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Bundesrat wünscht starke Industriepräsenz im Forschungsprogramm NFP-57

 

Hans-U. Jakob, 29.6.07

Das nationale Forschungsprogramm „Nichtionisierende Strahlung – Umwelt und Gesundheit“ sollte ursprünglich unter Ausschluss der interessierten Industrie durchgeführt und deshalb ausschliesslich mit öffentlichen Geldern finanziert werden.

So wollte es zumindest das von Nationalrätin Ursula Wyss am 13.12.2000 eingereichte Postulat (255) und die am 9.11.02 stattgefundene Anhörung von Betroffenen-Organisationen, interessierten Wissenschaftern und Bundesämtern.(546)

Dann wurde es wieder verdächtig ruhig um die beim Bundesrat eingeforderten 5 Millionen. Der Aufbau der Mobilfunknetze in der Schweiz durfte auf keinen Fall gestört werden.  Erst als die Unruhe in der Bevölkerung den Siedepunkt erreichte, entschloss sich der Bundesrat am 11.März 2005 die Forschungsgelder endlich zu bewilligen (890)   Dies schon damals unter Vorbehalten, die nichts Gutes erwarten liessen.

Den Auftrag, die Forschungsgelder zu verteilen, wurde dem Schweizer Nationalfonds, einer Forschungsstiftung mit Sitz in Bern, übertragen.  Einer Institution, die auf das Thema „Elektrosmog“ sei jeher höchst gereizt reagierte.(808)  Betroffenen-Organisationen hatten fortan denn auch nichts mehr zu vermelden und Elektrosmog-Betroffene und Erkrankte erst recht nicht mehr.

Im Nationalfonds liess man sich dann wiederum volle 2 Jahre Zeit um die „richtigen“ Wissenschafter und die „richtigen“ Themen zu evaluieren.   Denn vor der Fertigstellung der UMTS-Netze durfte auf keinen Fall etwas passieren.(1088)

Das Fass lief über, als der Nationalfonds Ende Februar 2007 die 11 aus 36 eingereichten Vorschlägen ausgesuchten Forschungsprogramme  bekanntgab.  Diese könnte man teilweise noch akzeptieren.  Völlig indiskutabel und unakzeptierbar dagegen ist die Leitungsgruppe, welche diese Projekte überwacht und sich vorbehält, den Schlussbericht selbst zu redigieren.

5 der 8 Führungsmitglieder müssen auf Grund ihrer bisherigen Forschungstätigkeit als industrienah bezeichnet werden. (1126)  Und diese Leitungsgruppe gibt bereits heute bekannt, dass man Zitat“ Die vielfältigen Fragen nach dem gesundheitlichen Risiko nicht abschliessend werde beantworten können.“   Frage: „Wozu verbraten wir dann 5 Millionen an Steuergeldern?“

7 Jahre skandalöse Verschleppungstaktik.  Und jetzt, wo die Programme endlich gestartet werden könnten, schleicht sich die Industrie durch die Hintertüre wieder hinein.  Wie es scheint, voll mit dem Segen oder sogar mit dem Willen des Bundesrates.

Diese traurige Bilanz führte denn am 23.3.07 auch prompt zu einer Anfrage von Franziska Teuscher (Grünes Bündnis) im Nationalrat.  Ihre Fragen an den Bundesrat lauteten:

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Verflechtungen zwischen Mitgliedern der Leitungsgruppe und der Industrie?

2. Ist er nicht auch der Meinung, dass es für die Leitungsgruppe schwierig ist, unabhängig zu entscheiden, wenn fünf von acht Mitgliedern der Industrie nahe stehen?

3. Ist er bereit, sich beim Nationalfonds dafür einzusetzen, dass dieser ein öffentliches Register über die Interessensbindungen der Mitglieder der Leitungsgruppe erstellt?

4. Hätte der Nationalfonds aus Sicht des Bundesrats nicht die Erkenntnisse der Studie der Universität Bern bei der Zusammensetzung der Leitungsgruppe beachten müssen?

