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5G: Thurgauer Verwaltungsgericht deckt Urkundenfaelschung
Vor dem Gesetz sind Alle gleich. Ausgenommen wenn auf dem Aktendeckel „Mobilfunk“, oder etwa noch „5G“ steht. Dann gilt dieser Grundsatz nicht mehr. Ein weiteres Musterbeispiel dazu.
Vor dem Gesetz sind Alle gleich. Ausgenommen wenn auf dem Aktendeckel „Mobilfunk“, oder etwa noch „5G“ steht. Dann gilt dieser Grundsatz nicht mehr. Ein weiteres Musterbeispiel dazu.
Als nobles Weihnachtsgeschenk an die Schweizer Bevölkerung, legalisiert heute, am 17. Dezember 2021 der Bundesrat 2 kriminelle Tricks, um die Grenzwerte für die Strahlung aus Mobilfunk-Sendeanlagen verdeckt um das 3 bis 4-Fache zu erhöhen. Oh du fröhliche…..
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF und NF-MF gibt. Dies beruht auf Beobachtungen bei einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosierungen (SAR oder Feldstärken), auch im Bereich der Anlagegrenzwerte.
Um den Sondernewsletter von BERENIS, der offiziellen Beratergruppe des Bundesrates vom Januar 2021 verschwinden zu lassen, haben die Konzernanwälte der Mobilfunkbetreiber keine Mühen gescheut. Nachdem ihnen dies offensichtlich nicht gelungen ist, da die Schweizer Schutzorganisationen diesen rechtzeitig für alle Zeiten auf ihren eigenen Servern gesichert haben, bringen sie jetzt ihre Eierwerfer in Stellung.
Kann jetzt 5G-Strahlung endlich rechtskonform gemessen werden oder immer noch nicht? Wer die Räubergeschichten rund um die amtlichen Abnahmemessungen an neu erstellten Mobilfunk-Sendeanlagen kennt, muss zum Schluss kommen: Ganz sicher NICHT.
Das Baurekursgericht des Kantons Zürich scheint zu einer PR-Abteilung der Mobilfunkbetreiber verkommen zu sein. So liest sich wenigstens das jüngste Urteil zu einer Sammeleinsprache aus dem Zürcher Weinland.
Nachdem es das Baurekursgericht ZH zwecks Abschreckung weiterer Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer auch noch für notwendig erachtet hat, das Urteil in voller Länge ins Internet zu stellen, erachtet es Gigaherz.ch ebenfalls als notwendig, die Fakten, welche für einen Weiterzug an die nächste Instanz (Verwaltungsgericht ZH) sprechen, ebenfalls öffentlich zugänglich zu machen.
Am 28. September wollte die Konferenz der Kantonalen Bau,- Planungs- und Umweltdirektoren (BPUK) dem unterdessen entstandenen, mehrere hundertausend Franken teuren Gutachterkrieg um die Rechtmässigkeit von 5G-Baubewilligungen, ein Ende setzen. Die Ansichten unter den verschiedenen Kantonsvertreterinnen und Kantantonsvertretern gingen indessen soweit auseinander, dass kein Konsens gefunden werden konnte.
Was Swisscom und Co. kann, können wir schon lange. Nämlich Informationen an alle 2200 Schweizer Gemeinden verschicken. Diesmal in Form einer handlichen 16-Seitigen Broschüre im A5-Format.
„Voraussetzungen zum Betrieb adaptiver Antennen sind erfüllt“
Unter diesem Titel veröffentlichte das BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) am 19.August eine Pressemitteilung, die nicht unkommentiert bleiben und keinesfalls kritiklos hingenommen werden darf.
Die Geschichte einer Gesundheitswarnung die unter keinen Umständen wahr werden darf.