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Totale Ignoranz am Bundesgericht

Gründe für eine mündliche Verhandlung (persönliche Anhörung von EMF-erkrankten Personen) gebe es nicht, beginnende Krebserkrankung sei nicht gesundheitsschädigend, das Leid erkrankter Personen genüge nicht, den Bau von weiteren Mobilfunk-Sendeanlagen zu verbieten und eine Überwachung der Sendeparameter von Mobilfunksendern in Echtzeit sei nicht erforderlich. All dieser Unfug steht im Bundesgerichtsurteil 1C_459/2023 vom 12.August 2024

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Und es wird weitergelogen

Laut Bundesgerichtsentscheiden 1C_506/2023 vom 23.April 2024 und 1C_414/2022 vom 29.August 2024 müssen an landesweit rund 2500 Standorten von Mobilfunk-Sendeantennen nachträgliche Baugesuche eingereicht werden. Die von Gemeinden im Auftrag der kantonalen Umweltämter und der kantonalen Baudirektionen ohne Anhörung der Anwohnerschaft erteilten Bagatellbewilligungen zum Antennentausch sowie zur nachträglichen Aufschaltung des sogenannten Korrekturfaktors sind zu Unrecht erteilt worden.

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Bundesgericht entmachtet die BPUK

Nachdem offensichtlich einige Bundesrichter begriffen haben, dass bei der nachträglichen Aufschaltung des ominösen Korrekturfaktors bei adaptiven 5G-Sende-antennen auch sie zu den Beschissenen gehören, erfolgt jetzt bereits das dritte Bundesgerichtsurteil in dieser Sache. Deutlicher könnte es kaum sein.

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Weltweit liederlichstes Sicherheitssystem wird überprüft.

Nach einer 3-wöchigen Zwangspause, bedingt durch unseren Umzug am eine neue Adresse, sind wir wieder online. Zum Auftakt mit einer Meldung zum weltweit liederlichsten Sicherheitssystem, dem sogenannten QS-System, welches der Bevölkerung garantieren sollte, dass der Strahlungsgrenzwert jederzeit, überall und immer eingehalten sein müsste.

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Wissenswertes zur Stromversorgung mit erneuerbaren Energien

Am kommenden 9. Juni stimmen wir über das Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien ab. (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)
Tönt gut, ist es aber bei näherer Betrachtung gar nicht. Nachfolgend ist aufgelistet was uns die Gesetzesmacher und die Befürworter als Katze im Sack verkaufen wollen.

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Der Korrekturfaktor – Ein Bernischer Schwanzbeisser

Im Kanton Bern wurden in 127 Gemeinden insgesamt 380 Mobilfunk-Sendeanlagen ohne offizielle Baubewilligung, das heisst im sogenannten Bagatellverfahren, nachträglich mit einem Korrekturfaktor versehen.  Was heissen will, dass die bereits installierten adaptiven 5G-Sendeantennen von einem Tag zum andern plötzlich, je nach Antennentyp, 2.5 bis 10mal stärker strahlen dürfen, ohne dass die Anwohnerschaft dazu etwas zu sagen hat.

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5G adaptiv schon bald ein Perpetuum Mobile?

Der Bernische Baudirektor Christoph Neuhaus bewilligt laufend Baugesuche, in welchen die adaptiven 5G-Sendeantennen  zwecks Einhaltung des Strahlungsgrenzwertes mit derart tiefen Sendeleistungen deklariert sind, dass diese als Sendeantennen gar nicht mehr funktionieren können.

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ComCom will 6G ab 2029

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat am 19.Dezember 2023 eine Konsultation eröffnet um die Bedürfnisse und Absichten der Mobilfunkbranche und weiterer Akteure ab 2019, für die bisher benutzten und weiterer Frequenzen zu ermitteln. Die Konsultation wird im Auftrag der eidgenössischen Kommunikationskommission COMCOM durchgeführt und dauerte bis 26.Februar.

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Adaptive 5G-Mobilfunkantennen rechtswidrig in Betrieb genommen!

In seinem Entscheid vom 18. Dezember 2023 heisst nun auch Regierungsrat Neuhaus die Beschwerde gegen die Mobilfunkantenne auf der Landi in Büren an der Aare gut. Er weist die Gemeinde an, das Wiederherstellungsverfahren des rechtmässigen Zustandes weiterzuführen. Der Entscheid bestätigt auch, dass die Weisungen an die Berner Gemeinden bezüglich Aufschaltung des Korrekturfaktors (= Sendeleistungserhöhung), rechtlich nicht haltbar sind.

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