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Hans-U. Jakob

Von Hans-U. Jakob

Die Aargauer sind die Besten

Wenn es um die Verharmlosung der Intensität von nichtionisierender Strahlung, respektive um die Verharmlosung hochfrequenter elektromagnetischer Felder (HF-EMF) sprich Mobilfunkstrahlung geht, war das Aargauer Amt für Umwelt landesweit bisher immer unter den Besten einzureihen. So auch wieder im Informationsbulletin kantonaler Verwaltungseinheiten Nr.30 «UMWELT AARGAU» vom Januar 2025

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1C_307/2023: Leit- oder Skandalurteil?

Am 10. Januar jubelt Schweizer Radio und Fernsehen sowie die etablierte Tagespresse: «Bundesgericht entscheidet zu Gunsten von adaptiven 5G-Antennen!» Das Bundesgericht habe in einem Leiturteil festgelegt, dass adaptive 5G-Antennen nicht gefährlicher seien, als normale Sendeantennen.

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Rösti wird ungeniessbar

Die Anweisung zu einem Volksbeschiss der alles bisherige weit in den Schatten stellt, erreichte alle involvierten Behörden mit einer e-mail aus dem Bundesamt für Umwelt und dem Departement Rösti am Montagabend, 13.Januar 2025 um 17.43Uhr.

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Realitätsfernes Bundesgericht

Ein neues Bundesgerichtsurteil mit der Nummer 1C_307/2023 zum Korrekturfaktor sorgt für Aufsehen. Die Mobilfunkbetreiber hoffen auf schnellere Verfahren, vergessen dabei aber, dass sie gemäss einem anderen, weiterhin gültigen  Bundesgerichtsentscheid zuerst die Strahlung in den nachträglichen Baugesuchen deklarieren müssen.

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Die Story vom Korrekturfaktor

In 4 Bildern soll hier versucht werden, die verfahrene, langfädige, nicht ganz einfache Geschichte so zu erklären dass auch Otto und Ottilia Normalbürger daraus klug werden können.

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Silvester 2024

Es ist höchste Zeit auf das Jahr zurückzuschauen. Praktisch jeden Monat erfolgte ein Donnerschlag. Ein Blick in den Rückspiegel, zusammengestellt von Hansueli Jakob

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Ich zünde eine Kerze an

Ich zünde eine Kerze an
und knüpf ein wenig Hoffnung dran.
Ein Weihnachtsgedicht von Eva Weber
passend zum 24. Dezember 2024

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Totale Ignoranz am Bundesgericht

Gründe für eine mündliche Verhandlung (persönliche Anhörung von EMF-erkrankten Personen) gebe es nicht, beginnende Krebserkrankung sei nicht gesundheitsschädigend, das Leid erkrankter Personen genüge nicht, den Bau von weiteren Mobilfunk-Sendeanlagen zu verbieten und eine Überwachung der Sendeparameter von Mobilfunksendern in Echtzeit sei nicht erforderlich. All dieser Unfug steht im Bundesgerichtsurteil 1C_459/2023 vom 12.August 2024

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