latenzzeit von 5 bis 10 Jahren benötigt, bis dieser vom Arzt entdeckt wird. Es handelt sich also um Langzeitwirkungen.
Es gibt auf Magnetfeldern von nur 200nT jedoch bereits folgende Kurzzeitwirkungen:
-Gelenk- und Gliederschmerzen
-Schlaflosigkeit
-Depressive Erkrankungen
Näheres dazu in folgenden Beilagen:
B1 Bundesamt für Gesundheit schaltet auf Empfang
B2 Tragödie unter Hochspannungsleitung
B3 Der erste Teil der NISV ist bankrott
B4 Hilfeschrei einer jungen Bauernfamilie
Schäden bei Nutztieren:
Da Nutztiere in der Landwirtschaft eine relativ kurze Lebenszeit haben, sind hier Krebserkrankungen weniger bekannt und nicht wissenschaftlich nachgewiesen.
Bekannt sind jedoch aus Erfahrungswerten Gelenk- und Gliederschmerzen sowie Euterentzündungen bei Kühen. Damit ergibt sich automatisch ein zu hoher Zellgehalt in der Milch, so dass diese nicht mehr als Konsummilch abgeliefert werden kann.
Landschaftsschutz:
Das Gebiet entlang der Leitung gehört zu den schönsten Landschaften des Kantons und ist zum Teil unter Schutz der Eidgenossenschaft. Dieses Gebiet darf nicht mit Leitungsmasten bis zu 80m Höhe und mit 13 stark durchhängenden Seilen von 2.5mm Durchmesser zerstört werden. Die bisherigen Masten sind nur etwa halb so hoch wie die neuen.
Waldrodungsgesuche Vielerorts muss zusätzlich Wald gerodet werden, um Masten zu setzen oder Leiterdurchhang aufzunehmen.
Bei den hier zu erwartenden elektrischen und magnetischen Feldstärken von 1000 nT und mehr ist weder pflanzliches noch tierisches Leben mehr möglich. Zu erwarten ist eine trostlose Einöde mit abgestorbenen Sträuchern und vielleicht noch mit vereinzelten missgebildeten Insekten.
Für Hasen und Rehe wird solcher Wald ober Waldrand unbewohnbar.
Siehe auch Beilage 1. Bericht der Familie P. aus Safenwil AG wo die Aargauische Jagdgesellschaft für entgangene Jagdfreuden eine jährliche Entschädigung von Fr. 30’000 erhält, weil es unter der Hochspannungsleitung keine Hasenpopulation mehr gibt.
Aus allen obgenannten Gründen wird deshalb eine Erdverlegung der Leitung gefordert.
Die Firma Siemens bietet heute Lösungen in GIL-Technik an, die nur noch 2-3 mal teurer sind als oberirdische Trassen. Voraussetzung dabei ist, dass die Gas-isolierten Leitungen
direkt ins Erdreich vergraben und nicht etwa in einem begehbaren Tunnel verlegt werden.
Siemens bietet Möglichkeiten bis 800kV und 6300Ampère an. Das entspricht gut dem 3-Fachen der geplanten oberirdischen Leitung.
Die von den BKW gemachten Angaben von 10mal teurer usw. sind reiner Zweckpessimismus und stammen aus der Zeit von 1970 und früher. Mit dieser Variante könnte der weithin sichtbare Schandfleck (frei hängende Diagonal-Querung) über den Gutenbrünnen-Felsen endlich eliminiert werden.
Für den heutigen Stromhandel mit ihren Milliardengewinnen fallen diese Mehrkosten nicht ins Gewicht.
In diesem Zusammenhang muss noch die Zweckbestimmung der geplanten Leitung schwer in Frage gestellt werden. Die BKW schreiben von einem möglichen Versorgungsengpass im Raum Bern und von einem möglichen Versorgungsengpass bei der NEAT (Alptransit) am Lötschberg.
Im ersten Fall müsste der Energietransport von Süd nach Nord erfolgen und im zweiten Fall von Nord nach Süd. Beides zusammen geht technisch nicht und wäre völlig unsinnig.
Es wird vielmehr vermutet, dass die BKW die Grimselseen als Pumpspeicherwerke betreiben wollen. Das heisst, der Bevölkerung tagsüber teuren Oekostrom aus Wasserkraftwerken verkaufen (Energiefluss Süd-Nord) und das Wasser mit riesigen Pumpen und mit billigem Atomstrom nachts wieder in die Stauseen zurückbefördern möchte. (Energiefluss Nord – Süd)
Unklare Einsprachefristen.
Währenddem die öffentliche Auflagefrist auf der Gemeindeverwaltungen vom 15. Januar bis 13. Februar 04 festgelegt ist, wird den betroffenen Landbesitzern am 18. Dezember 03 schriftlich mitgeteilt, dass sie sich nur bis zum 17. Januar 04 zum Projekt äussern können, das heisst 30 Tage nach Erhalt des Schreibens. Das ist so nicht akzeptierbar und es ist ein neues Verfahren zu starten.
FAZIT:
Bei den zu erwartenden magnetischen Feldstärken werden zahlreiche Wohnungen und Häuser praktisch unbewohnbar und unvermietbar. Ebenso sind hohe Schäden in der Landwirtschaft in Form von Ertragsausfällen sowohl im Ackerbau, wie in der Tierhaltung zu erwarten. Die einzigartig schöne Landschaft würde durch die bis zu 80m hohe Stromleitung nachhaltig gestört.
ANTRAG:
Die geplante Leitungsführung sei nicht zu genehmigen.
Es seien verschiedene neue Varianten, mit Gas-isolierten, unterirdischen Leitungen auszuarbeiten.
Eventualantrag
Für alle, entlang der oberirdisch verlaufenden Leitung liegenden Liegenschaften oder Einzelhöfe, im Perimeter 300m links und rechts der Leitung, seien Entschädigungen in der Höhe auszuzahlen, welche einen Neubau ausserhalb dieser Gefahrenzone ermöglicht.
Unter Kostenfolge für die BKW.
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Wichtige Hinweise für Einsprecher
Falls Sie Liegenschaftsbesitzer sind: Schadenersatzforderung in der Höhe des Neuwertes Ihrer Liegenschaft, oder für Ausfälle von Mietzinsen oder sonstige Minderwerte unbedingt anfügen.
Bei gleichlautenden Einsprachen ist ein gemeinsamer Vertreter zu benennen.
Absender, Datum und Unterschrift nicht vergessen.
Mustereinsprache 220kV-Hochspannungsleitung speziell für Rümligen BE (unter Recht oder Unrecht)
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