Tagesanzeiger und NZZ verbreiten „höheren technischen Blödsinn“
Mobilfunkstrahlung auf öffentlichen Plätzen und Trottoirs 1.5m über dem Asphalt zu messen und im TA und in der NZZ vom 26.9.06 als allgemein gültige Werte zu publizieren, kommt dem Straftatbestand der Falschbegutachtung gleich. Denn auf der Höhe der 5. Etage ist die Strahlungsintensität in den meisten Fällen 10 mal höher. Doch wo findet sich ein mutiger Staatsanwalt, welcher diese Schlitzohren in die Schranken weist?