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Das neue NISSG – Ein Freipass zum Krankmachen?
Braucht es ein neues Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG)?
Der Bundesrat meint JA, denn die bisherige Regelung betreffe lediglich ortsfeste Anlagen, wie Mobilfunk- und alle übrigen Sendeanlagen, sowie Hochspannungsleitungen und Trafostationen.