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5G: Wenn Gemeinden die Annahme einer Anzeige verweigern
Was ist zu tun, wenn nach der Einreichung einer Baurechtlichen Anzeige wegen Bauen ohne Baubewilligung die Bauverwaltung der Gemeinde nicht tätig werden will?
Was ist zu tun, wenn nach der Einreichung einer Baurechtlichen Anzeige wegen Bauen ohne Baubewilligung die Bauverwaltung der Gemeinde nicht tätig werden will?
Su richiesta di Gigaherz, questa azione è già in pieno svolgimento, ma dobbiamo ammettere che spesso si incontra con grande confusione e impotenza. Forniamo quindi un esempio di lettera a coloro che vogliono garantire l’ordine pubblico nella loro comunità di residenza.
A la demande de Gigaherz, cette action bat déjà son plein, mais nous devons admettre qu’elle se heurte souvent à une grande confusion et impuissance. Nous fournissons donc une lettre type à ceux qui veulent assurer l’ordre public dans leur communauté de résidence.
Am 17. April verschickte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) im Auftrag des Departementes Umwelt-Verkehr-Energie (UVEK) von Bundesrätin Simonetta Sommaruga ein 7-seitiges Informationsschreiben mit ziemlich explosivem Inhalt unter dem Titel «Mobilfunk und Strahlung – Aufbau der 5G-Netze in der Schweiz» an alle Kantonsregierungen.
Auf die Aufforderung von Gigaherz hin, ist die Aktion „5G herunter von den Masten“ bereits voll am Laufen, stösst aber, wie wir feststellen müssen, vielfach auf grosse Verwirrung bis Ratlosigkeit.Wir stellen deshalb hier denjenigen, die in ihrer Wohngemeinde für Recht und Ordnung sorgen wollen, einen Musterbrief zur Verfügung.
Am 17. April, 4 Tage vor Ostern genehmigte der Bundesrat noch rasch eine klitzekleine Änderung der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV). Handyverrückte Journalisten jubelten: «Bundesrat macht den Weg frei für 5G!»
Kritische Fachleute haben jedoch eher Grund zum Jubeln als Journalisten, welchen offensichtlich jegliche Fach- und Sachkenntnisse fehlen. Denn die Maus die da der Berg geboren hat, macht alles andere als den Weg frei.
Am Freitag, den 12. April hat das Bundesamt für Kommunikation unverhofft seine Senderkarte mit den Standorten von bereits in Betrieb stehenden, zusätzlich auf 5G hochgerüsteten Sendeanlagen modifiziert. Es handelt sich dabei um ca. 400 illegale Hochrüstungen die wohl unter der Komplizenschaft kantonaler Umweltämter zu Stande gekommen sein mögen, von welcher aber die für Baubewilligungen zuständigen Gemeindeverwaltungen in den allermeisten Fällen noch gar nichts wissen.
Als zweiter Kanton der Schweiz hat gestern Abend nach dem Kanton Waadt auch der Grosse Rat (Kantonsparlament) des Kantons Genf die Notbremse gezogen und den Bau von 5G-Antennen bis auf Weiteres verboten.
Als erster Kanton der Schweiz hat der Kanton Wadt einen sofortigen Baustopp für 5G-Antennen verfügt. Weitere dürften folgen.
Aufruf: Die meisten der bereits erstellten 5G-Antennen sind illegal und können möglicherweise auf einfache Weise wieder entfernt werden.