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Bundesamt für Gesundheit schaltet auf Empfang

Das Bundesamt für Gesundheit schaltet auf Empfang

Hans-U. Jakob, 9.2.2003

Am Nachmittag des 5.Februar 03 fand in Bern im Bundesamt für Gesundheit erstmals ein informatives Treffen zwischen Geschädigten durch Hochspannungsleitungen und der Abteilung Strahlenschutz des Bundesamtes statt.
Der Abteilungsleiter Strahlenschutz Dr. phil. nat. Werner Zeller leitete die Anhörung persönlich. Ebenfalls waren 3 seiner wichtigsten Mitarbeiterinnen anwesend.

Da die Geschädigten zur Hälfte aus Französischsprechenden aus der Westschweiz bestanden, verlief die Diskussion streckenweise sehr temperamentvoll.
Ein Novum war die zweisprachig geführte Aussprache. Sowohl Deutschsprechende wie Französischsprechende gaben sich jede erdenkliche Mühe, dass auch die andere Sprachgruppe alles mitbekam. So wurde gegenseitig auf die Anwendung von Dialekten verzichtet. Es wurde sowohl im schönsten Schulfranzösisch wie auf Hochdeutsch diskutiert.

Einige Aussagen die sehr betroffen machten:

Bis jetzt wurde angenommen, dass ein Tumor im elektromagnetischen Feld bis zu 5mal schneller wächst. Frau P. aus S. konnte das aus eigener Erfahrung dementieren. Ihr Hirntumor explodierte im 50Hz-EM-Feld unmittelbar neben einer 400kV-Leitung förmlich. Dieser wuchs innert 3 Wochen von der Grösse einer Haselnuss auf die Grösse eines Hühnereis an. Also rund mit 500 statt 5 mal schnellerem Wachstum. Frau P. konnte dies mit den mitgebrachten Röntgenbildern sehr schön belegen.

Die Familie P. möchte jetzt ihr Einfamilienhaus verkaufen. Dieses will unterdessen aber niemand mehr. Kaufinteressenten wenden ihre Wagen jeweils bereits 100m vor dem Kaufobjekt, sobald sie die Leitung in Sichtweite bekommen.
Der Schweizerische Bundesrat beurteilt eine 2.5-fache Ueberschreitung der Grenzwerte als zumutbar und verweigert der Familie P. jegliche Entschädigung.

Im Gegensatz dazu erhält die Aargauische Jagdgesellschaft für entgangene Jagdfreuden eine jährliche Entschädigung von Fr. 30’000. Dies, weil die Hasenpopulation unter, sowie weit neben der Leitung, infolge der starken EM-Strahlung dezimiert wird.
Die Hasen wurden indessen nicht um ihre Meinung gefragt. Erschossen zu werden, wäre immerhin noch die humanere Todesart.

Ebenfalls tierisch geht es im Kanton Zug her. Das Haus der Bauernfamilie F. steht neben einer Hochspannungsleitung welche von 240 auf 400kV hochgerüstet wurde. Jetzt hält es dort niemand mehr lange aus.
Die Familie kann nur im etwas weiter entfernten Pferdestall schlafen. Ohne Heizung und auch im Winter. Der Jüngste der 6-köpfigen Familie ist jetzt 5 Jahre alt und hat noch nie in einer menschenwürdigen Wohnung gewohnt.
Nach 6-jährigem Kampf mit dem Amtsschimmel hat die Familie nun eine Ausnahmebewilligung erhalten, um am äussersten Ende ihres Heimwesens, am Waldrand, ein neues Haus zu bauen.
Die beteiligten Kraftwerke und der Kanton Zug, notabene der reichste der Schweiz, lehnen jegliche finanzielle Beteiligung ab, weil das Wohnen unter der Leitung angeblich zumutbar sei.
Um für den Neubau zu Geld zu kommen, hat die Familie F. ihr erst 20-jähriges Haus einem Interessenten zu verkaufen versucht, welcher dort ein Tierheim für Ferien- und Findeltiere betreiben möchte. Aber ohalätz!! Sowohl das Veterinäramt des Kantons Zug, wie der Kantonstierarzt Hörnlimann, wie der Tierschutzverein lehnen dieses Ansinnen kategorisch ab. In diesem Elektrosmog ein Tierheim zu führen, sei reinste Tierquälerei meinen sie.

