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5G: Neues Skandalurteil aus Lausanne

Die Messprotokolle von amtlich verfügten Strahlungsmessungen an Orten empfindlicher Nutzung (Abnahmemessungen)  bei neu erstellten Mobilfunk-Sendeanlagen bleiben weiterhin Geheimsache. Die Mobilfunkbetreiber dürfen  aus den Messberichten weiterhin Seiten entfernen und Schwärzungen anbringen, damit die interessierte Öffentlichkeit nie erfährt, wie die extra dafür akkreditierten und zertifizierten  Messtechniker zu ihren guten Resultaten gekommen sind.

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5G: Die Bombe ist geplatzt

Letzten Freitag, 25. August wurde das Urteil 100.2021.300U des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern den Parteien eröffnet. Im Kanton Bern sind mindestens 200 Baubewilligungen für das nachträgliche Hochfahren bestehender Mobilfunk-Sendeanlagen auf den adaptiven Betrieb, das heisst von 5G-light auf das weitaus leistungsstärkere adaptive 5G, lediglich mittels Bagatellbewilligung, zu Unrecht erteilt worden.

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5G: Ueberforderte Baubewilligungsbehörden

Es ist landesweit das erste mal, dass eine Baubewilligungsbehörde dermassen offen und ehrlich zugibt, von Funktechnik und deren Grenzwerten keine Ahnung zu haben. Alle andern Behörden tun nur so als ob und schreiben dann einfach ein paar ihnen brauchbar scheinende Sätze aus dem Argumentarium der Swisscom ab. Meistens jedoch die falschen. Was übrigens durch alle Instanzen hindurch, bis und mit Bundesgericht zu beobachten ist.

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5G: Die Botschafter des Schreckens

Voraussichtlich am 4. September befasst sich die Kommission Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) erneut mit der Motion 20.3237 Wasserfallen, welche eine Lockerung der Strahlungsgrenzwerte von Mobilfunk-Sendeantennen von 5 auf 20V/m (Volt pro Meter) vorsah. Die Motion wurde vom Ständerat in dem Sinn abgeändert, dass der Bundesrat jetzt alles unternehmen solle um dem wunderbaren 5G endlich zum Durchbruch zu verhelfen, ausser der Lockerung des Grenzwertes.

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5G: Wahlkampfschlager Funkloch

Katja Christ, Nationalrätin der Grünliberalen Partei (GLP) fordert mit ihrem Postulat 23.3764 den Bundesrat auf, die letzten Funklöcher in der Schweiz endlich zum Verschwinden zu bringen. Und wo sich ein solches Funkloch angeblich befinden soll, schiebt sie auch gleich noch nach. Nämlich an Ihrem Wohnort in Riehen BS.

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5G: Blitzlichter im Sommer 2023

Unter dem Einfuiss nichtionisierender Strahlung (sprich Funkstrahlung) würden sich die Hirnströme leicht verändern. Das geben sogar die Mobilfunkbetreiber zu.
In den hier beschriebenen Beispielen dürfte bei den Digitalisierern die Veränderung der Hirnströme allerdings schwerwiegender gewesen sein.

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5G: Strahlungsgrenzwerte bleiben wie sie sind

Der Ständerat hat heute Vormittag um 11.30Uhr dem Antrag der vorberatenden Kommission oppositionslos zugestimmt, die abgeänderte Motion Wasserfallen (20.3237) zur erneuten Beratung an den Ständerat zurückzuschicken.

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5G: Wasserfallen zum Dritten

Voraussichtlich wird am kommenden Dienstag-Vormittag 13.Juni im Ständerat als dreizehntes von 23 Geschäften die Motion 20.3237 von Nationalrat Wsserfallen erneut zur Abstimmung gelangen. Gefordert wird darin, allerdings gut versteckt, nichts weniger als die Lockerung des Strahlungsgrenzwertes für Mobilfunk-Sendeanlagen von 5 auf 20V/m (Volt pro Meter). Die Debatte kann auf www.parlament.ch live mitverfolgt werden. Man darf gespannt sein, ob sich für das dritte derartige Ereignis unsere Volksvertreterinnen und Vertreter diesmal fachkundig gemacht haben, oder ob das Ganze wiederum zu einer Cabaret-Vorstellung verkommt?

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Bschiisse u chääre im Kanton Bärn

Man glaubt es kaum, zu welch grotesken Spielchen sich die Kantonsbehörden hergeben. Bei drei neu ausgeschriebenen Antennenprojekten in Langenthal verlangt die Fachbehörde des Kantons überraschenderweise keine Abnahmemessungen mehr an OMEN, bei denen die rechnerische Prognose über 4 V/m liegt – also im Widerspruch zu den bisherigen eidgenössischen Regeln.

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5G: Wasserfallens Wasserfall rauscht wieder

Die Behandlung der von Nationalrat Christian Wasserfallen (FDP BE) eingebrachte Motion 20.3237 «Mobilfunknetz; Die Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau jetzt schaffen»
welche eine Lockerung des Strahlungsgrenzwertes (Anlagegrenzwertes) für Mobilfunk-Sendeanlagen von 5 auf 20V/m zum Ziel hat, wurde von der vorberatenden Kommission Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) am 5.September 2022 auf die Sommer-Session 2023 verschoben. Jetzt ist es soweit!

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