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Tagesanzeiger und NZZ verbreiten „höheren technischen Blödsinn“

Mobilfunkstrahlung auf öffentlichen Plätzen und Trottoirs 1.5m über dem Asphalt zu messen und im TA und in der NZZ vom 26.9.06 als allgemein gültige Werte zu publizieren, kommt dem Straftatbestand der Falschbegutachtung gleich. Denn auf der Höhe der 5. Etage ist die Strahlungsintensität in den meisten Fällen 10 mal höher. Doch wo findet sich ein mutiger Staatsanwalt, welcher diese Schlitzohren in die Schranken weist?

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Pressemitteilung der IG-UHWM

Da wo die Schweiz am schönsten ist, wollen die Bernischen Kraftwerke AG ihre Hochspannungsleitung von Wattenwil nach Mühleberg ganz massiv verstärken.

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Terre des Hommes auf Abwegen

    Bild: Prof.Dr. Leif Salford, Lund Universität SE Bild links: Schnitt durch ein Rattenhirn aus einer elektromagnetisch unverseuchten UmgebungBild rechts: Nach der Strahlendosis die 2 Stunden Handy-telefonieren entspricht, hat sich die Blut-Hirnschranke geöffnet und giftige Eiweissverbindungen sind ins Gehirn eingedrungen. Die Giftstoffe bleiben dort liegen, das Gehirn kennt keine Selbstheilung. Es wird deshalb von Wissenschaftern der Mobilfunkkritiker befürchtet, dass bis in 10 Jahren die ersten 35-Jährigen an Alzheimer erkranken…

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Die Benevento Resolution

Die Internationale Kommission für Elektromagnetische Sicherheit (ICEMS) führte am 22., 23. und 24. Februar 2006 eine internationale Konferenz mit dem Titel „Der EMF-Vorsorge-Ansatz: Wissenschaftlichkeit, Gesetzgebung und Umsetzung“ durch. Gastgeberin war die Stadt Benevento, Italien. Die an der Konferenz teilnehmenden Wissenschafter billigten die Catania Resolution und beschlossen deren Erweiterung.

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Die Catania Resolution

Neue wissenschaftliche Beschlüsse an der Internationalen Konferenz „Stand der Forschung bezüglich elektromagnetischer Felder – wissenschaftliche und rechtliche Probleme“.

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Pseudofortschritt bei der Basler Sanität

Basel plustert sich mit Handy-Ortung auf – in der Medienmitteilung vom 26.9.2006 der Schweiz aktuell steht: Als erste Einsatzzentrale der Schweiz und ganz KONTINENTALEUROPA, verfügt die Sanität des Kantons Basel-Stadt über eine Software zur Handy-Ortung.

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Totale Blamage für UMTS Schleichwerbung bei Benissimo

Beim öffentlich-rechtlichen Schweizer Fernsehen ist gemäss den Konzessionsbestimmungen jede Schleichwerbung für Konsumgüter ausserhalb der speziellen Werbeminuten untersagt.
Trotz der von uns schriftlich angekündigter Konzessionsbeschwerde, sah sich die Redaktion Benissmo am Samstag den 14.10.06 bemüssigt, die 5 Besitzer der in der Ziehungstrommel befindlichen Kugeln für den Millionengewinn, in ihren Wohnungen aufzusuchen und deren Reaktionen per UMTS-Bildtelefon auf die TV-Bildschirme zu übermitteln.

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Wer bezahlt, bestimmt die Studienresultate

Diese alte Weisheit verbreitete sda bereits am 22.9.06 an alle namhaften Redaktionen von Schweizer Zeitungen. Nur, dass diese Meldung die wenigsten übernahmen oder gar abdruckten. Was nicht sein darf, das gibt es auch nicht! Zumindest nicht in der braven Schweiz.

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