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5G: Das grosse Juristengeschwurbel rund um den Korrekturfaktor

Auch wenn der Bundesrat am 17.Dezember 2021 diesen fiesen Trick in die NIS-Verordnung in Anhang 1, Ziffer 63 hineinschreiben liess, wird die Sache nicht glaubwürdiger. Vielmehr ging es dabei darum, eine Lockerung des Strahlungsgrenzwertes (Anlagegrenzwertes) von 5 auf 20V/m  am Parlament und am Volk vorbeizuschmuggeln.

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Gigaherz.tv-März-2023

Der Verein Gigaherz.ch betreibt ein eigenes Video-Studio. Ein Besuch lohnt sich! Sie finden hier Videos welche bei You-Tube längstens der Zensur zum Opfer gefallen sind.
Eine Spezialausgabe zum 25. Todestag des Kurzwellensenders Schwarzenburg von Schweizer Radio International.

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5G: Fünf tapfere Bundesrichter ziehen den Stöpsel

Landesweit sind in den letzten 18 Monaten um die 1100 Baugesuche für den Bau von 5G Mobilfunk-Sendeanlagen oder die  Hochrüstung von bestehenden auf 5G, von kantonalen Baudirektionen oder kantonalen Verwaltungsgerichten sistiert (schubladisiert) worden. Grund: Warten auf das Grundsatzurteil des Bundesgerichts im Fall Steffisburg.
Am 17. März 2023 wurde dieses angebliche Grundsatzurteil 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 mit einem vom Bundesgericht selbst veranstalteten Presserummel und reihenweise unzutreffenden Kommentaren von ahnungslosen, mit dem Fall nicht vertrauten Journalisten, veröffentlicht.

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40Prozent aller Mobilfunk-Sendeanlagen sind mechanisch falsch eingestellt

Weil weder das Bundesamt für Kommunikation, noch die kantonalen Umweltämter, respektive deren NIS-Fachstellen eine selbständige, unangemeldete Einsichtnahme in die in den Steuerzentralen eingestellten Sollwerte der Sendeparameter (Sendeleistungen, fernsteuerbare vertikale Senderichtungen, Leistungsbegrenzung, Korrekturfaktoren usw.) haben, hat sich das Amt für Umwelt des Kantons Schwyz dazu entschlossen, wenigstens diejenigen systemrelevanten Parameter zu kontrollieren, die öffentlich zugänglich sind. Nämlich die mechanisch eingestellten vertikalen Senderichtungen und die Höhen auf welchen sich die Antennen befinden.

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5G: Nur das BAKOM wäscht noch weisser

Wer zur Zeit gegen den Neubau von 5G-Mobilfunk-Sendeanlagen oder gegen die Hochrüstung von bestehenden auf 5G, Einspruch erhebt, wird von den Gerichtsinstanzen mit dem hämischen Hinweis abgewiesen, gerade das adaptive 5G verringere die Strahlenbelastung. Man solle doch zuerst einmal die neueste Messkampagne des Bundesamtes für Kommunikation mit dem Titel «Elektrische Feldstärken im Wirkbereich adaptiver und konventioneller Mobilfunkantennen» vom 8. resp. 12 Dezember 2022
konsultieren, bevor man mit solch unbegründeten Argumenten daherkomme.

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Nichtionisierende Strahlung schädigt Insekten

Die Auswertung von 164 Studienergebnissen an Gliederfüsslern (v.a. Insekten) zeigt deutlich: Die schädliche Wirkung von nichtionisierender Strahlung auf Insekten gilt als nachgewiesen. Zur nichtionisierenden Strahlung gehören unter anderem Mobilfunkstrahlung sowie die Strahlung von Hochspannungsleitungen. Besonders der massive Ausbau des Mobilfunknetzes auf 5G ist eine ernstzunehmende Gefahr für unsere Ökosysteme und würde zum Insektensterben beitragen.

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