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5G: Neues Skandalurteil aus Lausanne
Die Messprotokolle von amtlich verfügten Strahlungsmessungen an Orten empfindlicher Nutzung (Abnahmemessungen) bei neu erstellten Mobilfunk-Sendeanlagen bleiben weiterhin Geheimsache. Die Mobilfunkbetreiber dürfen aus den Messberichten weiterhin Seiten entfernen und Schwärzungen anbringen, damit die interessierte Öffentlichkeit nie erfährt, wie die extra dafür akkreditierten und zertifizierten Messtechniker zu ihren guten Resultaten gekommen sind.