Bundesgericht nimmt den Notausgang
Nach einem Beinahe-Crasch mit der milliardenschweren Mobilfunkindustrie zog es das Bundesgericht vor, sich durch den Notausgang abzusetzen, statt zu urteilen.
Ein Kommentar von Hans-U. Jakob zum Bundesgerichtsurteil 2C_495/2009 vom 12. Januar 2010
Zur Debatte standen am 12. Januar in Lausanne, ob am Schweizer Fernsehen Falschmeldungen des folgenden Kalibers ungestraft und unwiderrufen abgesetzt werden dürfen,
Das Handy am Ohr ist gefährlich, Das zumindest behaupteten 2 viel beachtete Studien der Universität Wien. Nun kam ans Licht: Die Labordaten waren reihenweise gefälscht, die Warnungen also voreilig. Dass Strahlungen aus dem Handy das Erbgut schädigen und so Krebs verursachen, war wissenschaftlicher Betrug. Doch Achtung: dass Strahlen für Viel-Telefonierer deshalb harmlos sind, beweist dieser Wissenschaftsskandal ebenso wenig.
Sicher noch nie in der Geschichte des schweizerischen Bundesgerichtes lagen die Fakten klarer auf dem Tisch als in diesem Fall.
Der Redaktion PULS, in deren Sendegefäss dieser Text am 12.Juni 08 ausgestrahlt wurde, war gemäss gesicherten Akten bereits 12 Stunden vor der Ausstrahlung klar, dass es sich hier eindeutig um eine von der Mobilfunkindustrie inszenierte Falschmeldung handelte und dass die Labordaten keineswegs gefälscht waren und ebenso wenig wissenschaftlicher Betrug vorlag.
Statt darüber zu urteilen:
Ob mit dieser Falschmeldung eine Konzessionsverletzung vorlag
Ob mit dieser Falschmeldung den Millionensponsoren am Schweizer Fernsehen ein „Gefallen“ erwiesen werden sollte.
Ob die Vorinstanz UBI Amtsmissbrauch und ungetreue Amtsführung nach Art. 312 und Art. 314 StgB begangen hat, indem diese versuchte, Beiträge unter 40Sekunden Dauer aus der Journalistischen Sorgfaltspflicht auszuklammern
darüber mochte das Bundesgericht gar nicht erst urteilen. Denn mit einer Verurteilung der Redaktion PULS des Schweizer Fernsehens, hätte das Schweizer Bundesgericht indirekt zugegeben, dass Mobilfunkstrahlung gentoxisch ist und Krebs verursachen kann, so wie es die 2 angeblich gefälschten Studien ursprünglich belegt hatten.
Ein solches Urteil hätte weltweit für Aufsehen gesorgt und die vom Bundesgericht bisher verfolgte äusserst mobilfunkfreundliche Haltung in ein völlig schiefes Licht gestellt.
Deshalb nahmen am 12. Januar 2010 die Bundesrichter Müller, Karlen und Zünd den Notausgang und erklärten die Organisation Gigaherz kurzerhand mit fadenscheiniger Begründung als gar nicht klagebereichtigt und wiesen deren Beschwerde ab.
Gigaherz fehle zur Sache die notwendige Nähe um davon betroffen zu sein
und
Eine Anerkennung des Bernischen Verwaltungsgerichtes als gemeinnützige Umweltorganisation genüge nicht um bis ans Bundesgericht gelangen zu können, dazu müsse eine Organisation zuerst vom Bundesrat berufen werden.
Die Frage sei erlaubt, wer als Gigaherz, die Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener ist denn vom Elektrosmog noch mehr betroffen und steht einer Falschmeldung solchen Kalibers noch näher?
Und glauben denn die Bundesrichter im Ernst daran, ein Bundesrat, welcher von den Mobilfunkbetreibern Konzessions- und Steuergelder in Milliardenhöhe bezieht, würde Gigaherz in den erlauchten Kreis der bundesrätlich anerkannten „braven“ Umweltorganisationen aufnehmen? In den Kreis der 5 Organisationen welche teilweise wiederum von den Mobilfunkern und Stromhändlern gesponsert werden? Wir können’s ja mal versuchen.
Das kann heiter werden
Mit diesem Urteil hat das Bundesgericht bestätigt, dass, was Mobilfunk betrifft, am Schweizer Fernsehen weiterhin schamlos gelogen werden darf. Es muss lediglich darauf geachtet werden, dass entsprechende Meldungen kürzer als 40 Sekunden sind. Und solche Meldungen dürfen weiterhin als redaktionelle Beiträge getarnt werden, auch wenn es sich dabei um Anweisungen von millionenschweren Sponsoren handelt.
Die lange Vorgeschichte und viele weiterführende Links zu diesem dunklen Kapitel Schweizerischer Fernsehgeschichte finden Sie unter: /luegen-am-schweizer-fernsehen-neu-auf-40-sekunden-limitiert/
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