Belo Horizonte – kein schöner Horizont für die Mobilfunkbetreiber
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von Hans-U. Jakob, 2.10.2011
Belo Horizonte ist die fünftgrösste Stadt Brasiliens mit 2.4 Millionen Einwohnern bestehend aus den 9 Bezirken Pampulha. Western, Center Saouthern (Centro Sul), Northwestern, Barreiro, Northeastern, Venda Nova, Eastern und Northern.
In den 9 Bezirken wurden von 1996 bis 2006 insgesamt 856 Mobilfunkantennen (Basisstationen) errichtet.
Im Centro Sul lag die Anzahl Krebstote in der untersuchtenZeitspanne bei 5.83 je 1000 (lebende) Einwohner und im Bezirk Barreiro 2.05 je 1000 Einwohner. Ersteres liegt demnach 2.8mal höher als im Gebiet mit der geringsten Antennendichte.
Noch nie wurde der Zusammenhang von Krebs und Mobilfunk-Senderdichte so eindrücklich nachgewiesen.
Niemand kann von dieser Millionenstadt behaupten, die Anzahl Probanden sei zu gering gewesen und es handle sich um Zufallsergebnisse.
Die Zahlen stammen aus der Studie von Dr. Adilza C. Dode welche sich ihrerseits offizieller staatlicher brasilianischer Register bedient hat. Die Zahlen sind dermassen genau, weil sie immer pro 1000 lebende Einwohner erhoben wurden und nicht nur auf die Distanz zu den Mobilfunksendern. Eine automatische Ausdünnung mit zunehmender Distanz zu den Sendern, infolge grösseren Kreisdurchmessern, wie das bösartige Besserwisser behaupten, ist also ausgeschlossen.
Das Schweizerische Bundesgericht hat vorgesorgt
Wohl im Wissen darum, dass der Schwindel mit den so sicheren Schweizer Grenzwerten nach spätestens 10 Jahren flächendeckendem Mobilfunk auffliegen wird, hat das Bundesgericht bereits vorgesorgt. In mehreren neuen Urteilen ist zu lesen, dass ein Effekt erst als gesichert erachtet werden kann, wenn er einer streng wissenschaftlichen Beweisführung standhält, d.h. mehrfach unabhängig repliziert worden ist, ein plausibles Wirkungsmodell besteht und er nicht im Widerspruch zu anderen Forschungsergebnissen steht. /bundesrichter-mit-roehrenblick/
Das mit der wissenschaftlichen Beweisführung und unabhängigen Replikation ist nun mit der Belo-Horizonte-Studie erfüllt. Denn bereits in Urteil 1C_282/2008 vom 7. April 2009 wird die Naila-Krebsstudie von Dr. Eger als „den Kriterien der Wissenschaftlichkeit entsprechend“, anerkannt
Bleibt als Ausrede nur noch das fehlende Wirkungsmodell und der Widerspruch zu andern Forschungsergebnissen. Aber auch hier wackelt die Argumentation des Bundesgerichts ganz bedenklich. Denn an ihrer letzten Konferenz in Lyon (F) hat die internationale Krebsagentur IARC der WHO am 31.Mai 2011, Handystrahlung und andere Funkanwendungen fast einstimmig in die Stufe 2B eingestuft. Das heisst so viel, wie vorher unbedenklich, jetzt neu als möglich für Krebserzeugung. Zuvor wurden einigen, als Industriegeld-Empfänger bekannten Wissenschaftlern das Stimmrecht entzogen. /ausgebootet/
Das Bundesgericht windet sich weiter
Das Bundesamt für Umwelt könne nicht jede Studie sofort kommentieren, habe eine öffentliche Datenbank Elmar und die Entwicklung des wissenschaftlichen Kenntnisstandes und der Risikoabschätzung sei ein langsamer Prozess, der im Zeithorizont von Jahren und nicht von Tagen ablaufe. Der Rhythmus sei ausreichend. Urteil 1C_282/2008 vom 7. April 2009
Ferner: Eine Abwägung des öffentlichen Interesses an einer preiswerten Mobilfunkversorgung von hoher Qualität sei höher zu gewichten als noch nicht abschätzbare Risiken.
Wie lange will die betroffene Schweizer Bevölkerung solche Bundesrichter noch dulden?
Kann unter diesen Umständen die geplante Verdichtung des Schweizer Antennenwaldes um das 10-Fache, infolge der neuen Handygeneration 4G oder LTE-genannt, überhaupt noch durchgepeitscht werden? Sehen sie dazu nach unter /die-schweizer-luft-dem-meistbietenden/
Die Original-Studie von Dr. Adilza C. Dode über Belo Horizonte kann hier heruntergeladen werden:
http://www.emrsa.co.za/documents/brazilresearch.pdf (PDF, 17 Seiten, englisch, 12MB mit langer Ladezeit)
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