Bundesgericht zitiert aus dem falschen BERENIS-Newsletter.
Seit 3 Jahren versuchen die Bundesrichter den oxidativen Zellstress auf haarsträubendste Art herunterzuspielen, indem sie aus dem falschen BERENIS-Sondernewsletter zitieren.
von Hansueli Jakob
Lanzenhäusern, 14. November 2024
In praktisch allen neueren Bundesgerichtsurteilen in welchen die Beschwerdeführenden mit dem Sondernewsletter der BERENIS, der offiziellen Beratergruppe des Bundesrates, mit Datum vom Januar 2021 argumentieren, das heisst mit den Studien zum oxidativen Stress, hervorgerufen durch die hochfrequente elektromagnetische Strahlung aus Mobilfunk-Sendeanlagen, ist die folgende höchstrichterliche Weisheit zu lesen:
Zitat: In Zell- und Tierstudien finden sich auch unterhalb der Grenzwerte relativ konsistente Einflüsse auf oxdidativen Stress und auf zelluläre Signalwege, wobei unklar ist, ob damit langfristig gesundheitliche Folgen verbunden sind. Ende Zitat
Diese haarsträubende Beurteilung, aus dem oxidativen Zellstress, also aus dem Anfangsstadium von Krebs lasse sich nicht ableiten, ob damit längerfristig gesehen, gesundheitsschädigende Wirkungen zu erwarten seien, haben wir von Gigaherz bis dato immer den Bundesrichtern angelastet. Etwa mit dem zynischen Kommentar: «Eigentlich hätten die 5 Koryphäen schon recht. Denn beginnender Krebs heisst längerfristig oft Tod. Und tote Menschen sind juristisch gesehen nicht krank, sondern einfach nur tot!
Bundesrichter zu Unrecht verdächtigt
Wie sich jetzt herausstellt, stammt das haarsträubende Zitat tatsächlich aus einem BERENIS-Sondernewsletter, aber wie wir kürzlich durch einen Zufall entdeckt haben, aus einem früheren, nämlich aus demjenigen vom Juli 2020. Siehe Bild unten.
Bild oben: Vortragsfolie des BAFU. Zufällig aufgefunden. Der vollständige BERENIS-Sondernewsletter vom Juli 2020 wurde unterdessen vom Netz entfernt.
Bereits im Januar 2021 korrigierte BERENIS ihre ursprüngliche Einschätzung gewaltig. Nach dem eingehenden Studium zahlreicher weiterer Forschungsarbeiten sah sie sich zu der Herausgabe eines weiteren alarmierenden Sonder-Newsletters mit folgender Schlussfolgerung veranlasst?
Zitat: Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF und NF-MF gibt. Dies beruht auf Beobachtungen bei einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosierungen (SAR oder Feldstärken), auch im Bereich der Anlagegrenzwerte. Ende Zitat.
Von dieser Korrektur wollen die Bundesrichter offensichtlich nichts wissen. Sie schreiben immer noch brav aus dem alten Sondernewsletter vom Juli 2020 ab. Dieser passt ihnen halt besser in ihr Abschmetterungskonzept. Dabei können sie sich auch auf die Gutachten des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) verlassen. Dort tönt es nämlich exakt gleich.
Der BERENIS-Sondernewsletter vom Juli 2020 wurde unterdessen vom Netz entfernt, während derjenige vom Januar 2021, also der alarmierende, immer noch verfügbar ist. Hat der mit der Löschung Beauftragte etwa die beiden Newsletter verwechselt und den falschen gelöscht? Es sieht schon verdächtig danach aus.
Zum Verständnis dieser Vorgänge ist unbedingt folgendes Fachwissen unabdingbar:
Der Anlagegrenzwert für Mobilfunk-Sendeanlagen beträgt an Orten empfindlicher Nutzung je nach verwendeter Funkfrequenz, 4 oder 6V/m. (Volt pro Meter) Da in der Schweiz meistens ein Frequenzgemisch vorhanden ist, gilt ein Anlagegrenzwert für gemischte Anlagen von 5V/m. Und der Bereich der Anlage-Grenzwerte liegt innerhalb der METAS-Messtoleranz von ±44%. Das heisst zwischen 2.8 und 7.2V/m ist alles möglich.
Für UKW- und DABplus- Radiosendeanlagen (unterhalb 400MHz) gilt ein Anlage-Grenzwert von 3V/m.
Orte empfindlicher Nutzung (OMEN) sind: Schlaf- und Wohnräume, Kinder- und Krankenzimmer sowie Innenraum-Arbeitsplätze. Das sind Orte für den Daueraufenthalt von Menschen.
Und was ist oxidativer Stress?
Zitat aus Wikipedia: Als oxidativen Stress bezeichnet man eine Stoffwechsellage, bei der es zu Schäden von Zellen oder deren Funktionen kommt. Dabei kann ein breites Spektrum an biologischen Funktionen betroffen sein. Verantwortlich hierfür ist ein Ungleichgewicht zwischen oxidativen und antioxidativen Prozessen.
Da sowohl oxidierende als auch reduzierende Substanzen (freie Radikale) zelleigene Strukturen angreifen können, ist eine Zelle normalerweise in der Lage, diese durch Neutralisation unschädlich zu machen. Dazu werden oxidierende bzw. reduzierende Stoffe produziert und bevorratet. Oxidativer Stress ist dementsprechend ein Ungleichgewicht zwischen oxidierenden und reduzierenden Stoffen, das die normalen Reparatur- und Entgiftungsfunktion der Zelle überfordert. In der Folge können alle zellulären und extrazellulären Makromoleküle geschädigt werden. Ende Zitat
Im Klartext: Wenn oxidativer Zellstress verstärkt auftritt, entstehen vermehrt Schäden an den Zellen. Also beginnender Krebs!
Auf Grund des BERENIS-Sondernewsletters vom Januar 2021 sind die Anlage-Grenzwerte, die bis anhin vom Bundesgericht als Vorsorgewerte gemäss USG gehandelt wurden, durch BERENIS neu als hochgradige Gefährdungswerte eingestuft worden. Was gar nicht mehr geduldet wird, ist die Mär von sogenannten ideellen, das heisst rein psychologischen Auswirkungen von Mobilfunksendern. Diese gehören fortan ins Kapitel Mobbing und Rufschädigung.
Beweismittel: BERENIS-Sondernewsletter vom Januar 2021, Schlussfolgerungen Seite 8.
Mobilfunkstrahlung ist nicht gesundheitsverträglich
Die von den Mobilfunkbetreibern und ihren Helfern in den Kantons- und Bundesgerichten notorisch erhobene Falsch-Behauptung, bei den in der Schweiz gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten bestehe keine Gefahr für die Gesundheit, wird auch nach 20 Jahren Mobilfunk nicht wahrer.
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