Bundesrichter mit Röhrenblick
Die Kläger gegen Mobilfunkantennen sind sich ja einiges gewohnt an Skandalurteilen unserer Richter. Was jetzt kommt stellt einen vorläufigen Höhepunkt dar. Geht es überhaupt noch schlimmer?
Von unserem Basler Korrespondenten, 7.5.08
Ein Paradebeispiel des eingeengten juristischen Röhrenblicks, alle Signale der gesundheitlichen Schädigung der Mikrowellenstrahlung und des menschlichen Anstandes missachtend, bildet das Urteil 1C_282/2008 vom 7. April 2009. Den Beschwerdeführenden eröffnet am 24.April 09
Wir wollen nicht das Bundesgericht als solches kritisieren. Jedoch die Herren Bundesrichter Féraud, Aemsiegger und Raselli. Diese haben mit einem einzigen Aufwasch eine lange Beschwerdereihe abgelehnt, dringende Fragen der Bürger nicht beantwortet und Thesen und Aussagen von Bundesbehörden, die eher dem eigenen Rechtfertigungsgedanken als der Logik entspringen, übernommen.
Das Qualitätssicherungssystem wurde gründlich analysiert und schöngeredet. Etliches auch bemängelt, nur gerade mal 376 Anlagen von über 10’128 seien getestet worden und die Bevölkerung habe keine absolute Sicherheit, dass die bewilligten Werte nicht überschritten würden.
Das Bundesgericht schreibt da das allermeiste den Erfindern des Systems ab, die auch noch gleich selber den Prüfbericht geliefert haben…..
Bei der Evaluation der Qualitätssicherungssysteme für Mobilfunksendeanlagen, so das Bundesgericht, wurde zwar festgestellt, dass bei einem Viertel der 376 geprüften Anlagen inkonsistente Daten festgestellt wurden und „nur“ 8% nicht bewilligungskonform betrieben wurden.
Hier findet das Bundesgericht mit inkonsistenten Daten einen neuen Fachausdruck in der Softwarewelt. Als inkonsistenten Stuhlgang bezeichnet beispielsweise der Arzt Verstopfung und Durchfall. Was bedeutet nun der Ausdruck inkonsistente Daten? Datenverstopfung oder Datendurchfall? Wenigstens stinkt‘s hier nicht. Höchstens zum Himmel.
Dann wird kräftig weiter abgeschrieben: Wie das BAFU in seiner Vernehmlassung überzeugend darlegt ist die Eigenverantwortung eine wesentliche Voraussetzung und unverzichtbar.
Das Fazit:…… weder der Evaluationsbericht noch die daran anknüpfende Kritik der Beschwerdeführer sollen ein Grund sein auf die Kontrolle durch bauliche Massnahmen (Hardware Kontrolle) zurückzukommen.
Die Bankrotterklärung:
Der Staat ist nicht fähig die Mobilfunkindustrie wirksam zu kontrollieren und den Schutz der Bevölkerung vor Mikrowellenstrahlung durchzusetzen. Das Bundesgericht findet lapidar: Die Eigenverantwortung der Mobilfunkbetreiber sei für das Funktionieren der QS-Systeme unabdingbar, denn der Staat könne unmöglich alle 10‘000 Basisstationen kontrollieren. Das ist eine Bankrotterklärung vor den Kräften der finanzstarken Industrie. Eine Eigenverantwortung sollte man einmal beim Verkehr einzuführen versuchen. Jeder Verkehrsteilnehmer meldet per Formular Ende Monat dem Strassenverkehrsamt wann und wo er wie viel und wie lange zu schnell gefahren ist. Oder wann und wo er mit wie viel Alkohol am Steuer gesessen hat.
Weitere Infos zum Qualitätssicherungssystem finden Sie unter:
/qualitaetssicherungssystem-endgueltig-geplatzt/ QS-System endgültig geplatzt
/neuer-skandal-bericht-zum-qs-system/ Neuer Skandalbericht zum QS-System
/kurzmitteilungen-aus-den-kantonen/ Kurzmitteilungen aus den Kantonen
Die Gesundheitlichen Schädigungen.