Frau J.F. besitzt am Genfersee in schönster Aussichtslage am Steilhang ein Bijou von einen Eigenheim in Form eines historischen Gebäudes.
Nun hat man dort ebenfalls die Kapazität der Hochspannungsleitung, welche in 8m Distanz, unmittelbar vor den Fenstern von Frau J.F. verläuft, massiv erhöht. Frau J.F. kann da nicht mehr wohnen. Die gesundheitlichen Beschwerden werden unerträglich, sobald sie das Haus betritt. Sie hat das Glück, für Bekannte, welche etwa 100km entfernt wohnen, deren Eigenheim zu betreuen und da Unterkunft zu finden, wenn die Bekannten im Winterhalbjahr in Florida weilen. Sind diese wieder zurück, muss Frau J.F. auch hier wieder ausziehen. Aber wohin? Frau J.F. ist finanziell am Ende.
Letzten Sommer, nachdem sie in ihrem eigenen Haus fast wahnsinnig vor Schmerzen wurde und 3 Nächte nicht mehr geschlafen hatte, bat sie im Asylantenheim der nächsten Kleinstadt um ein Bett. Weil Sie Schweizerin ist, wurde sie da barsch abgewiesen und muss nun die Sommernächte auf Parkbänken und im Wald verbringen.

So etwas gibt’s!! Eine Riesenschande für eines der reichsten Länder der Erde.!

Solche Musterbeispiele mussten sich die Bundesamts-Leute gut 2 Stunden lang anhören.
Es ist anzunehmen, dass nun auch sie nicht mehr ganz so gut schlafen wie vor der Tagung. Die Leidensgeschichten wurden so vorgebracht, wie sie die Betroffenen erlebt haben.
Kraftwerksdirektoren und ihre Helfershefer in Behörden und Gerichten haben möglicherweise andere Varianten anzubieten.

Von den Geschädigten war auch der Leiter der Ombudsstelle und der Fachstelle nichtionisierende Strahlung der Schweizerischen Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener eingeladen worden, um einen gewissen Schutz zu bieten, falls die Diskussion allzusehr ins Technische oder Medizinische abgleiten sollte. Er musste denn auch prompt einige Male eingreifen und einige Daten zu Gunsten der Betroffenen korrigieren.
Durch Abwesenheit glänzten mit Ausnahme der Aerztinnen und Aerzte für Umweltschutz sämtliche Umweltorganisationen. Gesponsert zu werden durch Stromhändler und Mobilfunkbetreiber ist eben momentan finanziell hoch attraktiv.

Im Grossen und Ganzen verlief das Hearing jedoch erfreulich. Es handelte sich um eine Tagung, wie sie noch vor 2 Jahren völlig undenkbar gewesen wäre. Damals bezeichnete man alle an Elektrosmog Erkrankten kurzerhand als Psychopathen und Simulanten. Ein Stimmungsumschwung hat stattgefunden und das Bundesamt für Gesundheit zeigte sich tief betroffen und nahm etliche Vorwürfe, Wünsche und Anregungen entgegen.
Ob es etwas bringen wird, ist allerdings offen. Die politischen Vorgesetzten werden den guten Willen der BAG-Leute innert kürzester Zeit zu brechen wissen. Wer nicht spurt, wird befördert. Nicht nach oben, sondern hinaus!

Im Uebrigen wurden auch die Grenzwerte im 50Hz-Bereich diskutiert, die offensichtlich ebensowenig vor gesundheitlichen Folgen schützen, wie diejenigen im Mobilfunkbereich.
So wurden in der NIS-Verordnung des Bundesrates im Februar 2000 Grenzwerte von 1000 Nanotesla aufgenommen, obschon seit 1993 ein BUWAL-Katalog mit wisssenschaftlichen Arbeiten existiert, welcher das Risiko für Hirntumore und Leukämie bei Kindern bereits bei 300 Nanotesla, also um das 4-fache erhöht, nachweist. Und das allgemeine Krebsrisiko ist für Kinder und Erwachsene bereits ab 200 Nanotesla um das 2-fache höher. (BUWAL 214/1993)

1 Tesla = 1000 Millitesla
1 Millitesla = 1000 Mikrotesla
1 Mikrotesla = 1000 Nanotesla

Interne Links:

Hilfeschrei einer jungen Bauernfamilie (unter Aufrufe und Aktionen)

Tragödie unter Hochspannungsleitung (älterer Beitrag, aus dem Archiv)

Von Hans-U. Jakob

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