5. Wenn die Leitungsgruppe Vertreter umfasst, die der Industrie nahe stehen, hätte man dann nicht auch Vertreter mit einbeziehen sollen, welche dem Mobilfunk gegenüber kritisch eingestellt sind (wie beispielsweise Vertreter der österreichischen Ärztekammer), um eine ausgewogene Zusammensetzung der Leitungsgruppe zu gewährleisten

Anfrage 07.1041 Teuscher Franziska

Die Antwort des Bundesrates, ein wahres Meisterwerk an politischer und wissenschaftlicher Verschlagenheit, möchten wir unseren Lesern nicht vorenthalten.

Zusammenfassung: Grosso Modo wird die industrienahe Zusammensetzung der Leitungsgruppe zugegeben. (falls man Zeit genug hat, den Text 2 mal durchzulesen)

Der Kernsatz lautet: Insbesondere in stark technisch orientierten Forschungsbereichen sind solche Formen der Zusammenarbeit im Sinne des Wissens- und Technologietransfers von der Hochschule zur Industrie erwünscht. Siehe Antwort P1/2

Und auf eine Offenlegung (Führung eines Registers) mit Interessenbindung wird grosszügig verzichtet. Siehe Antwort P.3

Im Uebrigen gibt der Bundesrat Antworten auf Fragen, die Frau Teuscher gar nie gestellt hat.

Und auf die Frage, weshalb nicht auch mobilfunkkritische Wissenschafter in die Führungsgruppe berufen wurden, geht der Bundesrat erst gar nicht ein oder hält solche Leute offensichtlich als inkompetent.  Diese hätten ja dann Gelegenheit, in die vom Nationalfonds herausgegebenen Newsletter, Broschüren und Medienberichte Einsicht zu nehmen.

Eine Arroganz die kaum mehr zu übertreffen ist!  Siehe Antwort P.5

Und hier Antwort des Bundesrates vom 8.6.2007 im vollen Umfang

Der Bundesrat hat am 11. März 2005 den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) mit der Durchführung des Nationalen Forschungsprogramms „Nichtionisierende Strahlung: Umwelt und Gesundheit“ (NFP 57) beauftragt. Der geplante Programmabschluss ist auf Mitte 2010 vorgesehen.

Innerhalb des SNF trägt die Abteilung IV des Forschungsrates (Orientierte Forschung) die Gesamtverantwortung für diese Programme. Gemäss Forschungsverordnung ist ausschliesslich der SNF für die Nomination von NFP-Leitungsgruppen zuständig. Deren Mitglieder werden gemäss Bedarf für die jeweiligen Programme nach ihrer wissenschaftlichen Kompetenz ernannt.

Die Leitungsgruppe eines NFP trägt die Verantwortung für die Durchführung des Programms bezüglich wissenschaftlicher Qualität und Umsetzung. Sie ist ein kleines Gremium, das über die ganze Programmdauer vornehmlich strategisch tätig ist und für die nötige Kontinuität und Kohärenz der Entscheidungen sorgt. Für die Expertisierung von einzelnen Forschungsgesuchen stützt sie sich auf Gutachten meist ausländischer Fachexperten und Fachexpertinnen ab. Die abschliessende Genehmigung oder Ablehnung von Forschungsgesuchen erfolgt jedoch nicht durch die Leitungsgruppe, sondern auf deren begründeten Antrag durch die Abteilung IV und abschliessend – gestützt auf deren Entscheid – durch das Präsidium des Nationalen
Forschungsrates.



Vor diesem Hintergrund können die Fragen folgendermassen beantwortet werden:

