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28‘000Euro Entschädigung für elektrosensible Frau

Ein französisches Gericht hat erstmals einer Frau, die nach eigener Aussage unter elektromagnetischer Strahlung leidet, staatliche Hilfe wegen Behinderung zugesprochen.
Die Klägerin Marine Richard sprach von einem „Durchbruch“ für Menschen, die unter Elektrosensibilität leiden. Ihre Anwältin Alice Terrasse sagte, das Urteil könne ein Präzedenzfall für „tausende Menschen“ sein.

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Kostenwarnung für den Kanton Luzern!

Normalerweise werden Verwaltungsangestellte einer Gemeinde für Verwaltungsarbeiten bezahlt, welche Bürgerinnen und Bürger mit ihren Steuergeldern berappen. Wozu sonst bezahlt man(n) dann einige Tausend Franken pro Jahr an Gemeindesteuern?
Dieses Prinzip gilt gar nicht in der Luzerner Gemeinde Egolzwil. Hier werden die Angestellten offensichtlich dafür bezahlt, dass sie möglichst nichts tun und anfallende Verwaltungsarbeiten, wie das Behandeln von Baueinsprachen gegen einen Mobilfunksender, an ein externes Ingenieurbüro und an eine externe Anwaltskanzlei vergeben.

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Unkonsequente Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen

Den Beschwerdeführern sei zwar beizupflichten, dass die beanstandete Sendung nicht ganz ausgewogen war, indem die Redaktion einzig die deutsche Strahlenschutzkommission zitierte und keine Studien mit anderen Schlussfolgerungen berücksichtigte. Die Beschwerde sei trotzdem abzuweisen.

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Keine Ruhe im Departement Umwelt-Verkehr-Kommunikation

Nachdem es der Umweltministerin Doris Leuthard nicht gelungen ist, den Schmiergeldskandal im Bundesamt für Umwelt (BAFU) unter dem Deckel zu halten – die Berner Zeitung berichtete am 29. Juli erneut darüber, wie sich ein BAFU-Projektleiter massiv hat bestechen lassen – versucht sie erneut ihre schützende Hand über diesem Bundesamt zu halten. Diesmal will sie die Zusammenarbeit des BAFU mit einer kriminellen Organisation vertuschen und auf eine Aufsichtsbeschwerde des Vereins Gigaherz.ch gar nicht erst eintreten.

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Zum 92. Rundbrief

Unsere Mitglieder-Zeitung ist Mitte Juli zum 92. Mal erschienen und per Post allen Vereinsmitgliedern, Freunden und Gönnern zugestellt worden. Der Vertrieb in Papierform ist immer noch sehr beliebt. Werden doch die Artikel von den Empfängern jeweils mehrfach kopiert und an Bekannte, Verwandte und Interessierte oder manchmal auch an Uninteressierte weiterverschickt.

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Das Unerwartete geschieht immer

Bei Gigaherz und andern EMF-Kritikern und Betroffenen hatte man den „Beobachter“ längstens abgeschrieben. Zu gross und viel zu lukrativ für den Verleger, war in diesem ansonsten recht Behörden-kritischen Wochenblatt der Reklameanteil der Mobilfunkindustrie. In einer vorweihnächtlichen Ausgabe betrug der Anteil an Handy-Reklame volle 24 Seiten.

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Neue Korruptionsblüte

Die Schweizerischen Baubewilligungsbehörden erfinden immer neue Schikanen um Einsprachen gegen den Bau von Mobilfunkantennen zu verhindern. Der neueste Coup kommt aus dem Kanton Wallis.

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Unzulässige Ausdünnung beim BAFU

Dem Bundesamt für Umwelt scheinen die Arbeiten von Prof. Michael Hässig der Vetsuisse-Fakultät Dep. Nutztiere der UNI Zürich ziemlich in die Quere zu kommen. Dies offensichtlich im Hinblick auf die in Diskussion befindlichen Gesetzesänderungen zwecks massiven Erleichterungen beim Bau von Hochspannungsleitungen und bei den Grenzwertlockerungen beim Bau von Mobilfunksendern.

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Rechtsverweigerung bei SRF1 und Schweizer-Familie

Das Schweizer Fernsehen und die zweitgrösste Schweizer Wochenzeitschrift „Schweizer Familie“ weigern sich, trotz rechtskräftigem Gerichtsurteil und trotz eingetretenen katastrophalen gesundheitlichen Folgen, die grösste je von ihnen verbreitete Falschmeldung zurückzuziehen und zu widerrufen.

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Auch unter neuem Namen wird gelogen

Der Orange Communications AG, kürzlich umbenannt in SALT, ist das Grundsatzurteil 1C/200/2012 des Bundesgerichts vom 17. Dez. 2012 (Falera GR) in welchem das Bundesgericht das Nach-, Um- und Hochrüsten von bestehenden Mobilfunkantennen in der Landwirtschaftszone generell verbietet, sehr gut bekannt.
Orange resp. SALT versucht deshalb zur Zeit landesweit die Anwohner von Mobilfunksendeanlagen arglistig zu täuschen, indem sie ihre massiven Hochrüstungspläne mit „Austausch der bestehenden Sendeanlage“ publiziert.

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