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Hallo Bundesrat, Ihr habt ein Problem
Genauer ausgedrückt, ein Riesenproblem mit den Interessenkonflikten bei der Bewertung der Gefahren durch nichtionisierende Strahlung. (Elektrosmog)
Genauer ausgedrückt, ein Riesenproblem mit den Interessenkonflikten bei der Bewertung der Gefahren durch nichtionisierende Strahlung. (Elektrosmog)
Im Kanton Schwyz lief 2016 nur noch jede Dritte (36%) der vom Kanton in einer unangemeldeten Messkampagne überprüften Mobilfunkanlagen ausserhalb der bewilligten Parameter. Welch ein Fortschritt gegenüber 2015. Damals war es jede Zweite.
Ein weiterer klarer Beweis, dass das von den kantonalen Umweltämtern in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt und den Mobilfunkbetreibern erfundene, sogenannte softwareseitige Qualitätssicherungssystem nur in der Fantasie der Erfinder vorhanden ist.
Ungeborene, Säuglinge, Kinder und Jugendliche durchlaufen beim Erwachsenwerden viele Entwicklungs- und Wachstumsphasen, die sie besonders empfindlich und verletzbar machen, auch gegenüber technischen Umwelteinflüssen [1]. Sie sind auch von möglichen Spätfolgen der Mobilfunkstrahlung am stärksten betroffen.
Das Digitalisieren des Swisscom-Kabelnetzes, welches zur Zeit im Gange ist, führt zu zahlreichen aufgeregten Anfragen an unsere NIS-Fachstelle.
Schuld an der Verwirrung sind die Swisscom-Verkäufer und die Vertreter anderer Telefongesellschaften, die ihre Abonnenten falsch informieren. Ob absichtlich oder mangels besserer Kenntnisse bleibe dahingestellt.
Einladung an unsere Mitglieder, Gönnerinnen und Gönner
zur ordentlichen Generalversammlung des Betriebsjahres 2016
Samstag, 11. März 2017, in Thalwil ZH
Um es vorweg zu nehmen, das erfreulichste Ereignis des letzten Quartals 2016 war wohl die Abstimmung vom 8. Dezember im Ständerat. Mit 20 zu 19 Stimmen lehnte es der Rat ab, die Strahlungsgrenzwerte für Mobilfunkantennen den Wünschen der Mobilfunkkonzerne anzupassen, das heisst, zu lockern.
Damit ist das Thema vorerst einmal vom Tisch.
Erwerbsloser Invaliden-Rentner soll wegen seinem privaten Demonstratiönchen gegen den Bau eines Sendemastes 1800 Franken Strafgebühr bezahlen oder 10 Tage ins Gefängnis.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern gewichtet das Interesse an einem ungeschmälerten Spielvergnügen der Bahnpassagiere höher als die ungeschmälerte Erhaltung des Naturschutzgebietes BLN 1314 (Auenlandschaft entlang der Aare)
Ein kurzer Rückblick auf das vergangene Jahr
von Hans-U. Jakob, Präsident von Gigaherz.ch
am 31.Dezember 2016
Es ist besser ein Licht anzuzünden, als über die Dunkelheit zu fluchen. (Neil Cherry neuseeländischer Elektrosmog-Forscher)