1./2. Die Leitungsgruppe des NFP 57 besteht aus acht Fachpersonen mit international anerkannter wissenschaftlicher Kompetenz. Davon kommen sechs aus dem Ausland. Die Leitungsgruppe setzt sich aus einem Biologen, einem Sozialwissenschafter, zwei Medizinern, zwei Epidemiologen und zwei Ingenieurwissenschaftern zusammen. Ein Fachexperte aus dem Bereich der Ingenieurwissenschaften hat im Rahmen seiner bisherigen Forschungstätigkeit ein Projekt in Zusammenarbeit mit der Industrie durchgeführt. Drei weitere Leitungsgruppenmitglieder aus den Fachbereichen Epidemiologie und Ingenieurwissenschaften waren auf europäischer Ebene im Themenbereich der nicht ionisierenden Strahlung an gemischt finanzierten (öffentliche Hand/Industrie) Forschungsprogrammen beteiligt. Insbesondere in stark technisch orientierten Forschungsbereichen sind solche Formen der Zusammenarbeit im Sinne des Wissens- und Technologietransfers von der Hochschule zur Industrie erwünscht. Zusätzlich zu den acht Mitgliedern der Leitungsgruppe begleiten ein Delegierter des SNF-Forschungsrates sowie zwei Bundesbeobachter aus dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) das Programm. Im Übrigen entsprechen die 11 bewilligten Forschungsprojekte den Vorgaben des Ausführungsplanes zum NFP 57. Sie behandeln klassische, wissenschaftlich wichtige Themen und lassen keinen politischen Hintergrund oder „industriefreundliche Präferenzen“ erkennen.

3. Die Führung eines zusätzlichen öffentlichen Registers mit Interessensbindungen ergibt im Bereich der Wissenschaft keinen Sinn, da durch die bereits öffentlich zugänglichen Informationen, namentlich Publikationen und die in den Curricula dargelegten Karriereverläufe, eine ausreichende Transparenz geschaffen wird.

4. Die Studie der Universität Bern war dem SNF bekannt. Sie zeigt auf, dass im Bereich der nicht ionisierenden Strahlung Forschungsprojekte, die ausschliesslich von der Industrie finanziert werden, häufiger zu „industriefreundlichen“ Ergebnissen führen als solche, die teilweise oder ganz von der öffentlichen Hand gefördert werden. Eine solche Einflussnahme durch die Industrie ist im NFP 57 nicht möglich, da alle Projekte von der öffentlichen Hand finanziert werden. In einer Studie (Projekt PD Dr. Wolf) wird zwar die teure Apparatur von der Swisscom zur Verfügung gestellt, aber auch hier kann eine Einflussnahme auf das Studiendesign ausgeschlossen werden. Im Übrigen wird die Berner Forschungsgruppe, die die erwähnte Studie erarbeitet hat, auch im Rahmen des NFP 57 ein Projekt durchführen.

5. NFP-Leitungsgruppen sind Gremien, deren Mitglieder wie erwähnt ausschliesslich nach wissenschaftlichen Kompetenzen ausgewählt werden. Interessensgruppen und die breite Öffentlichkeit haben im Übrigen laufend die Möglichkeit, sich über Zwischen- und Schlussergebnisse von NFP-Forschungsprojekten mittels den von den einzelnen NFP herausgegebenen Newsletters, Broschüren, Medienberichten und im Rahmen von Veranstaltungen zu informieren.

Ende der Antwort des Bundesrates.

Auch Gigaherz ist nicht untätig geblieben und wandte sich bereits am 23.5.07 an die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat.  Das sind die Gremien, welche Im Auftrag der Bundesversammlung die Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Bundesrates, der Bundesverwaltung, der eidgenössischen Gerichte und anderer Träger von Bundesaufgaben ausüben.  Unser Antrag lautete:

Wir bitten die Geschäftsprüfungskommissionen den vom Bundesrat für obiges Forschungsprogramm bewilligten Kredit von 5 Millionen Franken zu blockieren bis folgende Kriterien erfüllt sind:

A) Neue Zusammensetzung der Leitungsgruppe

B) Neuverteilung der Forschungsgelder

C) Einbezug der Betroffenen-Organisationen in die Leitungsgruppe

D) Mitspracherecht der Betroffenen-Organisationen bei der Verteilung der Forschungsgelder

BEGRUENDUNG KURZFASSUNG

Das Forschungsprogramm droht zu entgleisen.

Es nimmt die Form einer PR-Aktion zu Gunsten der interessierten Industrie an und droht, die betroffenen und erkrankten elektrosensiblen Menschen der Lächerlichkeit und der Verfolgung preiszugeben.

Es wird bereits heute kommuniziert, dass man nichts finden werde und noch jahrelang weiterforschen müsse.

Die Zusammensetzung der Leitungsgruppe entspricht nicht den Leitlinien des Nationalfonds.  Sie ist völlig industrielastig.