Ausführlich wurde von den Klägern dargelegt, dass das BAFU sich ihnen gegenüber schriftlich geäussert habe, dass man das Forschungsprogramm NFP 57 im Jahre 2010 abwarten wolle. Also keine Resultate vor 2011. Unabhängige Studien wie Naila, Salford et al. Bioinitiative und die Erkenntnisse des Dr. Hässig mit den Missgeburten im Stall Sturzenegger, verursacht durch die Orange Antenne, waren der Beschwerde beigelegt worden.
Das Bundesgericht dazu: Das BAFU könne nicht jede Studie sofort kommentieren, habe eine öffentliche Datenbank Elmar und die Entwicklung des wissenschaftlichen Kenntnisstandes und der Risikoabschätzung sei ein langsamer Prozess, der im Zeithorizont von Jahren und nicht von Tagen ablaufe. Der Rhythmus sei ausreichend.
Klar ausreichend für einen ungestörten Endausbau der Mobilfunknetze, hat das Bundesgericht anzufügen vergessen
Dann entscheidet das Bundesgericht weiter, Eine Abwägung des öffentlichen Interesses an einer preiswerten Mobilfunkversorgung von hoher Qualität sei höher zu gewichten als noch nicht abschätzbare Risiken.
Die von den Beschwerdeführenden eingereichten Beweisunterlagen, wie die Swisscom-Patentschrift zu WLAN und Bio-Initiative enthalte keinerlei neuen Erkenntnisse.
Von all den zu den Akten gegebenen Studien erfülle einzig die NAILA- und SALFORD-Studien die Kriterien der Wissenschaftlichkeit. Die Bio-Initiative dagegen liefere keine neuen Fakten.
Dann kommt wieder der blödsinnige Spruch, dass eine Studie nur dann anerkannt werde, wenn es dazu keine Gegenstudien mehr gebe. Bei den finanziellen Anreizen, welche die Mobilfunkbetreiber gegenwärtig charakterlich schwachen Wissenschaftlern anbieten, ein Ding der Unmöglichkeit. Sehen sie auch unter /es-gibt-keine-wissenschaftlich-gesicherten-effekte/ nach
Nicht fehlen darf wiederum die Bemerkung, dass die Anlagegrenzwerte sich nach technischen und betrieblichen Möglichkeiten und wirtschaftlicher Tragbarkeit zu richten habe und nicht nach bestimmten Verdachtsschwellen, sprich medizinischen Erkenntnissen.
Der Mietvertrag und die Baupläne im beschriebenen Verfahren, wurde von einer schwer dementen, über 90-jährigen Insassin eines Alters-Pflegeheims unterschrieben und deshalb von den Beschwerdeführern angefochten. Etliche Unterschriften fehlten sogar.
Dazu meint das Bundesgericht lediglich, es stehe den Beschwerdeführern nicht zu, die Frage der Zurechnungsfähigkeit der Standortgeberin zu thematisieren. Punkt.
Damit dürfte den Mobilfunkbetreibern für die Standortsuche ihrer Antennen der Weg über den Besuch von Demenzabteilungen in Alters-Pflegeheimen endgültig geöffnet worden sein!
Dieses bereits mehrfach praktizierte, unglaubliche Vorgehen wurde von Gigaherz schon öfters kritisiert, von einer breiten Mehrheit der (anständigen) Bevölkerung jedoch schlicht nicht für möglich gehalten. Mit dem vorliegenden skandalösen Bundesgerichtsentscheid, dürfte nun der Beweis für solche himmelschreiende Machenschaften erbracht worden sein.
Die Standortaquisiteure erscheinen mit einem Köfferchen voller Banknoten und: Tschau Sepp, hier unten rechts kannst Du für das grosszügige Geschenk unserer Firma quittieren. Und schon ist ein Mietvertrag für 15 Jahre unterschrieben.
Die Unterschrift der einwilligenden Person wurde also einer demenzkranken Pflegeheiminsassin „abgeluchst“. Zahlreiche Unterschriften fehlten gänzlich. Die Beschwerdeführer haben das von Anfang an beanstandet und mussten verwundert erleben wie die jeweiligen Instanzen reagierten.
