Totale Ignoranz am Bundesgericht
Gründe für eine mündliche Verhandlung (persönliche Anhörung von EMF-erkrankten Personen) gebe es nicht, beginnende Krebserkrankung sei nicht gesundheitsschädigend, das Leid erkrankter Personen genüge nicht, den Bau von weiteren Mobilfunk-Sendeanlagen zu verbieten und eine Überwachung der Sendeparameter von Mobilfunksendern in Echtzeit sei nicht erforderlich. All dieser Unfug steht im Bundesgerichtsurteil 1C_459/2023 vom 12.August 2024