Ich zünde eine Kerze an
Ich zünde eine Kerze an
und knüpf ein wenig Hoffnung dran.
Ein Weihnachtsgedicht von Eva Weber
passend zum 24. Dezember 2024
Ich zünde eine Kerze an
und knüpf ein wenig Hoffnung dran.
Ein Weihnachtsgedicht von Eva Weber
passend zum 24. Dezember 2024
Gründe für eine mündliche Verhandlung (persönliche Anhörung von EMF-erkrankten Personen) gebe es nicht, beginnende Krebserkrankung sei nicht gesundheitsschädigend, das Leid erkrankter Personen genüge nicht, den Bau von weiteren Mobilfunk-Sendeanlagen zu verbieten und eine Überwachung der Sendeparameter von Mobilfunksendern in Echtzeit sei nicht erforderlich. All dieser Unfug steht im Bundesgerichtsurteil 1C_459/2023 vom 12.August 2024
Seit 3 Jahren versuchen die Bundesrichter den oxidativen Zellstress auf haarsträubendste Art herunterzuspielen, indem sie aus dem falschen BERENIS-Sondernewsletter zitieren.
Sind manche Wissenschaftler so blöd oder wollen sie uns nur für dumm verkaufen? Anhand des letzten BERENIS-Newsletters vom September 2024 und des im Oktober erschienen dritten Jahresberichts des Projektkonsortiums SWISSNIS (5G-Wanderer) muss man sich diese Frage schon ganz ernsthaft stellen.
Die nächste Generalversammlung des Vereins Gigaherz.ch findet am Samstag 15. Februar 2025 im Josefsaal unmittelbar neben der Martinskirche in Olten statt.
Die Idee des Monats – Der selbstfahrende Kinderwagen.
Ein Bericht vom 27.Oktober 2024
Aus aktuellem Anlass – weil die Freiburger Justitz heute erneut vor dem Zusammenbruch der Rechtsstaatlichkeit steht – erinnert sich Hansueli Jakob als ehemaliger Präsident von Gigaherz mit Schmunzeln an die grotesken Ereignisse im deutschsprachigen Teil des Kantons Freiburg von Januar bis April 2008. Was da vor gut 16 Jahren ablief und heute noch Stoff für eine abendfüllende Cabaret-Nummer bietet, war damals für die Betroffenen allerdings weniger lustig.
Laut Bundesgerichtsentscheiden 1C_506/2023 vom 23.April 2024 und 1C_414/2022 vom 29.August 2024 müssen an landesweit rund 2500 Standorten von Mobilfunk-Sendeantennen nachträgliche Baugesuche eingereicht werden. Die von Gemeinden im Auftrag der kantonalen Umweltämter und der kantonalen Baudirektionen ohne Anhörung der Anwohnerschaft erteilten Bagatellbewilligungen zum Antennentausch sowie zur nachträglichen Aufschaltung des sogenannten Korrekturfaktors sind zu Unrecht erteilt worden.
Nachdem offensichtlich einige Bundesrichter begriffen haben, dass bei der nachträglichen Aufschaltung des ominösen Korrekturfaktors bei adaptiven 5G-Sende-antennen auch sie zu den Beschissenen gehören, erfolgt jetzt bereits das dritte Bundesgerichtsurteil in dieser Sache. Deutlicher könnte es kaum sein.
Am 6. September rieben sich viele Hörerinnen und Hörer erstaunt die Augen, respektive die Ohren, ob dem was da aus dem Lautsprecher tönte: Totale Entwarnung – Handystrahlung erzeuge weder Hirntumore noch andere Krebsarten – dies als Ergebnis einer Üersichtsstudie, durchgeführt von der WHO.
Es gebe wohl vereinzelte Studien, die auf ein solches Risiko hinwiesen, aber diese würden allesamt methodische Mängel aufweisen.