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Die Aargauer sind die Besten

Wenn es um die Verharmlosung der Intensität von nichtionisierender Strahlung, respektive um die Verharmlosung hochfrequenter elektromagnetischer Felder (HF-EMF) sprich Mobilfunkstrahlung geht, war das Aargauer Amt für Umwelt landesweit bisher immer unter den Besten einzureihen. So auch wieder im Informationsbulletin kantonaler Verwaltungseinheiten Nr.30 «UMWELT AARGAU» vom Januar 2025

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1C_307/2023: Leit- oder Skandalurteil?

Am 10. Januar jubelt Schweizer Radio und Fernsehen sowie die etablierte Tagespresse: «Bundesgericht entscheidet zu Gunsten von adaptiven 5G-Antennen!» Das Bundesgericht habe in einem Leiturteil festgelegt, dass adaptive 5G-Antennen nicht gefährlicher seien, als normale Sendeantennen.

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Rösti wird ungeniessbar

Die Anweisung zu einem Volksbeschiss der alles bisherige weit in den Schatten stellt, erreichte alle involvierten Behörden mit einer e-mail aus dem Bundesamt für Umwelt und dem Departement Rösti am Montagabend, 13.Januar 2025 um 17.43Uhr.

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Totale Ignoranz am Bundesgericht

Gründe für eine mündliche Verhandlung (persönliche Anhörung von EMF-erkrankten Personen) gebe es nicht, beginnende Krebserkrankung sei nicht gesundheitsschädigend, das Leid erkrankter Personen genüge nicht, den Bau von weiteren Mobilfunk-Sendeanlagen zu verbieten und eine Überwachung der Sendeparameter von Mobilfunksendern in Echtzeit sei nicht erforderlich. All dieser Unfug steht im Bundesgerichtsurteil 1C_459/2023 vom 12.August 2024

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Und es wird weitergelogen

Laut Bundesgerichtsentscheiden 1C_506/2023 vom 23.April 2024 und 1C_414/2022 vom 29.August 2024 müssen an landesweit rund 2500 Standorten von Mobilfunk-Sendeantennen nachträgliche Baugesuche eingereicht werden. Die von Gemeinden im Auftrag der kantonalen Umweltämter und der kantonalen Baudirektionen ohne Anhörung der Anwohnerschaft erteilten Bagatellbewilligungen zum Antennentausch sowie zur nachträglichen Aufschaltung des sogenannten Korrekturfaktors sind zu Unrecht erteilt worden.

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Bundesgericht entmachtet die BPUK

Nachdem offensichtlich einige Bundesrichter begriffen haben, dass bei der nachträglichen Aufschaltung des ominösen Korrekturfaktors bei adaptiven 5G-Sende-antennen auch sie zu den Beschissenen gehören, erfolgt jetzt bereits das dritte Bundesgerichtsurteil in dieser Sache. Deutlicher könnte es kaum sein.

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Weltweit liederlichstes Sicherheitssystem wird überprüft.

Nach einer 3-wöchigen Zwangspause, bedingt durch unseren Umzug am eine neue Adresse, sind wir wieder online. Zum Auftakt mit einer Meldung zum weltweit liederlichsten Sicherheitssystem, dem sogenannten QS-System, welches der Bevölkerung garantieren sollte, dass der Strahlungsgrenzwert jederzeit, überall und immer eingehalten sein müsste.

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Wissenswertes zur Stromversorgung mit erneuerbaren Energien

Am kommenden 9. Juni stimmen wir über das Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien ab. (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)
Tönt gut, ist es aber bei näherer Betrachtung gar nicht. Nachfolgend ist aufgelistet was uns die Gesetzesmacher und die Befürworter als Katze im Sack verkaufen wollen.

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Der Korrekturfaktor – Ein Bernischer Schwanzbeisser

Im Kanton Bern wurden in 127 Gemeinden insgesamt 380 Mobilfunk-Sendeanlagen ohne offizielle Baubewilligung, das heisst im sogenannten Bagatellverfahren, nachträglich mit einem Korrekturfaktor versehen.  Was heissen will, dass die bereits installierten adaptiven 5G-Sendeantennen von einem Tag zum andern plötzlich, je nach Antennentyp, 2.5 bis 10mal stärker strahlen dürfen, ohne dass die Anwohnerschaft dazu etwas zu sagen hat.

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