Bevölkerung darf erstmals über Grenzwerte bestimmen!
Der liechtensteinische Landtag hat am 16.9.09 dem Begehren der Wirtschaftsverbände, den Grenzwert für Mobilfunkstrahlung nicht auf 0.6V/m zu senken, sondern auf 6V/m zu belassen eine eindeutige Abfuhr erteilt.
Hans-U. Jakob, 18.9.09
Das Abstimmungsresultat lautete trotz dem von den Mobilfunkbetreibern auf die Landtagsabgeordneten losgelassenen Trommelfeuer von Falschinformationen immer noch 14 gegen 11
Da der Landtag die mit etwas über 2000 Unterschriften zu Stande gekommene Initiative der Wirtschaftsverbände bachab geschickt hat, muss nun gemäss liechtensteinischer Verfassung die Regierung innerhalb von 3 Monaten eine Volksabstimmung organisieren. /liechtenstein-bald-06vm-volksabstimmung/
Liechtenstein ist somit der erste souveräne Staat auf diesem Globus, in welchem die Bevölkerung etwas zu den Grenzwerten zu sagen hat.
Da man fürchtet, das Beispiel könnte weltweit Schule machen werden die Mobilfunkbetreiber dafür schätzungsweise ca. 5 Millionen Franken in die Abstimmungspropaganda buttern.
Eine Nase voll vom kommenden Unfug konnte man bereits im Zuge der Unterschriftensammlung und im Zuge der Abstimmung im Landtag nehmen.
Dabei musste man sich schon fragen, weshalb die liechtensteinischen Wirtschaftsführer den Unsinn, welchen ihnen die Mobilfunkbetreiber da auftischten einfach so unbesehen übernommen hatten und sich nicht besser informierten?
Wie kommt zum Beispiel ein Bankenverband und eine Treuhändervereinigung dazu, sich für eine Datenübertragung durch die Luft stark zu machen, wo sich jeder halbwegs begabte Hacker freien Zugriff verschaffen kann. Finanzminister Peer Steinbröck (D) lässt mit bestem Dank freundlich grüssen. Er kann es sich jetzt ersparen, die Kavallerie nach Liechtenstein zu schicken, so wie er es den Schweizer Banken versprochen hat.
Unwissenheit oder bewusstes Lügen?
Die Wirtschaftsführer scheinen nicht einmal zu wissen, dass das Land bereits mit Lichtleiterkabeln voll erschlossen ist, die völlig abhörsicher und erst noch 100mal schneller als der Mobilfunk sind. Tragische Figuren, die da noch von einem Untergang der liechtensteinischen Wirtschaft sprechen.
Ganz bewusst und mit voller Absicht wird von denjenigen gelogen, die behaupten, zur Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen, flächendeckenden und zukunftsorientierten Mobilfunkversorgung in Liechtenstein müssten bei einem Grenzwert von 0.6V/m im 23km langen und im Schnitt 6km breiten Land zusätzliche 150 Sendemasten aufgestellt werden. Solche Leute können offenbar nicht rechnen.
Sehr gut rechnen dagegen kann man beim Schweizer Telekom-Anbieter Sunreise, welcher zur Zeit von einer Versuchsanlage in Räfis (Schweiz) aus, das Ländle mit leistungsfähigen und zukunftsorientierten Mobilfunkdiensten zu versorgen, resp. zu verstrahlen versucht. Sehen Sie dazu unter /liechtenstein-erpressungsversuch-der-mobilfunkbetreiber-klaeglich-gescheitert/ und /liechtenstein-erpressungsversuche-gehen-weiter/ nach.
Sunrise kommt dabei in der Umgebung von Schaan und Vaduz gerade mal mit 0.15 bis 0.23V/m aus. Also, geht es doch!
Der Sunrise-Versuch beweist zudem, dass Liechtenstein eigentlich gar kein eigenes Mobilfunknetz benötigt. Denn die Versorgung resp. Verstrahlung von ennet der Schweizer Grenze genügt völlig, um die florierende Wirtschaft am Leben zu erhalten. Liechtenstein musste mit der Schweiz sogar ein Sonderabkommen schliessen, weil es die internationalen Normen betreffend den Feldstärken im grenzüberschreitenden Funkverkehr gar nicht einhalten kann. Das nur 5km breite Land dürfte nämlich dazu seine Mobilfunksender erst etwa 20km von der Grenze entfernt aufstellen. Das Problem wurde elegant gelöst, indem das Schweizerische Bundesamt für Kommunikation, Liechtenstein funktechnisch einfach zum 27. Kanton der Schweiz erklärte…
Das Schweizer Bundesamt für Kommunikation spielt bei der ganzen Mobilfunkdiskussion in Liechtenstein sowieso eine höchst dubiose Rolle. Diese ist in /ein-unbrauchbares-gefaelligkeitsgutachten/ eingehend beschrieben. Die Zahl der 150 zusätzlich benötigten Sendemaste stammt nämlich aus dem hier beschriebenen Gefälligkeitsgutachten, welches das BAKOM bereits im März 08 angefertigt hat und welches in der Folge von der Fachstelle nichtionisierende Strahlung von Gigaherz im Nov. 08 eindeutig widerlegt wurde. Gigaherz schrieb damals: Man müsse hier von einem unbrauchbaren Gefälligkeitsgutachten ausgehen, dessen Erstellung nach Schweizer Recht sogar strafbar sei. Der Verfasser dieses Dokumentes arbeitet unterdessen nicht mehr beim BAKOM. Interessant gewesen wären Auftraggeber und Rechnungsadresse für das BAKOM-Gutachten. Die erste Seite war leider abgedeckt………
Kommentare sind ausgeschaltet