Im Baudepartement BS überging man diesen Teil der Beschwerde.
Die Baurekurskommission meinte, es sei „formaljuristisch überspitzt“ diese Unterschriften nachträglich einzuholen.
Das Basler Appellationsgericht liess keine Zeugenbefragung zu und verlangte, dafür sei ein separates Gerichtsverfahren anzuheben.
Das Bundesgericht machte sich die Sache noch einfacher und machte in „Beweislastumkehr“. Die Beschwerdeführer hätten nirgends behauptet die Unterschriften seien per se nicht gültig oder unwirksam und ferner dazu nicht legitimiert, die Urteilsfähigkeit zu thematisieren.
Nun wie kann man fehlende Unterschriften als ungültig oder unwirksam nachweisen?
Wer kontrolliert dann überhaupt die Behörden und die Gerichte??
Das Bundesgericht hat folglich Folgendes entschieden:
Dass die Erkenntnisse der Mobilfunkbetreiberin Swisscom über Krebs und Erbsubstanzbrüche, die seit dem Jahre 2003 bekannt sind, ignoriert werden dürfen.
Dass die Menschen die näher als 400 Meter bei einem Mobilfunksender leben ein über 3 mal höheres Risiko für Krebs haben dürfen. (Naila Studie)
Dass schon bei kurzfristiger Exposition von 2 Stunden Albumin, Eiweissablagerungen im Hirn entstehen dürfen. Wieso soll das bei Menschen anders sein als bei den Tieren? (Salford- Studie)
Dass die Frage nicht beantwortet wird, wieso beim Bauer Sturzenegger die Kühe missgebildete Kälber mit Katarakt bereits bei 0.12 – 0,86 V/m zur Welt brachten und die Bewohner der OMEN in diesem Fall mit 5,9 V/m bestrahlt werden dürfen.
Dass die Liechtenstein-Grenzwertregelung von 0,6 V/m ja noch keine Resultate aufweise.
Dass Unterschriften nicht geprüft werden müssen, egal von welcher Instanz.
Jetzt wissen wir auch wieso die ELMAR Datenbank keine Tierstudien berücksichtig, denn dann müsste man ja handeln. Also abwarten bis wir dasselbe bei den Menschen in genügender Menge und statistisch signifikant vorfinden. Vielleicht sind dann halt ein paar schon verblödet oder tot.
Diese Frage stellt sich dem gewöhnlichen Bürger:
Wieso brauchen wir eigentlich ein Bundesgericht, dass die BAFU Thesen einfach abschreibt und deren Stellungnahmen als sakrosankt übernimmt. Den eigenen Denkapparat einzuschalten und die wirklichen Gefahren, die die Kläger beschreiben nicht einmal zu lesen und vielleicht zwei Minuten darüber nachzudenken im Stande ist? Was die Bundesrichter wohl machen werden, wenn die beschriebenen Schädigungen bei einer ihrer Familien auftauchen?
Die Kälberblindheit, in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift Saldo vom 29. April 2009, neu auch bei Bauer Weber beschrieben, grassiert offensichtlich bereits im Staatsapparat.
Solche Richter brauchen wir so wenig, wie das BAFU Leute, die nur ignorieren, juristisch und nicht nach medizinischen Punkten argumentieren und damit mitverantwortlich sind für eine Entwicklung die absehbar ist und sich im Tierversuch bestätigt hat. Neues zur Kälberblindheit unter /neues-von-der-kaelberblindheit/
Der gelackmeierte ist der Bürger der für seine Gesundheit kämpft und zahlt.
Die Mobilfunkbetreiber reiben sich solange die Hände, bis die Rechnung der vorsätzlichen Schädigung auf dem Tisch liegt (Swisscom Geständnis)
Gnade den Bürgern, die in einer strafrechtlich relevanten Gerichtssache an solche Richter gelangen.
Wir können nur aufdecken was passiert ist. Die eigenartigen Ansichten der Entscheidungsträger beschreiben und weiterkämpfen bis die ganze Sache so zum Himmel stinkt, dass es auch in Lausanne und Bern zu riechen ist.
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