Es werden Forschungen berücksichtigt, die mit nichtionisierender Strahlung nichts zu tun haben, dafür umso mehr mit Strategien für das Mobilfunk-Marketing.

Es wird bereits heute kommuniziert, dass die industrielastige Leitungsgruppe die Zusammenfassung der Studien selber redigieren und mit andern industrielastigen Gremien abstimmen werde.

Betroffene-Organisationen werden nicht einbezogen.

Wissenschafter, die dem Mobilfunk oder der Stromwirtschaft kritisch gegenüberstehen, wurden bewusst ausgeklammert.

Die Bevölkerung wird die so erworbenen “Erkenntnisse“ nie akzeptieren. Die 5 Millionen sind somit “zum Fenster hinaus geworfenes Geld“.

Darauf erfolgte eine 7-Seitige Detailbegründung, welche den Rahmen dieses Berichtes sprengen würde.

Das Sekretariat der Geschäftsprüfungskommission antwortete in neuer Rekordzeit bereits am 5.6.07:

Gemäss Artikel 158 Absatz Parlamentsgesetz (SR 171.10) können die GPKs im Bereich der Oberaufsicht Empfehlungen an die für ein Geschäft verantwortliche Behörde richten.

Hingegen erlaubt ihnen Artikel 26 Absatz 4 Parlamentsgesetz ausdrücklich nicht, Entscheide einer solchen Behörde aufzuheben oder zu ändern.  Aus diesem Grunde können die GPKs nicht auf Ihr Ersuchen eintreten.

Frage: Wozu tagen dann die Geschäftsprüfungskommissionen, wenn sie doch nichts ändern können?

Bewirkt hat die Fragerei von Frau Teuscher und von Gigaherz doch etwas.

Der Nationalfonds musste an seinem Hauptsitz in Bern, offensichtlich auf Befehl „von oben“ am 25.6 07 in seinem Plenarsaal für die aufgebrachten lokalen und landesweiten Betroffenen-Organisationen eine Orientierungsversammlung durchführen.  Die Presse wurde jedoch kurzerhand von der Teilnahme ausgeschlossen.

Hier wurde versucht, die Bedenken dieser Organisationen zu zerstreuen, was indessen als völlig misslungen bezeichnet werden muss. Denn gesagt wurde nichts anderes als das, was ohnehin schon in den Prospekten des NFP57 seit Monaten zu lesen war.

Die Veranstaltung fand, trotz des klimatisierten Raumes, eher in einem gereizten Klima statt.

Die Vortragenden der Bundesämter BAG und BAFU sowie des Nationalfonds wirkten eher unsicher und ängstlich.   Kein Wunder bei diesen Vorwürfen!

Im Wissen darum, dass die ersten Teilnehmer bereits um 17.30 auf dem Bahnhof sein mussten, wurde der Beginn der Veranstaltung erst auf 16.00Uhr angesetzt.  Und die Diskussionsrunde konnte glücklich auf 20 Minuten gekürzt werden, weil die offiziellen Redner stark überzogen.  So macht man das eben.

Was von Seiten des Präsidenten der Leitungsgruppe, Prof. Dr. Borbély ganz klar zum Ausdruck gebracht wurde, war, dass man unter keinen Umständen gewillt sei, an der Zusammensetzen der Leitungsgruppe und an der Verteilung der Forschungsgelder etwas zu ändern.   Es gebe keine anerkannten Wissenschafter, die nicht irgendwo in einem Zusammenhang zur Industrie stehen würden, sagte Borbély.   Was wohl heisst, dass man die mobilfunkkritischen Wissenschafter nicht als „anerkannt“ bezeichnen kann.

Bleibt uns als Betroffenen-Organisation also nur noch der strafrechtliche Weg offen?

Denn in den Statuten des Nationalfonds steht klar und deutlich:

Der Einsatz von Mitteln des SNF ist ausgeschlossen für Forschung, die unmittelbar kommerziellen Zwecken dient, sowie für die Aeuffnung anderer Fonds. Art.2 Abs.2

Ob hier eine Veruntreuung von Stiftungsgeldern vorliegt, muss jetzt wohl ein Gericht entscheiden.

Von Hans-U. Jakob

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